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Dirk Schrödter

24.02.2023 Sitzungen 20/21

Vielleicht abschließend noch einmal: Ja, ich gebe zu, die Ergebnisse der Anhörung haben dazu geführt, dass ich den Gesetzentwurf zurückgezogen habe oder der Landesregierung empfohlen habe, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Und warum? Weil wir Anhörungsergebnisse ernst nehmen, weil wir uns damit auseinandersetzen. Verdammt noch mal, dafür sind doch Anhörungen da! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil wir nicht nur Anhörungsergebnisse ernst nehmen, sondern uns auch danach damit auseinandersetzen. Ich habe deshalb jeden einzelnen der Angehörten angeschrieben und gesagt: Ich möchte mich mit den Kolleginnen und Kollegen, die sich damit auseinandergesetzt haben, hinsetzen und die Dinge miteinander besprechen. – Und das tue ich. Wir setzen uns dann mit den Argumenten noch einmal sehr intensiv auseinander, und wir werden die Frage behandeln, wie wir das Thema „Digitale Souveränität“ – das ist im Übrigen das Ergebnis jeder dieser Stellungnahmen gewesen – in diesem Land weiter voranbringen. Herr Dolgner, Herr Buchholz, ich habe dazu einiges ausgeführt. Ich wiederhole das jetzt nicht noch einmal. Sie können meine Rede nachlesen. Dass Sie hier sagen, dazu hätte ich nichts gesagt, ist aus Ihrer Sicht verständlich; aber schauen Sie sich meine Rede noch einmal an, da werden Sie einiges finden. Im Übrigen ist es, glaube ich, wirklich wichtig, dass wir beim Thema „Digitale Souveränität“ gemeinsam vorankommen – ich bin Herrn Buchholz wirklich dankbar, dass er das betont hat –, dass wir das nicht liegen lassen. Noch eine Klarstellung zum Schluss, weil das jetzt auch eine Rolle spielt: Es war nie ein Gesetz im Mitzeichnungsverfahren, das durch irgendwen hätte verhindert werden müssen. Das noch einmal zur Klarstellung hier zum Schluss. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren, für diese intensive Diskussion heute Morgen. Das zeigt, wie wichtig dieses Haus das Thema digitale Souveränität in unserem Land nimmt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗