Annabell Krämer
Danke, Frau Ministerin. – Ich glaube, hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor. Sie haben natürlich recht: Wenn ich eine bestehende Masse habe und dort Vorwegabzüge erhöhe, geht das zulasten der Schlüsselzuweisungen. Da bin ich voll bei Ihnen. Ich habe aber etwas anderes gefordert. Ich habe gesagt: Das Land stockt für zwei Positionen – für die Schwimmstätten und Frauenhäuser – die Mittel auf und überführt zudem Mittel, die bisher in den Einzelplänen sind, für die Frauenfacheinrichtungen und für die Tierheime in den kommunalen Finanzausgleich. Das hätte keinerlei Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen für die Kommunen. Es geht hier nur um eine Zusammenführung von bestehenden Landesförderungen und – das gebe ich zu – um die Aufstockung für die Frauenhäuser und Schwimmstätten. (Beifall FDP und Birgit Herdejürgen [SPD]) – Gut, das nehmen wir so zur Kenntnis. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das stand nicht im Manuskript!) Vorwegabzüge sind aber keine Banalitäten. Sie waren vor Jahren nicht ohne Grund Gegenstand von Verfahren vor unserem Landesverfassungsgericht. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Das Gericht hat in seinen Urteilen aus dem Jahr 2017 die Vorwegabzüge in dem damaligen Umfang nicht beanstandet. Trotzdem bleibt immer abzuwägen und zu begründen, wenn die Gesamtheit aller Kommunen weniger Geld erhalten soll, damit diese Mittel zugunsten bestimmter Zwecke bei einzelnen Kommunen eingesetzt werden können. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Aber das hat sie doch gerade eben erklärt!) – Unsere Fachleute sagen etwas anderes, da sitzen sie, das können wir gerne gleich nochmal diskutieren. (Annabell Krämer [FDP]: Er guckt schon so nervös! – Christopher Vogt [FDP]: Vielleicht erst mal intern sprechen?) Generell ist bei möglichen Vorwegabzügen also erst einmal zu diskutieren, ob der kommunale Finanzausgleich überhaupt das geeignete Mittel ist. Wir werden also jetzt zusammen mit der kommunalen Familie die Umsetzung des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils zum FAG vornehmen. Wir werden ebenfalls gemeinsam in aller Gründlichkeit die Regelüberprüfung des kommunalen Finanzausgleichs durchführen. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
