Thomas Jepsen
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Ziel ist es, bis 2030 in Schleswig-Holstein 15 Gigawatt Windkraftleistung an Land installiert zu haben und damit eine Grundlage für eine jährliche Energieerzeugung von 30 bis 35 Terawattstunden pro Jahr sicherzustellen. Aktuell haben wir rund 8,7 Gigawatt installiert, wir haben also knapp 60 Prozent von unserem Ziel erreicht. Wir haben also noch einiges vor uns, sind aber auch auf einem guten Weg. Für die Zielerreichung sind nicht nur neue Windvorranggebiete maßgeblich, sondern insbesondere auch Repowering-Maßnahmen, um mithilfe des technischen Fortschritts die Flächeninanspruchnahme möglichst zu konzentrieren. (Vereinzelter Beifall CDU) (Thomas Jepsen) – Mister Wasserstoff, danke. – Mit dem Landesentwicklungsplan zum Thema Windenergie an Land, den Ausweisungen von 344 Vorranggebieten und speziellen Vorranggebieten für Repowering von bisher außerhalb von Vorranggebieten errichteten Anlagen auf insgesamt 32.000 Hektar wurde die Grundlage bereits 2020 in der Landesplanung geschaffen. Damit wurden zwei Prozent der Landesfläche vorrangig für Windkraftanlagen ausgewiesen, wobei die Rotorflächen einbezogen sind. Ohne die Rotorflächen, also sozusagen von den Masten aus gerechnet, kommen wir auf knapp 1,3 Prozent der Landesfläche. Der Bund hat nun vorgegeben, dass bis 2027 1,3 Prozent und bis 2032 zwei Prozent der Landesflächen – nach Rotor-out-Berechnung – auszuweisen sind. Bundesweit sind bislang 0,8 Prozent Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Insofern haben wir das Etappenziel wohl vorzeitig erreicht, brauchen aber trotzdem noch weitere Windvorranggebiete. Denn wir sollen die Bundesvorgabe bis 2032 erfüllen und wollen unser Ziel von 15 Gigawatt installierte Leistung schnellstmöglich erreichen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu wollen und müssen wir auch neue Vorrangflächen ausweisen. Wir müssen also an die Regionalpläne für die Windkraftleistung ran. Deren Evaluation muss in einem selbstständigen Verfahren vorgezogen werden. Das muss jetzt zügig passieren, denn seit gestern ist klar, dass in einem Regionalplan eine Neuplanung sowieso erfolgen muss. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass äußerst penibel, sorgsam und umsichtig geplant wird, damit einzelne Abwägungspunkte Planungen nicht in Gänze gefährden. Bei Fortschreibung und Neuaufstellung der Regionalpläne müssen auch bisher abgelehnte Potenzialflächen neu geprüft werden. Wir wollen dabei die Abstände zur Wohnbebauung beibehalten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist also richtig, dass fast alle Kriterien noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden, um unsere Ziele zu erreichen. Auch Höhenbeschränkungen oder Kleinstparke müssen gegebenenfalls neu bedacht werden. Die harten Tabukriterien und die Abstände zur Wohnbebauung sollen behalten bleiben. Die Flächenausweisung von Vorranggebieten, die Regelungen zu Repowering-Standorten und eine Überprüfung der Kriterien muss im Rahmen der Fortschreibung der Landesplanung Wind erfolgen und darf nicht vorab einfach per Landtagsbeschluss passieren. Wenn wir bei Repowering-Standorten die Pflicht zum Abbau der Altanlagen von sechs Monaten auf anderthalb Jahre verlängern würden, wie es der SPD-Antrag beschließen möchte, dann würde das die Änderung einer Planungsregel bedeuten und die Grundzüge der bisherigen Planung berühren, sodass die bestehenden Regionalpläne Windkraft in Gänze gefährdet sein könnten. Das sollten wir nicht aktiv außerhalb der regulären Planung befördern, sondern uns stattdessen innerhalb des Regelprozesses anschauen. Wir wollen auf der Grundlage der bestehenden Landesplanung aufbauen und diese zügig weiterentwickeln. Schnellstmöglich und rechtssicher soll also die Landesplanung Wind fortgeschrieben werden, so wie wir es möchten, mit einer Prüfung der Kriterien. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
