Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrem Koalitionsvertrag hier in SchleswigHolstein richtigerweise angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode über die ursprünglich bestehende Planung hinaus weitere Flächen für die Windkraft zur Verfügung zu stellen. (Vereinzelter Beifall CDU) Deshalb hat die Landesregierung mit den Vorbereitungen für eine Fortschreibung der Landesplanung Wind begonnen. Seit gestern hat unser Haus zudem die Sicherheit, dass wir ein neues Referat aufbauen können – das ist die gute Nachricht –, das sich ausschließlich dieser Aufgabe widmet. All das steht. Gleichzeitig, meine Damen und Herren – wir haben es heute schon öfter gehört –, ist seit gestern alles anders. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das gestrige Urteil des OVG Schleswig haben wir uns beileibe nicht gewünscht. Ich bedauere sehr, dass der Plan für den Planungsraum I in Gänze aufgehoben worden ist. Gleichzeitig versichere ich Ihnen aber auch, dass wir weitermachen werden. Wir werden uns zunächst sehr intensiv mit den Urteilsgründen auseinandersetzen, um in Zukunft möglichst große Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Die Kritik des Gerichts wird selbstverständlich zu beachten sein. Ich will aber auch sagen, dass solch komplexe Strukturen wie die Landesplanung Wind uns alle vor massive Herausforderungen stellen. Die letzten Jahre zeigen doch, dass die Aufstellung von Regionalplänen im Bereich Wind eine riesengroße Aufgabe mit – das müssen wir seit gestern bedauerlicherweise wiederum so sagen – ungewissem Ausgang ist. Gleichwohl will ich einen ersten Blick auf die aktuelle Planung werfen, wie wir sie derzeit betreiben. Die Flächen, die bei der Aufstellung der aktuellen Pläne als Potenzialflächen schon näher betrachtet worden sind, dann aber letztlich nicht berücksich- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) tigt worden sind, werden erneut überprüft. Hierfür stellen wir fast alle Kriterien auf den Prüfstand. Wichtig ist dabei, dass wir unser Land und die Menschen, die hier leben, nicht überbelasten. Deswegen wollen wir die Abstände zur Wohnbebauung, wie sie in den aktuellen Plänen festgelegt sind, unangetastet lassen. Und wir werden den Kommunen jede Unterstützung zukommen lassen, die nötig ist, um den Windkraftausbau vor Ort zu begleiten. Uns allen ist bewusst, dass bei einer beschleunigten Energiewende auch das Repowering einen wichtigen Faktor darstellt. Deswegen haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Möglichkeiten für mehr Repowering auch an Standorten außerhalb der noch gültigen Vorrangkulisse im Rahmen unseres Plankonzepts überprüft werden sollen. Lieber Herr Kumbartzky, auch wenn seit gestern alles anders ist, bitte ich Sie, den von Ihnen zitierten Paragrafen einmal zu Ende zu lesen. Da steht nämlich drin: „Wenn die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt werden …“ Da wir in den Vorranggebieten Repowering-Gebiete festgelegt haben, wären, wenn wir die Anlagen an den jetzigen Standorten lassen, die Grundzüge der Planung betroffen. Und das führt zu einer – so sage ich es mit aller Vorsicht – weiteren Rechtsunsicherheit. Wir wissen nicht ganz genau, was in dem Urteil steht, aber dieses Risiko wollen wir – ganz ehrlich – im Moment nicht eingehen. Am Ende von allem muss der Erhalt eines geordneten Planentwurfs vor Gericht das höchste Gewicht haben. Die gestrige Rechtsprechung bedeutet deshalb auch, dass wir mit Genauigkeit und Gründlichkeit agieren müssen. Sorgfältiges Arbeiten ist jetzt gefragt, damit wir in Zukunft die richtige Balance zwischen Zubau und Ordnung herstellen. – Vielen Dank.
