Thomas Jepsen
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen wieder schneller werden und brauchen eine verlässliche, stabile kommunale Selbstverwaltung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die kommunale ehrenamtliche Selbstverwaltung darf nicht erodieren. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften stellen wir das Funktionieren der Kommunalvertretungen in den Mittelpunkt. Die Opposition reagiert heftig auf die Gesetzesvorlage. (Zuruf FDP: Ja!) Aber die Vorwürfe der Opposition sind übertrieben, gehen an der Realität vorbei (Zuruf FDP: So ein Quatsch!) und zeichnen bewusst ein falsches Bild. (Beifall CDU – Zuruf SPD) Offenbar will nur eine spezielle Seite gesehen werden, die gerade zur eigenen Meinung passt. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW] – Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Es gibt aber auch bedeutende Erkenntnisse aus der Expertenanhörung, die dem Gesetzentwurf eine richtige Richtung bescheinigen. Bei allem Streit will ich aber doch auch auf einen unstrittigen Punkt und einige Gemeinsamkeiten mit den Oppositionsfraktionen hinweisen, die sich im Innen- und Rechtsausschuss bei der Abstimmung über einzelne Bestimmungen gezeigt haben. Einig sind wir alle zusammen zur sogenannten Dienstältestenregelung, also dass zukünftig in der ersten konstituierenden Sitzung das am längsten angehörende Mitglied die Wahl des oder der Vorsitzenden leitet. Beim Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid hingegen werden dann aber massive Eingriffe bemängelt. Andere bemängeln, dass das Gesetz kein großer Wurf sei, und vermissen einschneidende Strukturreformen, die Planungen noch deutlicher beschleunigen. Allein diese unterschiedlichen Wahrnehmungen zeigen, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung gehen und einen ausgewogenen und fein tarierten Weg einschlagen. (Beifall CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das Gegenteil ist der Fall!) Der Vorwurf von Demokratieabbau und wenig Respekt vor direkter Demokratie ist vollkommen haltlos. (Widerspruch FDP) Es wird so getan, als schaffe man Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ab. (Beate Raudies [SPD]: Ja, tut ihr ja auch!) Wir kommen aber lediglich zu einer Korrektur von nicht bewährten Regelungen und zu einem guten Ausgleich von direkter und repräsentativer Demokratie. (Beifall CDU – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das Grundgesetz geht von Volksvertretungen aus. Die gewählten Volksvertreter mit ihrem dem Allgemeinwohl verpflichtetem Interessenausgleich wollen wir stärken. (Lars Harms [SSW]: „Wahlen und Abstimmungen“! Gleichberechtigt! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Bürgerentscheide wird es auch weiterhin geben: zu Klimabegehren, Schulstandorten, Mobilfunkplanung und allen möglichen Themen. Lediglich im Rahmen von Bauleitplanungen, wenn die Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit getroffen werden, soll es keine Verzögerungen durch Bürgerbegehren mehr geben. Damit Kommunen und alle Bürger auch Verlässlichkeit für ihre Entscheidungen bekommen, führen wir Fristen für kassatorische Begehren und Wiederholungsbegehren ein. Wenn die Kommunen handlungsfähig und Kommunalpolitik verlässlich bleiben soll, dann muss es auch Planungssicherheit für alle geben. (Beifall CDU) Bei einem der Punkte hat jedenfalls auch die FDP zugestimmt. Bei der Mindestfraktionsgröße von drei Personen wissen wir – zumindest wenn es um die Kreistage geht – auch die SPD an unserer Seite. Das hat die (Thomas Jepsen) Abstimmung im Innen- und Rechtsausschuss gezeigt. Seit Wegfall der Sperrklausel bei Kommunalwahlen erleben wir eine zunehmende Zersplitterung der Kommunalvertretungen. In der Praxis erweist sich das aber nicht als positiv wirkende Vielfalt, sondern als Erschwernis für das kommunale Ehrenamt und wird zunehmend zum Ballast. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Demokratie ist anstrengend, Herr Kollege!) Zwei-Personen-Fraktionen von unterschiedlichster Couleur lassen sich viel zu leicht bilden, und das tun sie dann auch ständig neu. Diesen Anreiz zur Zersplitterung wollen wir eingrenzen. (Beifall CDU) Das mag vielleicht nur als kleine Lösung im Vergleich zu einer Sperrklausel gesehen werden, beschreitet aber den richtigen Weg. Dass das dringend notwendig ist, zeigt das jüngste Beispiel im Kreis Schleswig-Flensburg. Nächste Woche, in der letzten Kreistagssitzung vor der Kommunalwahl, bildet sich noch eine neue ZweiMann-Fraktion, dessen Gruppierung zur Kommunalwahl 2018 für die Bürger überhaupt nicht zur Wahl stand (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ein anderes Problem!) mit Ausschussumbesetzungen und Sitzverlusten in den Ausschüssen für den SSW drum und dran. Das eine Mitglied befindet sich dann in der vierten Fraktionskonstellation in fünf Jahren, und das andere Mitglied war erst vor knapp einem Jahr über die SSW-Liste nachgerückt. Beide waren bei der Kommunalwahl in den Wahlkreisen sehr weit abgeschlagen, und zusammen haben die beiden gerade mal 0,8 Prozent der Wählerstimmen im Kreisgebiet erhalten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ändert ihr ja, damit sie sich zu dritt zusammentun!) Die Mitglieder einer anderen Zwei-Mann-Fraktion, die seit einem Jahr besteht, damals auch nicht zur Wahl stand und deren Mitglieder sich auch schon in der dritten Fraktionskonstellation befinden, hatten gerade einmal 0,4 Prozent der Stimmen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir merken es einfach nicht!) Es glaubt doch niemand ernsthaft – die Zeit hat es auch gezeigt –, dass es bei diesen Fraktionen um irgendein Antragsrecht zur Tagesordnung geht, zumal es gar keine Kreistagssitzung vor der Kommunalwahl mehr gibt. Es geht nur um Öffentlichkeitswirksamkeit und Fraktionszuwendungen. (Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Für solche Fraktionen gibt es von den Wählerinnen und Wählern überhaupt kein Mandat. Das grenzt für mich an Beugung des Wahlrechts, und ich empfinde das als Stimmenmissbrauch und Wählertäuschung. Jeglichem Anreiz für solche Entwicklungen stehen wir entgegen. (Serpil Midyatli [SPD]: Wow, wow, wow!) Eine verbindliche Regelung zur Mindestfraktionsgröße ist nicht nur rechtlich standhaft, sondern auch besser geboten, allein schon weil die Mindestfraktionsgröße nicht zum Verhandlungsgegenstand werden soll und Auseinandersetzungen darüber vermieden werden sollten. Meine Damen und Herren, wir brauchen funktionierende Kommunalvertretungen und verlässliche kommunale Selbstverwaltung. Wir wollen wieder schneller werden und beschreiten mit diesem Gesetz den richtigen Weg. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
