Nelly Waldeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Minister, danke ich Ihnen für den Bericht. Erst im November 2022 haben wir hier über den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes diskutiert. Was bereits damals galt, gilt auch heute: Bereits heute sieht unsere Beschaffungsordnung vor, Dataport als zentralen Dienstleister zu beauftragen und somit die Vergabeverfahren zu zentralisieren. Daran hat sich nichts geändert. Mit dieser Beschaffungsordnung wurden in Schleswig-Holstein 28 Prozent der IT-Leistungen des OZG über Dataport und 72 Prozent über externe Dienstleister erbracht. Das zeigt: Die Vergabe über Dataport hat bisher funktioniert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über zwei Drittel der IT-Leistungen wurden an externe Unternehmen vergeben. Von einem Monopol kann dort wirklich keine Rede sein. (Beifall Uta Wentzel [CDU]) Als der Entwurf zur Änderung des Gesetzes hier im Plenum diskutiert wurde, haben wir klar gesagt, dass wir für Kritik offen sind, dass wir uns die Anhörung anhören und uns genauer damit auseinandersetzen, um anschließend Entscheidungen zu treffen. Das haben wir auch getan. Das Bild der Verbände und Digitalwirtschaft fiel – obgleich sich durch die Änderung des E-Government-Gesetzes nichts an der Beschaffungsordnung ändert – negativer aus, als wir erwartet hatten. Der Kern der Kritik: Es sei zunehmend schwierig, neben Dataport als Konkurrent aufzutreten und teilweise unattraktiv, an Ausschreibungen teilzunehmen. Gerade von der privaten Digitalwirtschaft wird zudem kritisiert, dass Dataport relativ freie Handhabe habe, welche Leistungen selbst erbracht werden und welche vergeben werden. Diese Kritik nehmen wir ernst. Wenn Dataport eine Leistung an Externe vergibt, müssen einerseits die Bedingungen klar sein und so gestaltet werden, dass auch kleinere Unternehmen Chancen haben, sich bei Ausschreibungen zu bewerben. Andererseits müssen wir dafür sorgen, dass es überhaupt attraktiv bleibt, sich auf zu erbringende Leistungen zu bewerben. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist beim Umsatzsteuergesetz hat sich die Situation noch einmal geändert. Deswegen ist es nun folgerichtig, den Entwurf des E-Government-Gesetzes erst einmal zurückzuziehen. Die Sorgen und Anregungen der Verbände gilt es dennoch zu berücksichtigen. Wir wollen prüfen, wie wir diese Teilnahmebedingungen noch besser an private Unternehmen verteilen können. Auch die Frage, welche Leistungen Dataport selbst erbringt und welche ausgeschrieben werden, gehört zur Diskussion dazu. Durch mehr Klarheit, welche Leistungen bei Dataport erbracht werden und welche nach fairen Wettbewerbsprinzipien ausgeschrieben (Nelly Waldeck) werden, können wir sicherstellen, dass Dataport keine monopolartige Stellung erhält. Dieser Prozess ist aber kompliziert und braucht Zeit. Klar ist vor allem, das Datensouveränität und Datensicherheit weiterhin an erster Stelle stehen müssen. Ausschreibungen müssen so konzipiert sein, dass nicht vertrauenswürdige Unternehmen klar ausgeschlossen werden. In der Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurden Sorgen und Feedback von betroffenen Akteurinnen und Akteuren geäußert. Genau dafür sind Anhörungen auch da: Feedback einzuholen, um gegebenenfalls nachsteuern zu können. Das machen wir, aber es geschieht nicht von heute auf morgen, sondern braucht Zeit. Deswegen wundere ich mich schon, dass wir gerade zwei Wochen nach der Rücknahme des Gesetzentwurfes einen Bericht eingefordert bekommen, in dem die Landesregierung ein breit gefächertes Maßnahmenpaket vorstellen soll. Man könnte fast den Eindruck bekommen, es geht der FDP gar nicht darum, die Belange der Verbände und der Digitalwirtschaft einzubinden, sondern nur um eine Show des Kollegen Buchholz. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
