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Tobias Koch

CDU 22.03.2023 Sitzungen 20/22

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Opposition zu einer Aktuellen Stunde ist schon etwas erstaunlich. Die Position der Grünen und auch die von Monika Heinold ist ja nicht neu, sondern hinlänglich bekannt. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Beispielhaft sei auf das Interview von Monika Heinold im sh:z vom 1. März 2022 verwiesen – also noch zu Jamaikazeiten, vor der Landtagswahl, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) Unter der Überschrift „Die Energiewende darf nicht am Geld scheitern“ sprach sich Monika Heinold bereits damals mit Blick auf das kreditfinanzierte 100- Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr dafür aus – ich zitiere –, „dass es mit gleicher Entschlossenheit Investitionen in den Klimaschutz geben muss.“ (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihr Plädoyer zur Änderung der Schuldenbremse hin zu größeren Verschuldungsmöglichkeiten hat die Finanzministerin am 10. Februar dieses Jahres anlässlich der Nordfinanzministerkonferenz in Hamburg öffentlich wiederholt, ohne dass das Anlass für eine Aktuelle Stunde in der Februar-Plenartagung gegeben hätte, liebe Opposition. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die in der vergangenen Woche von Monika Heinold bekundete Sympathie für ein kreditfinanziertes Sondervermögen steht somit in Kontinuität zu den gemachten Äußerungen der Vergangenheit. Es handelt sich um keine Neuigkeit, die Anlass für eine Aktuelle Stunde in dieser Plenartagung bietet, und es gibt in dieser Hinsicht auch überhaupt nichts klarzustellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Denn trotz dieser Meinungsäußerung gilt der zwischen CDU und Grünen vereinbarte Koalitionsvertrag, liebe Monika. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich darf daraus zitieren: „Wir werden die im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse einhalten und umsetzen. Unser Ziel sind strukturell ausgeglichene Haushalte für die gesamte Legislaturperiode.“ (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zitat ist klar und eindeutig. Eine Änderung der Schuldenbremse wird es für die Dauer der Gültigkeit des Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP – äh, CDU und Grünen – nicht geben. (Zuruf FDP: Aha! – Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit Lars Harms [SSW]) Das ist Punkt eins meiner Antwort. Vonseiten der FDP – ich komme zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen – wird nun die Frage in den Raum gestellt, ob die Koalition möglicherweise beabsichtige, im Rahmen der bestehenden Regelungen der Schuldenbremse den Klimaschutz mittels Notkredit zu finanzieren. Auch an dieser Stelle bedarf es aber keiner weiteren Klarstellung. (Zuruf FDP: Na ja!) Ich darf nämlich ausnahmsweise, Herr Kollege Vogt, aus meiner eigenen Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs im Januar dieses Jahres zitieren – der Oppositionsführer wies darauf gerade schon hin. (Martin Habersaat [SPD]: Eine der besten Reden! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Welche Halbwertszeit hat denn so ein Haushalt?) (Tobias Koch) Ich zitiere: „Ein kreditfinanzierter 10-Milliarden-EuroTransformationsfonds scheitert bereits an der Verfassungsmäßigkeit. Anders als die Coronapandemie oder der Ukrainekrieg ist der Klimawandel kein überraschendes externes Ereignis, das plötzlich zu bewältigen und dadurch der Einflussnahme und der Kontrolle des Staates entzogen ist. Genau hierin besteht aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Aufnahme von Notkrediten. Für die Bekämpfung des Klimawandels bis zum Jahr 2040 bestehen hingegen auch ohne den Einsatz von Notkrediten alle notwendigen politischen Gestaltungsmöglichkeiten.“ (Annabell Krämer [FDP]: Ihr macht es doch schon! – Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) In ähnlicher Weise hat sich der Kollege Petersdotter – möglicherweise trotz gegenläufiger eigener Interessen – bereits im September 2022 geäußert, als auch er auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Notkrediten hingewiesen hat. (Beate Raudies [SPD]: Ach, auch der hat seine Meinung geändert, bringen Sie doch aktuelle Zitate! – Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Unruhe) Auch hier darf ich aus dem Plenarprotokoll zitieren: „[Die] Frage, ob [sie] sich der staatlichen Kontrolle entzieh[t], [ist] bei der Klimakrise sehr umstritten … . Deswegen gab es diverse Anhörungen dazu. … Ich kenne bislang eine Stellungnahme aus einer Anhörung der Bürgerschaft in Bremen, die gesagt hat: Das könnte man mal versuchen. – Alle anderen Rechtsauffassungen sind bisher zu dem Ergebnis gekommen, man könne für Prävention gegen die Klimakrise keine Kredite aufnehmen.“ (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Nun mag sich die Meinung des Kollegen Petersdotter zwischenzeitlich geändert haben. Das ändert ja aber nichts an der von ihm angeführten vorherrschenden Rechtsauffassung. Die von der FDP aufgeworfene Frage ist damit ebenfalls hinlänglich beantwortet. Auf Basis der bestehenden Regelungen zur Schuldenbremse ist die Aufnahme von Notkrediten zugunsten des Klimaschutzes nicht gegeben. (Beifall CDU) Noch prägnanter hat es der Kollege Lars Harms für den SSW formuliert, den ich an dieser Stelle mit den treffenden Worten zitieren darf: „Man kann nicht für jedes Problem einen Notkredit aufnehmen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen, und das ist der zweite Punkt meiner Antwort. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich will noch einen dritten Punkt deutlich machen. Wenn die Opposition davon spricht, dass es vor der Verabschiedung des Haushalts Klarheit dafür brauche, wie die Koalition zu neuen Schulden steht, dann ist der Haushalt selbst die beste Antwort darauf. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf CDU: Genau!) Der Haushalt hält die Regeln der Schuldenbremse ein. Der Abstand zur Verfassungsgrenze beträgt mehr als 10 Millionen Euro. Eine Kreditaufnahme erfolgt nur im Rahmen der zulässigen Konjunkturkomponente, so, wie sie der Bund vorgegeben hat. Hätten wir etwas anderes gewollt, dann hätten wir es in diesen Haushalt hineingeschrieben. Das ist aber nicht der Fall, und deshalb fällt auch diese dritte Antwort klar und eindeutig aus. Aber, meine Damen und Herren, auch ohne Änderung der Schuldenbremse enthält der neue Landeshaushalt vieles, was unser Land der Klimaneutralität näherbringt. Zumindest habe ich die Einführung des Deutschland-Tickets im ÖPNV immer als Beitrag zum Klimaschutz verstanden, und dessen Einführung finanzieren wir mit 50 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus den pm-Mitteln sind rund 26 Millionen Euro zum Beispiel für das Wasserstoffprojekt HySCALE100 und, ja, auch für das Pilotprojekt Smile 24 zur klimaneutralen Mobilität in der Schleiregion reserviert. Die verbleibenden 174 Millionen Euro aus den pm-Mitteln stehen für gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen für die Ansiedlung der Batteriefabrik von Northvolt zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Acht-Punkte-Programm der Landesregierung fördern wir mit knapp 200 Millionen Euro den Ausbau kommunaler Wärmenetze, die Umstellung auf erneuerbare Energien in privaten Haushalten und die Dekarbonisierung der Industrie. Allein aus diesen drei Bereichen zu- (Tobias Koch) sammen stehen somit rund 450 Millionen Euro für Klimaschutz in diesem Haushalt des Jahres 2023. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe) Wer dann, wie die SPD, hier Milliardensummen – so, wie wir es gerade vorgerechnet bekommen haben – für den Klimaschutz propagiert, der hätte das auch mit eigenen Haushaltsanträgen unterlegen müssen. (Beifall CDU – Zuruf: Oh! – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das ist aber nicht der Fall, nicht bei der SPD, im Übrigen aber auch nicht beim SSW; und die FDP streicht sogar das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger ersatzlos. (Beate Raudies [SPD]: Oh! Das ist immer die letzte Argumentation!) Alternativen – Frau Kollegin – zum schwarz-grünen Haushaltsentwurf hat die Opposition in Sachen Klimaschutz damit jedenfalls nicht geliefert. Meine Damen und Herren, bleibt abschließend noch die Frage, ob zwischen dem Ziel, klimaneutrales Industrieland zu werden, und der Einhaltung der Schuldenbremse überhaupt ein Widerspruch besteht, wie es die SPD suggeriert. Dazu sage ich Ihnen: Beide Ziele sind allenfalls dann ein Widerspruch, wenn man einer fatalen Staatsgläubigkeit folgt, so, wie es die SPD hier gerade eben dargestellt hat, indem sie meint, man könne Klimaschutz nur mit Milliardensummen an zusätzlichen Schulden aus öffentlichen Haushalten finanzieren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist bei den Grünen auch so!) Aus dem Landeshaushalt müssen wir die eigenen Klimaschutzziele bei Landesliegenschaften und beim öffentlichen Schienenpersonennahverkehr erfüllen. Beides sind unsere originären Zuständigkeiten. Außerdem braucht es in einigen Bereichen Anreize und Anschubfinanzierungen, so wie wir sie mit den genannten Beispielen im Landeshaushalt auch umsetzen. Darüber hinaus – ja, Herr Oppositionsführer – gibt es auch die Möglichkeit des Ordnungsrechts wie zum Beispiel die in der letzten Wahlperiode von uns eingeführte Solardachpflicht beim Neubau von Nichtwohnungsgebäuden. Wenn diese Rahmenbedingungen staatlich gesetzt sind und wenn gegebenenfalls erforderliche Anreize und Startimpulse mit öffentlichen Geldern vorgenommen wurden, dann müssen anschließend aber wieder marktwirtschaftliche Kriterien und Prinzipien greifen; denn staatliche Planwirtschaft ist nicht der richtige Kompass für die Gestaltung der Zukunft unseres Landes. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Beate Raudies [SPD]: Warum machen Sie dann Breitbandförderung?) Das gilt im Übrigen umso mehr, als wir auch eine fortgesetzte technologische Entwicklung erleben werden. Allein schon deshalb verbietet es sich geradezu, auf Basis der heutigen technologischen Möglichkeiten Pläne in Milliardenhöhe für die nächsten Jahre festzulegen. (Zuruf: Also vorsichtshalber lieber nichts machen!) Meine Damen und Herren, abschließend der Hinweis: Auf Basis der bestehenden Schulden des Landes prognostiziert das Finanzministerium bereits jetzt einen Anstieg der Zinsausgaben auf 1,2 Milliarden Euro innerhalb der nächsten Jahre. Zusätzliche Schulden für einen kreditfinanzierten Transformationsprozess würden den Landeshaushalt sehr schnell an seine Belastungsgrenze bringen. Und damit wäre niemanden im Land gedient, weder den Menschen noch dem Klimaschutz. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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