Beate Raudies
Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Annabell Krämer. – Nicht? Zurückgezogen? – Okay. – Dann ist jetzt der Herr Minister dran. Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin Ihnen dankbar, dass wir uns heute noch einmal intensiv mit Fragen des Tierschutzes und der Schlachtung befassen. Als Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister ist es mir ein besonderes Anliegen, und es ist auch ein gesellschaftlicher Auftrag, dass Nutztiere tierschutzgerecht gehalten und geschlachtet werden. – Frau Abgeordnete Krämer, es gibt dort keinen Unterschied zu einer früheren Haltung – ganz eindeutig, es bleibt dabei. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Minister Werner Schwarz) Der Tierschutz ist in den vergangenen Jahren mehr und mehr in den Fokus gerückt, in der politischen Debatte und auch bei allen an der Fleischerzeugung beteiligten Personen: bei Landwirtinnen und Landwirten, in der Schlachtbranche und in der Tierärzteschaft. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher schenken dem Thema eine größere Aufmerksamkeit. Viele essen zwar nach wie vor Fleisch, möchten dies jedoch in dem Bewusstsein tun, dass die Tiere, aus denen Fleisch und Fleischprodukte hergestellt werden, zuvor tierschutzgerecht gehalten und geschlachtet worden sind. Tierschutz stärken – über das Ziel sind wir uns alle einig. Aufgabe der Politik ist es, die richtigen Weichen zu stellen und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Zugleich gilt es, dabei im Blick zu behalten, dass die Rahmenbedingungen für alle – ich wiederhole: für alle – Marktteilnehmer gelten, unabhängig von der Größe und dem Standort des jeweiligen Betriebes. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einem globalisierten Markt ist das nicht immer so einfach sicherzustellen. Genau hierauf hat die Borchert-Kommission vor dem Hintergrund der Bestrebungen zur weiteren Verbesserung des Tierwohls in der Tierhaltung wiederholt hingewiesen. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass sich der Bund und ebenso die EU vorgenommen haben, die bestehenden Regelungen zu den Vorgaben der Schlachtung zu reflektieren und daraufhin zu überprüfen, ob Anpassungen in diesem Bereich notwendig sind. Wir werden die Bundesregierung bei allem unterstützen, was dazu beitragen kann, den Tierschutz bei Schlachtung zu verbessern. Natürlich geht es, Herr Abgeordneter Harms, dabei auch um den Datenschutz – selbstverständlich. Wenn sich der Bund, so wie es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart worden ist, aufmacht, die Einführung standardisierter kameragestützter Kontrollsysteme in besonders tierschutzrelevanten Bereichen in Schlachthöfen zu erproben, so werde ich mit meinem Haus die entsprechenden Vorgaben konstruktiv begleiten. Dabei werden wir darauf achten, dass neben den Datenschutzbelangen die berechtigten Interessen kleiner handwerklicher Betriebe nicht zu kurz kommen. Frau Krämer, der Versuch, den Rendsburg-Eckernförde startet, begleiten wir aus der Tierschutzabteilung beziehungsweise aus dem Veterinärwesen ganz eng, nicht im Datenschutzrechtlichen, aber doch tatsächlich im Tierschutzrechtlichen. Frau Redmann, ich werde selbstverständlich einen Bericht darüber abgeben, wenn die ersten Ergebnisse vorliegen, gar keine Frage. Es ist mir besonders wichtig, denn, wenn die Einführung von Videoüberwachungssystemen in Schlachtbetrieben verpflichtend werden sollte – der Abgeordnete Kock-Rohwer hat darauf hingewiesen –, so stellt das gerade kleinere Betriebe vor ganz andere, auch finanzielle Herausforderungen als große Betriebe. Doch wir wollen nicht nur auf den Bund schauen, sondern auch selbst aktiv sein und den Tierschutz bei Schlachtungen verbessern. Das, was wir als Landesregierung tun können, werden wir angehen. Bereits Ende des letzten Jahres habe ich deshalb den Dialog mit den Kreisen und kreisfreien Städten aufgenommen, um gemeinsam zu prüfen, ob es möglich ist, durch die Bündelung von Aufgaben, möglicherweise durch die Schaffung größerer Arbeitseinheiten, zu Synergien und einer insgesamt verbesserten Aufgabenerledigung zu kommen. Zudem ist es mein Ziel, ebenfalls gemeinsam mit den Kommunen, den öffentlichen Veterinärdienst in Schleswig-Holstein zu stärken. Gemeinsam werden wir eine Initiative starten, um mehr qualifizierte Amtstierärztinnen und -ärzte zu gewinnen. Einen Satz erlauben Sie mir noch, Frau Abgeordnete Krämer: Wenn es Lücken in der Überwachung gibt, werden wir diese Lücken möglicherweise über Videoüberwachungssysteme schließen können, aber gegen kriminelle Energie werden wir mit dem besten Überwachungssystem nicht ankommen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Die beiden von mir erwähnten Maßnahmen sind wichtige Schritte, durch die die richtigen Weichen gestellt werden können, um in diesem Bereich dem Fachkräftedefizit zu begegnen und die amtliche Überwachung zu stärken, mit dem klaren Ziel, gemeinsam den Tierschutz in Schleswig-Holstein zu verbessern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Sandra Redmann [SPD] und Marc Timmer [SPD])
