Kristina Herbst
Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, bitte ich noch einmal um Aufmerksamkeit und darum, Nebengeräusche einzustellen. Das ist für jeden Redner angenehmer. Ich erteile für die Landesregierung der Finanzministerin, Monika Heinold, das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe für Sie eine etwas längere Rede vorbereitet, denn es ist mir eine große Freude und Ehre, einmal im Monat mit Ihnen über die Grundsteuer zu diskutieren. Ich hoffe, dass es so bleibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, Stück für Stück wachsen wir zusammen. Ich erinnere einmal an die Debatte im Juni 2022, Frau Krämer wird sich auch daran erinnern. Sie hat da den Satz gesagt: „Wenn es nach mir ginge, gäbe es gar keine Grundsteuer, weil die Grundsteuer eine Substanzsteuer ist.“ Aber: Inzwischen hat sich das ein bisschen geändert. Ich entnehme auf jeden Fall einer Pressemitteilung der FDP aus dem Februar 2023, dass Frau Krämer sagt, wenn ich behaupte, dass die FDP gar keine Grundsteuer wolle, sei das falsch. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Die FDP habe die Abschaffung der Grundsteuer nie gefordert. – Das ist doch eine gute Nachricht für die Kommunen in unserem Land. (Annabell Krämer [FDP]: Ich war’s!) Denn es geht um rund 500 Millionen Euro. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Kommen wir zum heutigen Antrag, über den ich intensiv mit meiner Fachabteilung beraten habe, um einmal herauszufinden, wie denn der Sachstand ist. Kurz zusammengefasst – viel ist schon gesagt, ich will jetzt nicht nochmal die Paragrafen der Abgabenordnung wiederholen –: Die Einschätzung ist, dass das, was gefordert wird, nämlich die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes durch die Finanzämter ab sofort vorläufig zu erlassen, zurzeit rechtlich nicht möglich ist. Wenn aber ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig wird – das ist die Voraussetzung, wie erläutert wurde –, wird es ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Länder geben, in dem die Vorläufigkeit der Bescheide festgehalten wird, und dann gilt diese Vorläufigkeit für alle Grundsteuerbescheide. Sie sehen also: Unser Steuerrecht, komplex wie es ist, hat gute Lösungen für unterschiedliche Tatbestände. Wenn Sie es möchten, bin ich sehr damit einverstanden, dass wir darüber noch einmal ausführlich im Ausschuss beraten. Ich bringe dann gern noch einmal die Expertise aus meinem Haus mit. Lassen Sie mich um 16:55 Uhr einmal sagen: Unsere Steuerverwaltung in Schleswig-Holstein gibt alles. Unabhängig davon, wie wir politisch zur Grundsteuer stehen, zum Modell oder zur Umsetzung – das darf ja alles kritisiert werden –, muss man einmal festhalten: Die machen einen guten Job, die sind bürger- und bürgerinnenfreundlich und geben alles. Dafür meinen ganz herzlichen Dank. (Ministerin Monika Heinold) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)
