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Kristina Herbst

22.03.2023 Sitzungen 20/22

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Ministerin verantworte ich zwei Bereiche: Justiz und Gesundheit. Im Bereich Justiz legt der Haushalt 2023 einen Schwerpunkt auf den Personalaufbau. Zur Stärkung der Strafjustiz werden neue Stellen im richterlichen und im staatsanwaltlichen Bereich, aber auch bei den Justizwachtmeistern und den Geschäftsstellen geschaffen. Die Staatsanwaltschaft wird massiv verstärkt, zum einen durch zusätzliche Stellen für die Vermögensabschöpfung, zum anderen durch eine neue Ermittlungseinheit bei der Generalstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Personell verstärkt wird das Oberverwaltungsgericht durch einen neuen Senat für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch der Justizvollzug einschließlich der Abschiebungshafteinrichtung wird verstärkt. Dasselbe gilt für den Nachwuchs durch zusätzliche Referendar- und Anwärterstellen. Dies, meine Damen und Herren, ist nur der Anfang, denn wie im Koalitionsvertrag vereinbart, streben wir bis zum Ende der Legislaturperiode einen Deckungsgrad von 100 Prozent nach dem Personalbedarfsberechnungssystem an. Im Bereich Gesundheit liegt der Schwerpunkt des Haushalts bei der Krankenhausinvestitionsfinanzierung. Wir lösen damit das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen ein, den Sanierungsstau in den Krankenhäusern Schritt für Schritt abzubauen. Lassen Sie mich das eingangs noch einmal klarstellen: Die immer wieder genannten Finanzierungslücken müssen nicht mit einem Schlag und nicht alle im Haushalt 2023, sondern nach und nach geschlossen werden. (Tobias Koch [CDU]: Genau! – Beate Raudies [SPD]: Das hat auch keiner behauptet! – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben angefangen: Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2023 werden landesseitig im Laufe von zehn Jahren insgesamt 110 Millionen Euro zusätzlich zu den regulär jedes Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln bereitgestellt. Mit dem kommunalen Anteil kommen wir damit auf 220 Millionen Euro. Und nicht nur das: Mit dieser Entscheidung werden ab 2023 jedes Jahr statt bislang 40 Millionen Euro künftig 80 Millionen Euro und damit doppelt so viele Mittel wie bisher zur Verfügung stehen. Die haushaltsgesetzliche Ermächtigung für Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen in den Krankenhäusern schließlich schafft die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierungsvorsorge in Höhe von 100 Millionen Euro. Schritt für Schritt schließen wir die Finanzierungslücke. Mit dem Haushalt 2023 werden also zwei für unsere Gesellschaft so wichtige Bereiche – Justiz und Gesundheit – mit Augenmaß und gezielter Schwerpunktsetzung gestärkt. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗