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Martin Habersaat

SPD 23.03.2023 Sitzungen 20/23

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Am 30. Dezember 2022 wurde plötzlich, überraschend und rechtswidrig der Alte Gasthof in List auf Sylt abgerissen. Das Gebäude existierte seit 1650, seit 1804 war es ein Gasthof. Im Januar 2023 sollte geprüft werden, ob das Gebäude denkmalgeschützt werden könne. So weit kam es nicht mehr, weil Fakten geschaffen wurden. Eigentlich hätte die Gemeinde List den Abriss genehmigen müssen, aber das wurde von den Eigentümern umgangen und das zu erwartende Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit vermutlich bereits in die weitere Nutzung des Grundstücks eingepreist, wie viele auf Sylt glauben. Egal wie rechtswidrig – aus Investorensicht lohne sich der Abriss offenbar, hört man. (Der Redner hält eine Broschüre hoch) – Das habe ich mir geklaut, das stammt aus dem Artikel in der Zeitschrift Nordfriesland von Claas Riecken, aber der fasst das Problem ganz gut zusammen. Ähnliche Fälle kommen immer wieder vor. Mal ist es – wie hier – das Baugesetzbuch, das im Interesse größerer Gewinne ignoriert wird. Mal ist es – wie im traurigen Fall der suck'schen Kate in Glinde – der Denkmalschutz, und mal sind es Belange des Naturschutzes, wie bei dem 1,8 Hektar großen Wald, der vor ein paar Jahren in Quickborn komplett gerodet wurde. Mein persönliches Gerechtigkeitsempfinden wäre in allen Fällen, den Tätern zu sagen: Du baust hier schon einmal überhaupt gar nichts mehr. (Beifall SSW, Thomas Losse-Müller [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Kollege Junghans, da mit Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung heranzugehen, hat meine große Sympathie – insofern: Vielen Dank für den Vorschlag. (Beifall SSW, Thomas Losse-Müller [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Die Vernichtung des Alten Gasthofs in List bedeutet den herben Verlust eines historischen Zeugnisses in einer Gemeinde, deren Geschichte nun von sehr viel jüngeren baulichen Gesamtheiten dargestellt wird. In der Denkmalliste geschützt und verankert sind Lister Baukomplexe aus der Zeit des Dritten Reiches: Landwehrdeich, Am Brünk und Mövenbergstraße – insgesamt 70 Objekte, die da jetzt noch stehen. Der Kreistag in Nordfriesland hat aus Anlass dieses Falls Lösungen in einer Resolution skizziert. Einstimmig fordert er die Möglichkeit einer vorläufigen Unterschutzstellung und drastisch erhöhte Geldbußen. Er fordert mit den Stimmen von CDU und Grünen, das Landesamt für Denkmalpflege personell stark aufzustellen. – Da kommt mein Problem mit dem heutigen Antrag von CDU und Grünen: Sie fordern uns nämlich auf zu begrüßen, dass genau das nicht passiert. So etwas wie in List soll sich nicht wiederholen. In diesem Wunsch stimmen wir dem Kreistag Nordfriesland zu und in der Folge auch dem SSW, der die nordfriesische Resolution zu zwei Landtagsanträgen umgearbeitet hat: eine Gesetzesänderung und eine Aufforderung an die zuständige Ministerin, einerseits das Landesamt für Denkmalpflege so aufzustellen, dass es seinen Aufgaben nachkommen (Martin Habersaat) kann, und andererseits, sich für höhere Geldbußen einzusetzen. In der Frage der Gesetzgebung zeigen erste Gespräche mit Fachleuten – wir haben vom Denkmalrat gehört –, dass die vorgeschlagene Lösung vielleicht noch nicht ganz zu dem Problem passt. Dazu drei Gedanken: Erstens. Die Obere Denkmalschutzbehörde war bereits mit dem Fall List befasst und hatte in Aussicht genommen, das Gebäude unter Schutz zu stellen. Allerdings bedeutet ein Vor-Ort-Termin von Kiel aus eine Tagesreise; das wäre eben erst im Januar 2023 möglich gewesen. Müssen wir also vielleicht über dezentralere Strukturen nachdenken, vielleicht in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ländliche Räume? Zweiter Gedanke: Die Untere Bauaufsicht eines Landkreises schaut in der Regel auf die aktuelle Denkmalliste ihres Kreises, wenn Bauanträge zu bescheiden sind, und in der Regel hat sie keine Kenntnis von in Aussicht genommenen Eintragungen. Folglich müssten die Landkreise als Untere Landesbehörden in Bauaufsicht und Denkmalschutz kontinuierlich über die beabsichtigten Eintragungsverfahren in die Denkmalliste informiert sein. – Herr Schrödter, da geht doch bestimmt was mit Digitalisierung? (Lachen Serpil Midyatli [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Dritter Gedanke: Bei einer ersten Überprüfung war der Alte Gasthof eben nicht als schutzwürdig eingestuft worden, weil es zu viele Umbauten gegeben habe. Erst wird die eine Wand ersetzt, dann die andere, dann wird das Dach erneuert, und irgendwann ist ein Gebäude vielleicht gar kein Denkmal mehr, sondern ein Nachbau. Wenn es so wäre, müssten wir darüber sprechen, ob nicht auch ein Nachbau denkmalschutzwürdig sein könnte, weil er ja die Kulturlandschaft prägt. Der Alte Gasthof war eines von zehn Gebäuden, die 1910 in List standen. Jetzt steht er nicht mehr, weil er ohne Genehmigung abgerissen wurde. Ich fasse zusammen: Dezentrale Strukturen, Digitalisierung, Schutz der Kulturlandschaft – diese drei Gedanken gäben wir gerne bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf des SSW mit auf den Weg. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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