Anette Röttger
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe künstle- (Anette Röttger) risch, kulturell Interessierte! Bereits die Coronapandemie war für die vielfältigen kulturellen Anbieter im Land mehr als herausfordernd. Der Verzicht auf Publikum brachte so manchen Betreiber, sei es im Theater, im Museum oder im Kino, in zum Teil existenzbedrohende Situationen. Nur mit umfangreichen Hilfsprogrammen von Land und Bund konnte eine radikale Schließung und ein Kahlschlag bei den Kulturangeboten verhindert werden. Leider ging für die Kultureinrichtungen und für alle Akteure in diesem Bereich mit dem Abklingen der Pandemie keine Erholungspause einher; vielmehr waren die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gleich die nächste große Herausforderung. Jetzt sind es die stark gestiegenen Energiepreise, gepaart mit den Folgen der Inflation. Beides zusammen bringt unsere Kultureinrichtungen erneut in wirtschaftliche Notlagen. Rücklagen sind vielfach bereits verbraucht. Vor dem Hintergrund des heutigen Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine und bei der heute Morgen, vor Beginn dieser Plenarsitzung durchgeführten Veranstaltung haben wir es eindrucksvoll erlebt: Die Musik der jungen Ukrainerinnen und Ukrainer aus Lübeck ging uns allen unter die Haut. (Beifall) Sie hat uns tief berührt: mitten hinein in eine verzweifelte Lage, mitten hinein in eine Erschöpfungssituation, in ein Müde-Werden. Sie richtet uns wieder auf, und ich sage herzlichen Dank dafür. Es ist gut und folgerichtig, dass sich der Staat um seine vielfältigen Kultureinrichtungen hier und jetzt, in dieser Zeit kümmert und mit finanziellen Unterstützungsmaßnahmen hilft; die kommen jetzt. Die Energiepreise haben sich vervielfacht, und dies können Kultureinrichtungen gerade in Zeiten von Inflation nicht durch einen drastischen Anstieg von Eintrittspreisen kompensieren. In Berlin hat der Haushaltsausschuss aus der Kulturmilliarde am 25. Januar 2023 endlich zumindest die ersten 50 Prozent der zugesagten Mittel für den Kulturfonds des Bundes freigegeben. Damit ist eine erste Tranche in einem Gesamtumfang von 375 Millionen Euro an den Start gegangen. Sie ist für die Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt worden und kann beantragt werden. Ein festes Mittelvolumen für Träger in Schleswig-Holstein besteht nicht. Antragsberechtigt sind private und öffentlich getragene Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende. Insofern besteht bundesweit die gleiche Chance, Mittel zu erhalten. Der nachrangige Härtefallfonds für Kultureinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ergibt sich aus dem Acht-Punkte-Entlastungspaket von September 2022 und ist mit finanziellen Mitteln in Höhe von 4,5 Millionen Euro hinterlegt. Dieser Fonds wird die Lücken des Bundesprogramms schließen. Volkshochschulen, Bildungsstätten und Einrichtungen von Minderheiten, denen eine wirtschaftliche Notlage droht, können diese Landesmittel beantragen. Sie sind im Kulturfonds Energie des Bundes nicht berücksichtigt. Das Land erwartet circa 150 Anträge der Volkshochschulen und etwa 25 Anträge aus Einrichtungen der Minderheiten. Außerdem stockt das Land bei den öffentlich-rechtlichen Museumsstiftungen des Landes mit herausragender Bedeutung – dazu zählen wir die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen und die Stiftung Schloss Eutin – die zu 50 Prozent vom Bund übernommenen Mehrbedarfe auf die volle Höhe des Energiekostenmehrbedarfs durch den Landesfonds auf. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich unserer Kulturministerin, dem Staatssekretär und der Kulturabteilung dafür, dass bereits unmittelbar nach unserer Antragstellung eine zügige Erarbeitung des Richtlinienentwurfs für den Härtefallfonds auf Landesebene auf den Weg gebracht worden ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unserer Förderlotsin Kultur, Annika Flüchter, danke ich für das Angebot einer digitalen Informationsveranstaltung zum Kulturfonds Energie des Bundes und zum Härtefallfonds unseres Landes am nächsten Montag. Jetzt geht es um eine zeitnahe und unbürokratische Antragstellung und zügige Auszahlung der Hilfen. Die gut gepflegten Schätze in den Museen in unserem Land benötigen wohltemperierte Räume. Theater, Konzerte, Museen, Festivals, Kunstausstellungen, das gemeinsame Singen und Musizieren, aber auch kulturelle Bildungsangebote sind identitätsstiftend. Sie fördern unseren gesellschaftlichen Austausch, sind ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und dienen dem Zusammenhalt der Gesellschaft in dieser Zeit und damit unserer Demokratie.
