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Beate Raudies

24.02.2023 Sitzungen 20/21

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort der Abgeordneten Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir tragen hier in Schleswig-Holstein gemeinsam Verantwortung für eine solidarische Geflüchtetenpolitik. Und dafür arbeiten Land und Kommunen, Haupt- und Ehrenamtliche Hand in Hand – und dies seit genau einem Jahr wiederum unter dem Druck massiv steigender Zahlen, nämlich durch die vielen Menschen, die aus der Ukraine flüchten. Strukturell hallt die Flüchtlingskrise von 2015/2016 nach. Damals haben wir in Schleswig-Holstein über den sogenannten „Flüchtlingspakt“ Vereinbarungen mit Politik, Wirtschaft, Kirchen, Verbänden und Wohnungswirtschaft geschlossen und zu verschiedenen Themen Arbeitsgruppen gegründet, um gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln. Einige von uns waren mit dabei, das hat gut funktioniert. Damals wurden Bedarfe erkannt, Strukturen etabliert und wertvolle Erfahrungswerte aufgebaut, um Schutzsuchenden eine würdige Unterbringung und Teilhabe zu ermöglichen. Die SPD fordert nun, diesen Flüchtlingspakt neu aufzulegen. Aus unserer Sicht würde dies aber keine Verbesserungen bringen, weil vieles davon bereits umgesetzt wird. Was wir aktuell brauchen, sind keine zusätzlichen Arbeitsgruppen, sondern nachhaltige Lösungen, an denen sich die Bundesebene beteiligt, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beispielsweise bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Das ist nicht nur eine Schlüsselfrage (Catharina Johanna Nies) für die Unterbringung geflohener Menschen, die bei uns bleiben werden, sondern auch für viele Familien und Geringverdienende in unserem Land. Ich kann deshalb nicht verstehen, wie die Bundesministerin für Wohnen und Bauen bei dem Flüchtlingsgipfel in Berlin nicht anwesend sein konnte. Wir haben 2022 auf den damaligen Erfahrungen aufgebaut und entwickeln die Konzepte stetig weiter, natürlich im Austausch mit Kommunen und Verbänden. Genau deshalb konnten wir im Februar 2022 auch voller Überzeugung sagen, dass wir uns der humanitären Verantwortung stellen, die Schutzsuchenden aus der Ukraine aufzunehmen. 31.000 Vertriebene sind laut Ausländerzentralregister seit Februar gekommen. Im Schnitt sind 4.325 asylsuchende Menschen in den fünf Landesunterkünften untergebracht – in Neumünster, Boostedt, Rendsburg, Bad Segeberg sowie in Seeth, das 2022 aufgrund des Standortkonzeptes von 2017 neu hochgefahren werden konnte. Das alles ist transparent nachzulesen in dem Zuwanderungsbericht, der monatlich veröffentlicht wird. Außerdem berichtet die Landesregierung bereits regelmäßig im Innen- und Rechtsausschuss. Geflohene aus der Ukraine sind dort aber nicht wohnverpflichtet. Das ist für Träger eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehen. Diese können frei entscheiden, wo sie wohnen. Es ist wichtig, dass allen Kommunen diese rechtliche Situation bewusst ist. Dennoch: Um die Aufnahmesituation vor Ort auf anderer Seite zu entlasten, hat die Landesregierung die Kapazitäten sogar auf 7.000 Betten hochgefahren. Wir müssen aber auch immer sehen, dass das nicht dauerhaft so sein kann, denn Integration findet vor Ort statt, und eine Langzeitunterbringung in großen Liegenschaften ist Menschen nicht zumutbar und kann nicht unser Ziel sein. Ich denke, wir müssen der Tatsache in die Augen sehen, dass wir dauerhaft mit hohen Geflüchtetenzahlen zu rechnen haben und deshalb die Unterbringungs- und Integrationsstrukturen vor Ort langfristig und dauerhaft planen. Mir ist sehr bewusst, dass sich daraus massive Herausforderungen für die aufnehmenden Städte, Gemeinden und Ämter ergeben. Deshalb stellen wir als Land zwei Töpfe zur Verfügung, die deckungsfähig sind: 6,5 Millionen Euro für Vorhaltekosten und bis zu 18 Millionen Euro für die Herrichtung von Wohnraum. Die Herrichtungsrichtlinie wurde im Dezember an die Antragslage und die Bedürfnisse der Kommunen angepasst. Die Mittel können sowohl für die Sanierung einer Wohnung als auch für Neubau beantragt werden. Die Zweckbindung dieser Immobilien von vier Jahren für die Unterbringung Geflüchteter könnte für meinen Geschmack hochgesetzt werden, damit wir hiermit dauerhafte Strukturen aufbauen. Herausforderungen ergeben sich auch für die Ausländer- und Zuwanderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, die dringend mehr Personal benötigen, um endlich den Bearbeitungsstau der Anträge abzubauen. Wir bitten die Landesregierung, sich dafür beim Bund einzusetzen und aktiv nach Lösungen zu suchen. Denn wenn geflüchtete Menschen Ausbildungs- und Arbeitsplätze verlieren, weil ihre Arbeitserlaubnis erst ein knappes Jahr nach Antrag erteilt wird oder sie keine Möglichkeit haben, eine eigene Wohnung zu mieten oder ein Konto zu eröffnen, weil ihre Papiere monatelang nicht verlängert werden, dann entsteht nicht nur Frust, sondern es entstehen auch gesellschaftliche Folgekosten, weil Menschen sich nicht aus dem Sozialleistungsbezug oder einer kommunal gestellten Wohnung lösen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die langen Bearbeitungszeiten belasten das gesamte Integrationssystem. Alle stehen im Stau bei den Ausländerbehörden, die wie ein Nadelöhr sind. Das muss sich grundlegend ändern. Auch die Integrationskurslücke muss geschlossen werden, und die Zulassungskriterien für Lehrkräfte in den Deutschsprachkursen müssen abgesenkt werden. Wir haben zahlreiche Herausforderungen – zwei letzte Sätze – und dennoch muss und wird es uns mit vereinten Kräften gelingen, unsere Schutzstandards aufrechtzuerhalten, Menschen weiterhin würdig unterzubringen, gut zu beraten und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Die Landesregierung handelt genau in diesem Sinne. Lassen wir sie weiter ihre Arbeit machen und keine wertvollen Kapazitäten binden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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