Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zielt darauf ab, in diesem Jahr und in den Folgejahren die sogenannten Vorwegabzüge im Finanzausgleich auszuweiten. Den Frauenhäusern, haben wir gehört, soll neues Geld zur Verfügung gestellt werden. Bei den anderen Themen soll umgeschichtet werden. Im Ergebnis bedeutet dieser begrüßenswert erscheinende Ansatz, dass die Erhöhung der Vorwegabzüge auf der einen Seite zulasten der Schlüsselzuweisungen auf der anderen Seite geht. (Annabell Krämer [FDP]: Nein!) Unser gemeinsam mit der FDP entwickeltes Finanzausgleichsgesetz hat für Anpassungen an den vielfältigen und mitunter komplizierten kommunalen Finanzausgleich ein Regelverfahren mit einer Regelüberprüfung in § 5 des Finanzausgleichsgesetzes vorgesehen. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, diese stehen jetzt bald vor der Tür. Wir werden uns daher mit der kommunalen Familie zusammen auf den Weg machen, das notwendige Verfahren zu strukturieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht dabei um die Finanzausgleichsmasse und ihre Verwendung. Das wird ein bedeutsames Unterfangen sein, gerade weil es die erste Überprüfung nach dem neuen Recht ist. Zuvor wird noch das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 umzusetzen sein. Die vom Gericht gesetzte Frist endet bereits am 31. Dezember 2024. Auch hier werden wir gemeinsam ein Verfahren gestalten, das die rechtzeitige Umsetzung sicherstellt, ohne mit der Regelüberprüfung zu kollidieren. Auch wenn der kommunale Finanzausgleich ständig im Wandel ist, ist angesichts der anstehenden Regelüberprüfung jetzt kein guter Zeitpunkt, Aspekte der Mittelverteilung und Umverteilung isoliert herauszunehmen und mit den anstehenden Arbeiten am Finanzausgleichssystem zu privilegieren. (Beifall CDU – Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD])
