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Dr. Hermann Junghans

CDU 23.03.2023 Sitzungen 20/23

Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Nicht allen ist zu jeder Zeit bewusst, dass Denkmale besondere historische Quellen mit einem nie völlig erschlossenen Erkenntnispotenzial sind. Darüber hinaus sind sie die wichtigste Grundlage, um eine Kulturlandschaft zu prägen und Identität zu schaffen. Selbst unbequeme Denkmale, die an dunkle Ereignisse und Zeiträume in unserer Geschichte erinnern, haben ihren Wert. Sie sind Dokumente, die uns mahnen, aus der Geschichte zu lernen. Der Tag des offenen Denkmals oder die Veröffentlichung von interessanten baugeschichtlichen Erkenntnissen für die breite Öffentlichkeit schaffen Bewusstsein und müssen unterstützt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem ist der Wert von Denkmalen nicht allen bewusst, deshalb müssen Denkmale auch durch Gesetze geschützt werden. Wir müssen über Denkmale informieren, für sie sensibilisieren, ihre Unterhaltung unterstützen und bei Verstößen auch sanktionieren. Im Einzelnen: Denkmale müssen durch eine Eintragung in die Denkmalliste einen klaren rechtlichen Status erhalten. Dabei darf man hinterfragen, ob die Frage, ob ein Denkmal vorliegt, nur mit einem Ja oder Nein beantwortet werden sollte, ohne Beurteilungsspielraum oder weitere Differenzierungsmöglichkeit. Wäre es nicht effektiver, bei der Eintragung eines Denkmals als „einfach“ rein optische Eingriffe wie Fotovoltaikanlagen auf dem Dach erlaubnisfrei zuzulassen? Die Belastung der Denkmalbehörden beruht ganz wesentlich auch darauf, dass das Mindestalter für ein Denkmal sich von ursprünglich 300 Jahren auf mittlerweile nur noch 30 Jahre reduziert hat. Auch dort könnte eine Eintragung nach Bedeutungsgraden sinnvollere Schwerpunktsetzungen ermöglichen. Denkmäler sind am besten geschützt, wenn die Eigentümer das Denkmal auch vernünftig nutzen können und an seinem Erhalt auch ein eigenes, auch wirtschaftliches Interesse haben. Das muss bei denkmalrechtlichen Auflagen entsprechend Berücksichtigung finden. Muss es zum Beispiel sein, dass Eigentümern von einfachen Denkmalen der Einbau von teuren Holzfenstern auferlegt wird, wenn in dem Gebäude seit Jahrzehnten Kunststofffenster eingebaut waren? Um eine vorhersehbare und nachvollziehbare Praxis der Denkmalbehörden sicherzustellen, bedarf es klarstellender untergesetzlicher Regelungen. Eine Servicestelle Denkmalrecht soll zukünftig bei der Anwendung dieser Regelungen helfen und auf eine einheitliche Anwendung aller Denkmalbehörden hinwirken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die finanziellen Belastungen für ein Denkmal können erheblich sein. Deshalb bedarf es auch wirtschaftlicher Hilfen. Neben der steuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für Investoren oder auch für das selbst genutzte Denkmal sind es die Programme der Städtebauförderung und der Strukturhilfen für ländliche Räume, ohne die manche Denkmale kaum erhalten werden können. Trotz aller Maßnahmen kommt es immer wieder auch zu kleineren oder gelegentlich auch schwereren Verstößen. Für kleinere Verstöße genügt der derzeitige Bußgeldrahmen des Denkmalschutzgesetzes vollkommen. Um aber schwereren Verstößen vorzubeugen, genügen auch ein erheblich höherer Bußgeldrahmen, die Gewinnabschöpfung über das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Einziehung der Baumaschinen, mit denen das Denkmal zerstört wurde – das ist nach derzeitigem Denkmalschutzgesetz schon möglich –, ganz offensichtlich nicht. Wenn der rechtswidrige Abriss eines Denkmals zu millionenschweren wirtschaftlichen Vorteilen führt, (Dr. Hermann Junghans) bedarf es Instrumenten der Einziehung, wie sie für die Geldwäsche entwickelt worden sind. Meine Damen und Herren, das Denkmalrecht soll unser kulturelles Erbe über viele Generationen schützen. Wir sollten uns deshalb bemühen, über Fraktions- und Koalitionsgrenzen hinweg möglichst Einvernehmen über die Grundsätze des Denkmalrechts und wie wir es vorsichtig weiterentwickeln wollen, zu erzielen. – Ich freue mich auf fruchtbare Gespräche. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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