Lasse Petersdotter
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich nehme ja wahr, dass unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer Koalition als wahnsinnig ungewöhnlich gelten. Ich möchte daran erinnern, dass das nicht der Fall ist. Ich finde es sehr gesund und gut, dass sowohl die CDU ihre Position hat, wie auch wir Grünen unsere Position vertreten, und dass wir offen miteinander darüber sprechen und fair nach guten Lösungen suchen. Ich halte das für eine gute politische Kultur. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Lasse Petersdotter) Im Kern steht die Frage, ob Schleswig-Holstein einen kreditfinanzierten Klimaschutz braucht, auf drei Säulen. Die erste Säule ist: Ist diese Maßnahme rechtlich möglich? Die zweite Säule: Ist sie notwendig? Und die dritte Säule lautet: Ist sie gerecht? Ich möchte sehr gerne in dieser kurzen Zeit, die ich habe, versuchen, auf alle drei Fragen einzugehen. Der Kollege Koch hat es angesprochen: Auch ich war lange sehr kritisch und habe die Auffassung vertreten, dass kreditfinanzierter Klimaschutz im Rahmen der Schuldenbremse und deren Regeln nicht möglich sei. Wir haben in Bremen ein großes Anhörungsverfahren gehabt, und es gab da – Sie haben es zitiert – eine Stellungnahme von Herrn Professor Dr. Wieler, der gesagt hat: „Das ist möglich“, aber es gab auch viele skeptische Stellungnahmen. Ich will in meiner weiteren Rede darauf eingehen, warum sich die Situation eben doch geändert hat. Ein Grund, weshalb ich da immer skeptisch war, war eben auch, dass ich es für notwendig halte, ebenso wie die grüne Partei insgesamt, die Schuldenbremse zu verändern, weil man andernfalls Klimaschutzmaßnahmen nur schwer finanzieren könnte. So war bislang häufig der Diskussionsstand. Der Kollege Koch hat es angesprochen: Der Koalitionsvertrag bezieht sich ganz eindeutig auf die Schuldenbremse und auf die Einhaltung der Schuldenbremse. Das ist aber nicht die Diskussion. Das hat auch Monika Heinold nicht strittig gestellt. Es geht vielmehr um die Frage: Wie bewegen wir uns innerhalb der Schuldenbremse? Das Problem ist doch – auch für die Menschen hier, die die Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form beibehalten möchten –: Wenn die Schuldenbremse bedeutet, dass Kredite erst dann möglich sind, wenn das Wasser in den Städten steht, wenn die Fluten gekommen sind, wenn die Dürren gekommen sind, (Beate Raudies [SPD]: Mein Reden!) wenn die Auswirkungen erfolgt sind, wenn erst dann die Schuldenbremse greifen kann, dann ist sie zynisch. Und das kann nicht in unserem Interesse sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Werner Kalinka [CDU]: Nun ist aber mal gut!) Die Schuldenbremse muss in der Lage sein, auch schon früher reagieren zu können, damit sie zukunftsfähig ist. Ich bin heute davon überzeugt, dass sie es kann, dass schuldenfinanzierter Klimaschutz auch innerhalb der Schuldenbremse möglich ist. Die Schuldenbremse hat drei Kriterien. Das erste Kriterium ist: Wir müssen eine Notsituation feststellen, eine Naturkatastrophe oder andere außergewöhnliche Situationen. Die zweite Bedingung ist: Der Eintritt muss sich außerhalb der Kontrolle des Staates befinden. Und die dritte Notwendigkeit: Die Finanzlage muss erheblich beeinträchtigt sein. Kommen wir zur außergewöhnlichen Notsituation. Ich glaube, diese Frage können wir sehr schnell gemeinsam abhaken. Ich bin 1990 geboren, und ich habe dennoch bereits zu viele Jahrhundertsommer, Dürren und andere Extremwetterlagen erlebt. Das Klima – daran will ich nochmals erinnern – wird nie wieder besser, als es gestern war. Die Dinge sind dann so, wie sie sind, und sie werden häufiger eben noch schlechter. Auch die erheblichen Beeinträchtigungen der Finanzlage lassen sich leicht abhaken. Dazu nur ein paar Zahlen: Das IÖW kommt in einer Studie von letzter Woche zu dem Schluss, dass allein die Klimaschäden von 2000 bis 2021 145 Milliarden Euro in Deutschland betragen haben. Bis 2050 prognostizieren sie 280 bis 910 Milliarden Euro Schaden. Wir befinden uns eher auf dem Pfad der 910 Milliarden Euro. Wenn wir darauf den Königsteiner Schlüssel anwenden – so fragwürdig man ihn finden kann, aber es gibt nichts anderes –, dann bedeutet das bis 2050 für Schleswig-Holstein Schäden in Höhe von 31,8 Milliarden Euro. Das sind 1,17 Milliarden Euro pro Jahr für Schleswig-Holstein. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dann schauen wir auf die Klimaschutzmaßnahmen. Das KfW Research kommt bis 2045 zu einem Investitionsbedarf von 5 Billionen Euro, allein Mehrinvestitionen von 72 Milliarden Euro im Jahr in Deutschland. Für Schleswig-Holstein sind das 2,5 Milliarden Euro jährlich an Investitionsbedarf. Wenn man jetzt sagt, KfW Research, hm, da kommen wir woanders hin: McKinsey kommt nicht auf 5 Billionen Euro, sondern auf 6 Billionen Euro. Und McKinsey ist wirklich nicht der Vorhof der Klimabewegung, sondern sie haben es auf einer sehr ähnlichen Grundlage berechnet. Das muss nicht bedeuten, dass der Staat die ganzen Investitionen machen muss – das ist vollkommen klar –, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch eine Aufgabe der gesamten Wirtschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Lasse Petersdotter) Aber es zeigt, die Klimakrise wird die Finanzlage stark beeinträchtigen, und sie tut es schon heute. Kommen wir zur dritten rechtlichen Frage: Der Eintritt entzieht sich der Kontrolle des Staates. Ja, die Klimakrise ist menschengemacht. Aber Schleswig-Holstein ist weder alleiniger Verursacher noch alleiniger Löser dieser Klimakrise und ist den Auswirkungen, auch den exogenen Auswirkungen, ausgeliefert. Das muss man mittlerweile anders bewerten. Das entbindet uns selbstverständlich nicht der Verantwortung, unseren Teil zu leisten. Das drückt aber gleichzeitig die Ohnmacht aus, die besteht, und den Drang dazu, so viel wie möglich zu machen. Zwei weitere Aspekte, die in der Debatte der letzten Jahre in dieser Diskussion meiner Auffassung nach zu kurz kamen, möchte ich gern noch einmal betonen, weil sie mich sehr überzeugt haben. Das Erste ist: Die Tatsache, dass die Klimakrise über Jahre wirkt, widerspricht nicht einer kreditfinanzierten Bewältigung im Sinne der Schuldenbremse. Das ist ja etwas, was man lange diskutiert hat, auch bei den Coronakrediten, etwa im Hinblick auf die Tatsache, dass wir ein kameralistisches Haushaltssystem und deswegen jährliche Haushalte haben. Aber die Wiedervereinigung Deutschlands war auch eine außergewöhnliche Notsituation und ist so auch in die Literatur eingegangen, obwohl sie über Jahre und Jahrzehnte Auswirkungen auf die finanzielle Lage hatte. Das Zweite, was ich sehr wichtig finde, ist das bahnbrechende Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Es hat festgestellt, dass das Schutzversprechen des Staates auch für künftige Generationen gilt. Das müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen; denn dieses intergenerationelle Schutzversprechen bedeutet auch, dass die Notsituation der Zukunft bereits die in politische Verantwortung gegossene Krise der Gegenwart ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Mein letztes juristisches Argument für heute soll sein, was das Bundesverfassungsgericht außerdem noch festgestellt hat: Die Klimaziele sind kein Maßstab für politische Ambitionen. Die Klimaziele sind einzuhalten. Das ist verpflichtend. Wir sind verpflichtet, die Klimaziele einzuhalten. Es ist nicht nur eine Idee, es ist nicht nur ein Ziel, sondern wir alle werden uns, was die Erfüllung dieser Pflicht angeht, verantworten müssen. Wer sagt, dass wir das schon irgendwie hinbekommen, muss auch sagen, wie. Und, ja, das wird der Staat nicht alleine machen. Aber der Staat wird hierbei Impulsgeber sein müssen. Der Staat wird hierbei Absicherer sein müssen, wo die Privatwirtschaft nicht in der Lage ist, die Risiken zu tragen. Der Staat wird auch Rahmensetzer sein müssen. Wir erleben bei den Maßnahmen immer wieder, dass es eine gewisse Dreifaltigkeit der Handlungsmöglichkeiten gibt. Das Erste ist die Förderung, das Zweite ist das Ordnungsrecht, und das Dritte ist der Preis. Bei der Förderung werden wir Geld brauchen. Aber das alleine wird das Problem nicht lösen. Beim Ordnungsrecht werden wir mutige Entscheidungen brauchen, die ehrlicherweise auch häufig im Bund zu treffen sind. Das ist nun einmal die Kompetenz, und da erwarte ich von einem Klimakanzler ehrlicherweise auch mehr. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Dritte ist der Preis, und ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn wir an diesen Stellschrauben drehen, dann hat das Auswirkungen. Beim Ordnungsrecht reden wir immer wieder über Einschränkungen von Menschen. Bei der Förderung reden wir über die Ziele, die wir uns finanzpolitisch setzen, über die Schuldenbremse, aber auch über mögliche ineffiziente Ausgaben, über Anreize, die nicht funktionieren. Und beim Preis reden wir über die Herausforderungen, dass Menschen sich gegebenenfalls einen Klimaschutz über den Preis schlichtweg nicht leisten können, und das ist eben auch nicht die Lösung. Es ist ein Zusammenspiel dieser drei Wege, und es ist eine große politische Aufgabe, bei diesem Zusammenspiel gut abzuwägen. Hier bei den Mittel aber von vornherein zu sagen, es gibt eine eindeutig vorher gesetzte Grenze, kann zu großen Herausforderungen führen; denn ohne kreditfinanzierten Klimaschutz laufen viele Maßnahmen gegen all das andere, was eben auch Herausforderung ist. Da laufen Maßnahmen wie die Reaktivierung von Bahnstrecken ebenso gegen andere wie die Elektrifizierung von Bahnstrecken oder die Sanierung der Schieneninfrastruktur, die Aufforstung unserer Wälder, die Wiedervernässung unserer Moore, die Transformation der Landwirtschaft, die wir doch nicht den Landwirtinnen und Landwirten alleine auf die Schultern legen können, wenn sie Investitionen tätigen müssen, um ihren Betrieb zukunftsfest zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Die Wärmewende in den Kommunen, all das läuft gegen andere Projekte, und mit dieser Tatsache (Lasse Petersdotter) müssen wir uns auseinandersetzen. Auch die Ansiedlung großer wichtiger Unternehmen läuft gegen andere Projekte. Es wird der Zeitpunkt kommen, an dem wir uns werden entscheiden müssen, was alles nicht geht, an dem man gute Ideen ablehnen muss, auch wenn sie gerade eine wichtige Lösung bringen, an dem wir Dinge schlichtweg nicht schaffen. Das ist keine Abwägung zwischen Luxus und Zurückhaltung. Es geht darum, wie wir unserer Verantwortung am besten gerecht werden. Dafür werden wir auch diese Diskussion sachlich und lösungsorientiert fortsetzen müssen. Die Ziele sind klar, und der Weg liegt vor uns. Den müssen wir weiter diskutieren. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Verhaltener Beifall bei der CDU, sehr verhaltener Beifall bei der CDU!)
