Silke Backsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stiftung Naturschutz leistet hier bei uns in Schleswig-Holstein eine unverzichtbare Arbeit für den Natur- und Artenschutz, für den Klimaschutz, aber auch für die Erlebbarkeit unserer einmaligen Landschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Ich danke ausdrücklich allen Mitarbeitenden der Stiftung, die ausgebildete und zertifizierte Naturschützerinnen und Naturschützer sind, und den auf den Stiftungsflächen wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten für ihre wertvolle Arbeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Eine Sache möchte ich zu Beginn klarstellen: Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht steht für uns nicht zur Disposition. Es ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, damit wir unsere in der Biodiversitätsstrategie gesetzten Ziele auch erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandra Redmann [SPD]) Die FDP zeigt mit ihrer Forderung aus meiner Sicht einmal mehr – wie schon bei den Haushaltsanträgen –, dass sie nichts mit Naturschutz im Sinn hat und irgendwie auch nicht verstanden hat oder begreifen möchte, in welcher Biodiversitätskrise wir uns befinden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Total affig, junge Frau! Total affig!) Ich habe bereits gestern gesagt: Seit 1970 ist die Artenvielfalt um 40 Prozent zurückgegangen. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ist im Bundesnaturschutzrecht verankert, also keine schleswig-holsteinische Besonderheit. Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges, aber eben zugleich auch maßvolles Instrument, das auch nur fein dosiert zur Anwendung kommt. Es darf nur ausgeübt werden, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, und auch nur in einer klar definierten Kulisse. Das Land Schleswig-Holstein darf dieses Recht zugunsten von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und auch von anerkannten Naturschutzvereinigungen ausüben. Darunter fallen zum Beispiel sowohl Wasser- und Bodenverbände als auch Kommunen. Dass viele dieser Flächen bei der Stiftung Naturschutz landen, liegt irgendwie in der (Silke Backsen) Natur der Sache, nämlich dem Stiftungszweck dieser Stiftung. Nun zum Umfang: Die FDP hat ihn selbst, wie gerade schon gesagt, mit einer Kleinen Anfrage abgefragt. Wir haben die Zahlen schon gehört; seit Wiedereinführung des Vorkaufrechts wurde bis Ende des letzten Jahres das Vorkaufsrecht insgesamt über 301,7 Hektar ausgeübt. Das ergibt über einen Zeitraum von sieben Jahren also 43 Hektar jährlich. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schrecklich!) – Ja, schrecklich, finde ich eigentlich auch. – Es ist vollkommen absurd, Herr Kollege Kumbartzky, wenn Sie in diesem Zusammenhang von Flächenfraß sprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei gehen der Landwirtschaft und der Natur in Schleswig-Holstein rund drei Hektar täglich durch Versiegelung und Bebauung verloren – mehr als 1.000 Hektar pro Jahr. Diesen Flächenverbrauch müssen wir zügig eindämmen und im besten Fall stoppen. Natürliche Lebensräume erfüllen überlebenswichtige Aufgaben. Moore und Wälder sind Kohlenstoffsenken. Auen sind zum Beispiel auch Hochwasserbarrieren. Magere Wiesen und Streuobstbestände sind Hotspots für Nützlinge und Bestäuber. Auch extensiv und nachhaltig genutzte landwirtschaftliche Flächen sind für die Biodiversität wertvoll. – Herr Kumbartzky, ich hoffe Sie sind an unserer Seite, wenn es um wirkungsvolle Maßnahmen geht, diesen Flächenverbrauch einzudämmen. Die Flächen, die in der Obhut der Stiftung Naturschutz oder einer anderen Körperschaft für den Naturschutz erhalten und entwickelt werden, gehen eben nicht verloren. Sie leisten im Gegenteil einen Ausgleich für Flächen, die an anderer Stelle versiegelt oder entwertet werden. Sie gehen auch der Landwirtschaft in der Regel nicht verloren, weil es keine Hochleistungsstandorte sind, sondern meistens nur Grenzertragsflächen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Dann können wir die ja nachschmeißen! Oder was ist jetzt los?) Die Landesregierung soll zudem aufgefordert werden, einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einzurichten. Dabei wissen Sie doch eigentlich ganz genau, dass die Stiftung keine Tauschflächen anzubieten hat. Sie waren doch selbst lange genug im Verwaltungsrat und kennen eigentlich die rechtlichen Hindernisse. Tauschflächen vorzuhalten und den Flächentausch zu organisieren, ist Aufgabe der Landgesellschaft, die ja auch zur Wahrung agrarstruktureller Belange das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht nach dem Grundstückverkehrswert wahrnimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie aus all den oben genannten Gründen, den befremdlichen – aus meiner Sicht befremdlichen – Forderungen der FDP eine Absage zu erteilen und gegen den vorliegenden Antrag zu stimmen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Rixa Kleinschmit [CDU])
