Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ganze Haus ist sich einig darüber, dass Denkmale greifbare Geschichte sind, dass sie Orte der Begegnung sind, Zeugnis unserer Wurzeln und unserer Identität. Deshalb sind sie schützenswert. Deshalb schützt übrigens auch unsere Landesverfassung die Denkmale. Um diesen Schutz zu gewährleisten – darauf ist hingewiesen worden –, hat das Land unter der Küstenkoalition 2015 eine umfangreiche Beratung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes durchgeführt, es verabschiedet und in Kraft gesetzt. Es ist dann in den Jahren 2020 und 2021 evaluiert worden. Ja, die Evaluation hat sehr eindeutig ergeben, dass es sich hier um ein sehr modernes, gelungenes Denkmalschutzgesetz handelt. Eine Gesetzesänderung wurde nicht nur ausdrücklich nicht empfohlen, es wurde ausdrücklich von ihr abgeraten. Das hat auch gute Gründe. Gleichzeitig wurde dazu geraten, Anpassungen in der Praxis auf der Ebene unterhalb der Gesetze vorzunehmen. Auch das hat übrigens gute Gründe, meine Damen und Herren, denn tatsächlich war es ein gutes Gesetz, das eingeführt wurde, aber es war von Anfang an deutlich zu gering mit Personal ausgestattet. Die Konsequenzen dessen spüren wir bis heute. Die Idee war einmal, dass man innerhalb von vier Jahren mit übrigens vorläufigen Stellen, mit vier kw-Stellen, die Inventarisierung schaffen würde. Die Experten sagen uns inzwischen, das wird mindestens zwölf Jahre dauern. Da wurde also bei der Überlegung zum Gesetz offensichtlich von nicht ganz zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen. Wir haben inzwischen die vorläufigen Stellen in Dauerstellen umgewandelt, weil wir uns darüber im Klaren sind, dass hier dauerhaft weitergearbeitet werden muss. Die Evaluation hat gezeigt: Es gibt Schwierigkeiten im Gesetzesvollzug. Das kann man nicht wegreden. Es gibt insbesondere deshalb Schwierigkeiten beim Gesetzesvollzug, weil in den beiden Landesämtern, aber auch bei den unteren Denkmalschutzbehörden viel zu wenig Personal vorhanden ist, um dieses Denkmalschutzgesetz umzusetzen. Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Das, was der Grundstückseigentümer da auf Sylt gemacht hat, ist nicht akzeptabel. Das ist rechtswidrig, und das hätte so nicht passieren dürfen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das gilt übrigens unabhängig von der Frage, ob es sich nun um ein schützenswertes Denkmal gehandelt hat. Er hätte so oder so nicht abreißen dürfen. Ich verstehe den Unmut und die Empörung über diesen Fall sehr wohl. Deshalb finde ich auch, dass eine Beratung über höhere Geldbußen durchaus etwas ist, dem man sich öffnen kann. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Bildungsausschuss dazu. Ich will aber auch sagen, dass wir als schwarz-grüne Koalition den Denkmalschutz sehr ernst nehmen. Das zeigt sich daran, dass wir in der Frage der (Ministerin Karin Prien) Personalverstärkung in diesem Haushalt erste Schritte gegangen sind. Da sind übrigens nicht nur die zwei Stellen, die Sie aus dem Haushaltsplan entnehmen können, sondern wir haben aus den zehn Gestaltungsstellen, die das Ministerium erhalten hat, zusätzlich zwei Stellen für die Denkmalschutzämter zur Verfügung gestellt. Eine weitere Stelle eines Nachwuchsjuristen werden wir zusätzlich in das Landesamt für Denkmalpflege entsenden können, sodass wir hier jetzt insgesamt fünf zusätzliche Stellen zur Verfügung haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das mag man als nicht ausreichend bezeichnen, und ich würde dem zustimmen, aber es sind erste wirkliche Schritte, die wir hier gehen. Daran, dass wir aus den Gestaltungsstellen zwei Stellen zusätzlich zur Verfügung stellen, sehen Sie vielleicht, wie wichtig mir persönlich diese Frage ist. Meine Damen und Herren, zu Recht ist angesprochen worden, dass wir uns mit der Servicestelle Denkmalrecht im Rahmen des Koalitionsvertrages vorgenommen haben, für eine Vereinheitlichung der Gesetzesumsetzung im Land Sorge zu tragen. Es ist notwendig, dass hier mit einheitlichem Maß gemessen wird – von Nordfriesland bis zum Herzogtum Lauenburg. Herr Kollege Vogt, es ist auch notwendig, dass die Servicestelle Denkmalrecht den Bürgern gegenüber für Akzeptanz des Denkmalschutzes sorgt und dafür Sorge trägt, dass Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung informiert werden. Zu Recht angesprochen worden ist der Konflikt zwischen Denkmalschutz und Naturschutz und Denkmalschutz und Klimaschutz. Ja, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ich darf Sie alle auf die Checkliste und die Leitlinien zum Thema Denkmalschutz und Solaranlagen hinweisen, die das Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet hat. Die stehen jetzt zur Verfügung. Lieber Herr Vogt, damit stehen auch für die Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Hinweise zur Verfügung, wie man sach- und denkmalgerecht bei der Errichtung von Solaranlagen vorgehen kann. Weitere Vorgaben, die eine einheitliche Anwendung des Denkmalrechts gewährleisten, wie etwa zu den Themen Klimaschutz, Brandschutz und Barrierefreiheit, sollen vom Landesamt für Denkmalpflege jetzt in Folge erarbeitet werden. Herr Harms, ich will einige Bemerkungen zum Gesetzentwurf machen. Ich glaube, das wäre eine Rolle rückwärts. Diese Rolle rückwärts hätte keinerlei Folgen, wenn man nicht eine extrem höhere Personalausstattung hätte, denn das Problem der Benachrichtigung der Betroffenen bestünde ja nach wie vor. Wir sind jetzt eigentlich viel weiter, denn jetzt erfolgt die Unterschutzstellung durch das Gesetz selbst. Insofern kann ich Ihrem Gesetzentwurf jedenfalls vor dem Hintergrund dessen, was Sie bisher erläutert haben, nicht sonderlich viel abgewinnen. Meine Damen und Herren, ich glaube, die Themen Servicestelle und bessere Ausstattung mit Personalressourcen sind wichtige Schritte. Ich kann nur noch einmal betonen: Denkmalschutz braucht Wertschätzung durch uns. Deshalb ist diese Debatte so wichtig. Denkmalschutz braucht aber auch Akzeptanz in der Bevölkerung. Auch darüber müssen wir uns ein bisschen mehr Gedanken als bisher machen. Ich bin deshalb froh, dass wir seit 30 Jahren den Tag des offenen Denkmals haben, auf den ich an dieser Stelle gern noch einmal hinweisen möchte. Sie wissen, den Tag haben wir in jedem Jahr. Über 100 Denkmale im Land öffnen ihre Türen und zeigen übrigens auch, wie man Denkmale heute über die historische Funktion hinaus nutzen kann. Das ist in diesem Jahr der 10. September. Ich würde mich freuen, viele von Ihnen beim Tag des offenen Denkmals zu sehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie für den Tag des offenen Denkmals werben und wenn wir weiter gemeinsam an einem besseren Denkmalschutz für unser Land arbeiten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Habersaat [SPD])
