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Annabell Krämer

FDP 24.02.2023 Sitzungen 20/21

Keine Angst! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eigentlich wollte ich anders beginnen, aber als allererstes will ich doch gern auf den Verweis auf den Bund eingehen, die Finanzministerin hat ja wunderbar den Bundesfinanzminister zitiert. Frau Ministerin, der Vergleich hinkt ein wenig. Im Gegensatz zum Land gab es im Bund tatsächlich eine finanzielle Notlage. Das ist der Unterschied. Auch wir sind jederzeit bereit, einen Notkredit mitzutragen, wenn die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Landes gefährdet ist. Das haben wir in der Vergangenheit gezeigt. (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Das haben wir auch gezeigt, als wir die 400-Millionen-Euro-Umwidmung des Notkredits mitgetragen haben. Was wir nicht mittragen, sind Notkredite auf Vorrat. Da ist genau der Unterschied. Sie verweisen in jeder Parlamentsdebatte auf den Bund. Der Bund solle unterstützen, der Bund solle unterstützen, der Bund solle unterstützen. Und was ist? – Der Bund liefert! Der Bund liefert! (Beifall Oliver Kumbartzky [FDP], Beate Raudies [SPD] und Sophia Schiebe [SPD] – Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Wir sehen doch im Haushaltsvollzug, Kollege Koch, dass die Auslastung des Nettokredites aus dem Ukraine-Notkredit im Land lediglich ein Schluck über 80 Millionen Euro beträgt. – Ein Schluck über 80 Millionen Euro! Dann halten Sie einmal dagegen, was der Bund im Verhältnis geliefert hat. Ja, der Bund hätte das nicht ohne Kredite leisten können, aber das Land konnte das. Das Land war 2022 in keiner Notlage. Das ist genau der Unterschied. (Beifall FDP und Sandra Redmann [SPD]) Da können Sie gern auf den Finanzminister Lindner verweisen. Es sind nämlich Äpfel und Birnen, die hier verglichen werden. Ich versuche immer, bei Ihnen durchzudringen, deswegen quäle ich Sie auch leider noch einmal um Viertel vor vier. Ich gebe es einfach nicht auf, dass ich doch noch irgendwann in diesem Hohen Hause außerhalb meiner Fraktion Unterstützer für solide Finanzpolitik finde. Jetzt gehen wir einmal zurück: Beginnen wollte ich eigentlich mit Teilen der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 20/672. In dieser kritisiert die Landesregierung die Haushaltsplanung der Kommunen – der Kommunen! – wie folgt – es tut mir leid, es wird jetzt ein bisschen technokratisch –, ich zitiere: „Diesbezüglich sind deutliche Jahresüberschüsse mit regelmäßig (sehr hohen) positiven Abweichungen von den moderaten und z. T. sogar negativen Planungen auch mit dem Ziel einer generationengerechten Haushaltsführung nicht uneingeschränkt geboten.“ – Hört, hört! – Des Weiteren steht dort: „Gleichzeitig konnten vorhandene politische Finanzierung von notwendigen Investitionsmaßnahmen“. Zugegebenermaßen – ich sehe einige Fragezeichen – ist das wirklich etwas holperig formuliert. Aber fassen wir einmal zusammen, was die Landesregierung uns hiermit sagen wollte: Sich ärmer rechnen als man ist, ist nicht mit einer generationengerechten Haushaltsführung vereinbar und sorgt dafür, dass man weniger Investitionen tätigt, als eigentlich nötig und möglich wären. Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich rede ich nicht von kreditfinanzierten Investitionen. Jetzt schauen wir einmal, womit die Landesregierung beziehungsweise die Finanzministerin in ihrer Haushaltsplanung 2022 so geplant hat und wie die Lage tatsächlich war. Anfang vergangenen Jahres rechnete die Landesregierung mit Steuereinnahmen von 11,6 Milliarden Euro. Die Oktober-Schätzung betrug dagegen schon 12,4 Milliarden Euro. Und tatsächlich hat das Land Schleswig-Holstein 2022 sogar 12,9 Milliarden Euro durch Steuern eingenommen. Wir ziehen jetzt noch ein bisschen was ab, das haben wir eben gehört, die Umsatzsteueranteile, die wir weiterleiten. Aber trotzdem: 1 Milliarde Euro mehr als geplant. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Und trotzdem hat dieses Hohe Haus mit einer breiten Mehrheit Ende Dezember in einem Nachtragshaushalt – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – für das nahezu abgelaufene Haushaltsjahr eine Erweiterung des bestehenden Ukrai- (Annabell Krämer) ne-Notkredits von bis dato 400 Millionen Euro um sage und schreibe 1 Milliarde Euro beschlossen. Ich erinnere noch einmal daran: Für eine außerordentliche Notlage muss die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt sein. Beim Bund, das haben wir gesagt, war es gegeben, denn die Länder wollten ja auch die Mittel haben. Hier ist es nicht gegeben. Die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg standen, betrugen 2022 aber nur insgesamt 86 Millionen Euro. Übrigens wurden die sukzessive immer wieder anders ausgewiesen. Kollegin Raudies erinnert sich sicherlich auch daran, dass wir erst einen höheren Ausweis bekommen haben, dann hieß es: „Ach, nee“ – was ja auch richtig ist – „Bundesmittel vor Landesmitteln!“ Wir haben doch noch wieder Mittel bekommen, wieder Mittel vom Bund, sodass die Auslastung sukzessive im Laufe des Jahres immer weniger wurde. Nur im Dezember stieg es dann halt noch einmal an. – 86 Millionen Euro! Noch einmal: 400 Millionen Euro hatten wir, aber Sie haben noch einmal im Dezember 1 Milliarde Euro mehr bewilligt. Hier von einer außerordentlichen Beeinflussung der Finanzlage zu sprechen, ist meines Erachtens irrsinnig und verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Fassen wir also auch hier zusammen: Die Finanzministerin hat sich nicht nur ärmer gerechnet, als sie ist, nein, sie hat das auch noch genutzt, um sich eine zusätzliche Milliarde an Notkrediten zu genehmigen. Ich frage Sie deshalb: Ist das wirklich mit einer generationengerechten Haushaltsführung verantwortbar? Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Hätten wir Freie Demokraten uns nicht vehement in der letzten Legislatur dafür eingesetzt, dass strukturelle Steuermehreinnahmen vorrangig vor der Inanspruchnahme eines Notkredites verwendet werden müssen, hätten wir uns 2022 noch weiter verschuldet. Das wäre noch schlimmer für unsere generationengerechte Haushaltsführung gewesen. Die 1 Milliarde Euro hätte man dann nämlich auch noch von links nach rechts buchen und als weitere Rücklage behalten können. Aber die Finanzministerin geht sogar noch einen Schritt weiter: Im Zuge der Nordfinanzministerkonferenz fordert die Finanzministerin das Auflockern der Schuldenbremse, damit sich die Länder auch strukturell für grüne Investitionsmaßnahmen verschulden können. – Liebe Frau Heinold, nutzen Sie doch lieber erst einmal die vorhandene Mittel für Investitionen, die Ihnen dieses Parlament zur Verfügung gestellt hat. (Beifall FDP) 2022 standen noch zusätzlich 200 Millionen Euro – wir hörten es – bereit, die nicht verausgabt worden sind. Liebe Abgeordnete, gerade der regierungstragenden Fraktionen: Seit ich Mitglied dieses Schleswig-Holsteinischen Landtages bin, fällt der Haushaltsvollzug Jahr für Jahr besser aus als geplant – eigentlich eine gute Sache, sofern man sich unterjährig nicht oder nur in erforderlichem Maße mit Notkrediten bevorratet. Ich appelliere an Sie, und das meine ich jetzt einmal wirklich ernst: Verlieren Sie zukünftige Generationen nicht erneut aus den Augen. Ihre geplanten Inanspruchnahmen des Notkredites, ob sachlich gerechtfertigt, sei einmal dahingestellt, werden aller Wahrscheinlichkeit nach in diesem Jahr nicht erforderlich werden. Das sollte auch Sie jetzt einmal die Erfahrung des Haushaltvollzuges des Jahres 2022 lehren. Bezahlen Sie Ihre Koalitionsprojekte aus Bordmitteln. Hinreichend Mittel hierzu werden auch dieses Jahr in der Schatztruhe der Finanzministerin zur Verfügung stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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