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Dirk Kock-Rohwer

GRÜNE 23.02.2023 Sitzungen 20/20

Das ist nicht die Lösung des Problems. Die Lösung des Problems werde ich hier gleich noch ansprechen. Einen Moment Geduld bitte. Auch wir sind der Ansicht, dass Videoüberwachung ein Teil der Lösung sein kann. Aber eben nur ein Teil. Dabei muss der Datenschutz Beachtung finden. Das ist nicht trivial, wie wir gerade von Herrn Rickers gehört haben. Wir begrüßen, dass der Bund eine rechtliche Grundlage für Videokontrollen von Schlachthöfen schaffen möchte. Dies war auch eine der Empfehlungen aus der Anhörung. Es ist sehr zu begrüßen, dass im Kreis Rendsburg-Eckernförde jetzt ein Pilotprojekt mit einer kameragestützten Überwachung des Schlachtvorgangs gestartet wird, um festzustellen, ob dies ein einträglicher Weg ist, der auch die Menschen vor Ort mitnimmt. Auch das hat Herr Rickers gerade erörtert. Es ist nicht einfach, wenn man im Dorf wohnt und weiß, man wird per Videokamera überwacht und die Nachbarn sehen, wie (Dirk Kock-Rohwer) man sich verhält. Das ist wirklich ein Punkt, an dem wir darauf schauen müssen, dass wir die Menschen vor Ort mitnehmen. Ich danke an dieser Stelle nochmals allen, die sich an der Anhörung beteiligt und uns mit ihren Beiträgen wichtige Hinweise geliefert haben. Dort kamen verschiedene Aspekte zum Vorschein, die wir alle beachten sollten, statt uns nur einen herauszupicken. Es muss die besondere Situation kleiner Schlachtbetriebe berücksichtigt werden, die wir ja erhalten wollen, von denen es eigentlich noch viel mehr geben sollte, denn kurze Wege zur Schlachtung sind im Sinne des Tierschutzes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Darum müssen wir schauen, wie wir diese Betriebe von Kontrollkosten entlasten können. Denn die schlagen beim Schlachten am Fließband pro Einheit natürlich viel geringer zu Buche als bei einer handwerklichen Schlachtung. Dazu kommt, dass es kaum noch Veterinäre gibt, die bereit sind, die Fleischbeschau in kleineren Betrieben durchzuführen. Das ist ein Problem, für das wir eine Lösung finden müssen, das aber auch durch Videokontrollen nicht gelöst wird. Wir möchten – das haben wir auch im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebracht – mobile Schlachtungen erleichtern. Dazu wäre erforderlich, dass dieses Thema von den Veterinärbehörden möglichst unbürokratisch und – was uns wichtig ist – im Land einheitlich gehandhabt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in besagter Schlachterei, die Anlass für diese Debatte gab, ist es auch zu unzulässigen Schlachtungen offensichtlich kranker beziehungsweise verletzter Tiere gekommen. Deshalb müssen wir auch darüber sprechen, wie mit verletzten Tieren umgegangen wird, die nicht einer regulären Schlachtung zugeführt werden können, die aber auch nicht erfolgreich behandelt werden können. Der Begriff dafür lautet „Nottötung“. Das hört sich nicht schön an und ist es auch nicht. Ich spreche hier als ehemaliger Tierhalter und weiß, wovon ich rede. Aber wir müssen es ansprechen, statt wegzuschauen. Auch hier gilt das Tierschutzgesetz mit der Maxime, Leiden der Tiere zu verhindern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Tötung muss unbedingt vor Ort stattfinden. Ein Transport verbietet sich in jedem Fall. Es sollte möglichst schnell geschehen, dabei aber fachgerecht und für das Tier so schonend wie möglich. Sehr geehrte Abgeordnete, unser Antrag berücksichtigt all diese Punkte. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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