Annabell Krämer
Ich verspreche, das geht schneller. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Abgabe der Erklärung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer kommt die Bearbeitung durch die Finanzämter vor Ort. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen die Feststellungsbescheide und übermitteln den Steuermessbetrag an die Kommunen. Die Finanzministerin hat sich in der letzten Plenartagung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Steuerverwaltung für ihren großartigen Job bedankt. Diesem Lob möchte ich mich ausdrücklich anschließen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Sie machen in der Tat einen klasse Job, und das, obwohl ihre Bitten und Forderungen nach mehr Personal über Jahre im Ministerium auf taube Ohren gestoßen sind. Diverse Anfragen der Kollegin Raudies haben dies offengelegt. Darüber hinaus richten Sie, Frau Heinold, folgende Worte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ich zitiere –: Sie haben eine große Arbeitsbelastung. Sie baden das aus, was Politik über Jahre versäumt hat. Genau um diese Arbeitsbelastung wenigstens etwas zu reduzieren, haben wir diesen Antrag in das Plenum eingebracht. Denn aktuell müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür herhalten, dass Frau Heinold sich für das komplizierte Bundesmodell entschieden hat, wohl wissend, dass die Steuerverwaltung gerade in der Abteilung Grundsteuer massiv unterbesetzt ist. Nein, sie sind jetzt sogar noch zusätzlich mit den zahlreichen Einsprüchen beschäftigt. Es ist schon bemerkenswert, dass die Finanzministerin jede Möglichkeit nutzt, um neue Schulden für grüne Projekte zu fordern, bei dem eigenen Personal aber die Sparsamkeit in Person ist. Deswegen fordern wir, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ab sofort vorläufig zu erlassen sind. So entlasten wir die Mitarbeiter in der Steuerverwaltung, wir ersparen den Eigentümern und Eigentümerinnen den bürokratisch aufwendigen Einspruch, unter anderem wegen etwaiger Verfassungswidrigkeit, und sorgen dafür, dass sich die Finanzgerichte im Land nicht noch mit den ganzen potenziellen Klagen beschäftigen müssen. (Beifall FDP) Denjenigen, die sagen: „Ach, Mensch Krämer, das kommt doch alles sowieso viel zu spät“, kann ich direkt den Wind aus den Segeln nehmen: Stand 13. Februar 2023 sind erst rund 26 Prozent der Grundsteuerbescheide verschickt worden. Für die restlichen 74 Prozent der Bescheide – mindestens, denn man hat ja vier Wochen Einspruchsfrist – wäre die Vorläufigkeit noch möglich. Wir von der FDP-Fraktion machen hier einen konkreten Vor- (Annabell Krämer) schlag, wie man mit den einfachsten Mitteln die bürgerunfreundliche Reform der Grundsteuer etwas bürger- und verwaltungsfreundlicher machen kann. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
