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Tobias Koch

CDU 24.02.2023 Sitzungen 20/21

Nein, Herr Kollege Buchholz. So groß ist der Unterschied nämlich gar nicht. Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte – EDV-Dienstleistungen oder eben Ausschreibungsdienstleistungen, Förderrichtlinien. Das könnte aber auch jede Unternehmensberatung, das könnte auch eine Rechtsanwaltskanzlei genauso. Da gibt es ganz viele Marktteilnehmer, die wir auch damit beauftragen könnten, ein solches Förderprogramm für uns abzuwickeln. Trotzdem haben wir uns entschieden, es ausschließlich mit der landeseigenen Investitionsbank zu machen. Insofern: So unterschiedlich ist der Sachverhalt nicht. Die Kollegin von Kalben hat gut aufgepasst: Es war Drucksache 19/ – also letzte Wahlperiode –, es war die Jamaika-Regierungszeit. Es ist durch das Jamaika-Kabinett gelaufen und mit der Zustimmung des liberalen Wirtschaftsministers genau so auf den Weg gebracht worden. Sie skandalisieren hier im Grunde einen Vorgang, der so skandalös gar nicht ist, wie Sie ihn hier schildern. (Beifall CDU, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oliver Brandt [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es geht darum, wie wir unsere Landesverwaltung organisieren.

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