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Beate Raudies

SPD 24.02.2023 Sitzungen 20/21

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erneut sprechen wir über die Grundsteuer und die Grundsteuerreform. Am 19. Februar 2023, also vor einer Woche, waren mehr als 1 Million Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Am Ende hat sich die Fristverlängerung also gelohnt, genau wie die Abkehr vom Prinzip der digitalen Erklärung. Denn rund ein Sechstel aller Erklärungen in Schleswig-Holstein wurden auf Papier abgegeben, was zwar für das Land zusätzliche Kosten verursacht, aber aus Gründen der Bürgerinnenund Bürgerfreundlichkeit unbedingt zu begrüßen ist. Ich habe von Anfang an auf die schlechte Vorbereitung und Umsetzung hingewiesen, immer wieder auf Nachbesserungen gedrängt und auch mit Kritik nicht gespart. Aber wenn am 19. Februar fast 400.000 Bescheide erstellt waren, zeigt das auch, dass die Finanzämter bei der Bearbeitung der Massenfälle jetzt zügig vorankommen – also der einfachen Sachverhalte, nicht der komplizierten: Betriebsgrundstücke, Grundstücksgemeinschaften mit vielen Grundstücken und vieles andere. Aber 400.000 ist schon mal eine klare Zahl. Auch deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen, den Beschäftigten in der Steuerverwaltung für ihren Einsatz im vergangenen Jahr zu danken. Sie halten das Land am Laufen! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es gerade gesagt: Rund 400.000 Bescheide waren Mitte Februar 2023 erstellt. Ich mache mir ja die Mühe, das monatlich abzufragen. Ich würde mir schon wünschen, dass ich dann auch meine Fragen so beantwortet kriege, wie ich sie stelle. Ich hätte nämlich gern die Zahlen bezogen auf die Stichtage. Diesmal hat man in der Antwort auf die Kleine Anfrage alle Antworten auf den anderen Stichtag bezogen. Ich hatte aber auch schon Antworten, wo dann die erste Frage bezogen auf den einen Stichtag und die zweite Frage bezogen auf den anderen Stichtag beantwortet wurde. Wenn das daran liegt, dass die so überraschend kommen, dann kündige ich hiermit schon an: Zum 28. Februar 2023 frage ich wieder nach dem Stand; dann kann man jetzt schon einmal auf den Statistikknopf drücken, damit die alle da sind. Tatsächlich würde ich mich freuen, wenn das dann auch so beantwortet wird, wie ich es anfrage. Zurück zu den Bescheiden. Bei 400.000 erstellten Bescheiden liegen jetzt knapp 20.000 Einsprüche vor. Das sind rund 5 Prozent; aber weil die sich gegen die Grundsteuerwertbescheide und auch gegen die Grundsteuermessbescheide richten, sind es vermutlich auch nicht 20.000 Fälle, sondern weniger. Das scheint mir jetzt tatsächlich noch kein Massenphänomen zu sein, das es rechtfertigen würde, so pauschal alle Bescheide für vorläufig zu erklären. Dass das gar nicht geht, haben die Kollegen Petersdotter und Plambeck gerade ausgeführt. Auch ich sehe im Übrigen die Voraussetzungen gerade nicht erfüllt; denn die Vorläufigkeit nach § 165 AO betrifft ja nicht den gesamten Steuerbescheid, sondern nur einzelne Punkte oder gegebenenfalls einen Punkt. Mein AO-Lehrer hätte mir schön die Ohren langgezogen, wenn ich §§ 164 und 165 AO so in einen Topf geschmissen hätte wie gerade der Kollege Petersdotter; denn das eine hat mit dem anderen so überhaupt nichts zu tun. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der hat auch keine Ahnung! – Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Also: Wir sind nach meiner – unmaßgeblichen – Einschätzung noch weit von einer Vorläufigkeit entfernt, weil noch kein Verfahren anhängig ist. Sollten wir irgendwann so weit sein, habe ich volles Vertrauen in den Bundesfinanzminister, dass der das dann auf den Weg bringen würde und müsste; das ist nämlich sein Job. Insofern könnte Frau Heinold da in Berlin nur verzweifelt an die Tür des (Beate Raudies) BMF klopfen; das alleine würde auch nicht reichen – nicht dass sie nicht kraftvoll klopfen könnte. Deswegen, liebe Frau Kollegin Krämer, können wir dem Antrag der FDP heute nicht zustimmen. Wenn wir ihn denn in den Finanzausschuss überweisen – da bin ich dann allerdings wieder bei Ihnen –, ist das eine Beerdigung erster Klasse. Denn wir haben uns hier eben über die rechtliche Einschätzung ausgetauscht und wissen, wann ein Bescheid nach § 165 AO für vorläufig erklärt werden kann und wie das Verfahren ist. Das müssen wir uns jetzt nicht noch im Finanzausschuss von den Beschäftigten der Steuerabteilung erklären lassen. Die hätten dann, glaube ich, was Besseres zu tun. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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