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Annabell Krämer

FDP 23.03.2023 Sitzungen 20/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentralörtlichen Bedarfe und somit die resultierende Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte gemäß verfassungsrechtlicher Anforderungen substanziell ermitteln. Der Erhalt einer Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte wird zwar als begründbar angesehen, aber er darf nicht einfach übernommen und fortgeschrieben werden. Heute geht es hier jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schlüsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabzüge, die für bestimmte Aufgaben dotiert werden. Auch hier werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gefördert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen beziehungsweise andere Gemeinden direkt partizipieren. Dies sind Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Mitglieder des Büchereiwesens Schleswig-Holsteins. Konkret soll es hier heute um die Erhöhung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzugs gehen. Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dies hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Selbst nach Aufstockung der Platzzahl im Norden unseres Landes wird nicht einmal der festgestellte Bedarf von vor drei Jahren gedeckt. Nirgendwo, werte Kolleginnen und Kollegen, müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss doch in der Lage sein, seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. Insofern ist es dringend geboten, dass wir die Mittel endlich aufstocken. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Gestern erst haben wir gelesen, dass es im letzten Jahr in Schleswig-Holstein 17,5 Prozent mehr Fälle sexualisierter Gewalt gab. Das sollte uns allen zu denken geben. Zudem sollen die Mittel für die Frauenberatungsstellen einheitlich in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden, damit die Mittelzuweisung (Annabell Krämer) unbürokratischer und planungssicherer erfolgen kann. In Zeiten des Fachkräftemangels müssen die Frauenberatungsstellen endlich in die Lage versetzt werden, ihre Personalstellen unbefristet auszuschreiben und besetzte Stellen endlich zu entfristen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Mobile Frauenberatungsstellen wie zum Beispiel die Beratungsstelle LAND-GRAZIEN im Herzogtum Lauenburg sollen ebenfalls über das FAG förderfähig werden. Es darf nicht sein, dass diese Landesregierung Zuschussprogramme für Balkonkraftanlagen und Wärmepumpen über 75 Millionen Euro auflegt, aber Schwarz-Grün nicht bereit ist, jährlich 1,5 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, um seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. Das darf doch wohl nicht wahr sein! (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Zuruf: Sehr gut!) Liebe Kolleginnen und Kollegen: „Wir brauchen mehr Prävention, mehr Schutzräume und mehr Aufklärung.“ Diese richtige und weise Aussage stammt nicht von mir, sondern von Ministerpräsident Günther. Insofern wird es Zeit, dass wir seiner Forderung endlich Taten folgen lassen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Dr. Bernd

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