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Heiner Rickers

CDU 23.02.2023 Sitzungen 20/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Liebe Kollegin Krämer, die Grünen sollen selbst klären, ob sie das so sehen, wie Sie es im letzten Satz behauptet haben. Ich behaupte einmal: Es ist mitnichten so gewesen. Es liegt allen sehr viel am Tierschutz, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) insbesondere natürlich auch den Erzeugern und all denen, die dann in der Verarbeitungskette damit zu tun haben. Das sind die Transporteure, das sind aber auch die Schlachtbetriebe. Ich bin Ihnen trotzdem dankbar, dass Sie das Thema gemeinsam mit uns weiter bearbeitet haben, und dass wir eine umfangreiche Expertenanhörung im Umwelt- und Agrarausschuss durchführen konnten, die durchaus auch Erhellendes dazu beigetragen hat. Aber lassen Sie mich einmal mit etwas Positivem beginnen: Bisher war es in der Schlachtbranche immer so, dass die Großen durch ihre Produktivität, was die Kostenstruktur angeht, die Nase weit vorn hatten. Ein Argument, was wir abgearbeitet haben, waren die Lohnkosten: Werkverträge; daran können Sie sich erinnern. Wir haben im Bereich Soziales auch in der Großen Koalition sehr viel auf Bundesebene erreichen können. Werkverträge sind heute so gut wie ausgeschaltet. Damit hat man den Wettbewerb für kleine, handwerkliche Schlachtbetriebe gewährleisten können. Die haben immer noch gut bezahlte Leute, die sie zwar suchen und die immer knapper werden, aber der Wettbewerb ist dort wiederhergestellt. (Beifall CDU) Bisher wurde der Wettbewerb bei den Kosten für die sogenannten Kontrollgebühren nicht wiederhergestellt. Da geht es um die Lebendkontrolle, also das Tier durch amtlich anerkannte Personen, die über die Kreise gestellt werden, in Augenschein zu nehmen, und natürlich auch um die Fleischbeschau. Wenn Sie am Tag 4.000 Schweine an einem Schlachtband in einem Großbetrieb schlachten – was handwerkliche Betriebe gar nicht leisten können –, ist wahrscheinlich auch Ihnen allen klar, dass die Kosten über diese 4.000 Schweine besser zu verteilen sind, als wenn Sie 20 Schweine am Tag schlachten. Dann ist auch klar, dass dort amtliches Personal während der gesamten Arbeitsphase am Schlachtband stehen kann, um genau diese Kontrollen durchzuführen. (Heiner Rickers) Das können die Kleinen nicht, da wird die Lebendbeschauung durch einen Amtsveterinär immer dann durchgeführt, wenn er an diesem kleinen Schlachtbetrieb vorbeifährt oder bestellt wird. Er muss jedes Mal Gebühren, eine Kilometerpauschale oder seine Arbeitszeit, festgelegt über den Kreis, erheben. Da sehen Sie, dass die Wettbewerbsfähigkeit so immens ist, dass der Erzeuger, der sein Rind oder Schwein verkauft, natürlich überlegt, ob er für dieses Rind 50 Euro Mehrkosten vom Schlachthof in Rechnung gestellt haben möchte oder nicht. Deswegen ist der Trend zum großen, rationalisierten, gut organisierten Schlachten und zum Schlachten an einem gut organisierten, durchstrukturierten Schlachtband mit all dem dazugehörigen Personal ungebrochen. Das wollen wir verändern. Die Missstände hat es jetzt nicht im Bereich des Arbeitsrechts gegeben, auch nicht im Bereich der Hygiene, sondern im Bereich des Tierschutzes. Nun könnte man überlegen, Frau Krämer, dass man statt der amtlichen Kontrolle eine Kamera einsetzt, also statt des amtlichen Personals eine Videokontrolle. Die angesprochenen Probleme sehen wir genauso: Der Datenschutz müsste natürlich eingehalten werden. Die Kostenstruktur dürfte nicht schon wieder zu Nachteilen führen, das ist ganz entscheidend. Und wir müssen wirklich bedenken, was die handwerklichen Betriebe dazu gesagt haben. Ihre Mitarbeiter, die nicht entpersonalisiert, sondern persönlich in der Region bekannt sind und nicht aus Bulgarien und Rumänien kommen, müssen dazu befragt werden, ob sie wirklich damit einverstanden sind, wenn auch verpixelt, morgen gefilmt zu werden. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])

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