Kristina Herbst
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Nein, ich möchte gern meine Rede zu Ende führen. (Tobias Koch [CDU]: Da würde ich mich ganz still hinsetzen! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wir sind hier nicht in der Schule!) Lassen Sie mich nun zu den Krankenhausinvestitionen kommen. Auch hier haben wir erhebliche Anstrengungen unternommen. Die Kosten tragen Land und Kommunen grundsätzlich zur Hälfte. Kleinere Baumaßnahmen sowie die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern werden durch pauschale Förderungen finanziert. In diesem Jahr stehen dafür rund 44,7 Millionen Euro zur Verfügung. Größere Baumaßnahmen werden durch Einzelförderungen aus dem Zweckvermögen und aus dem IMPULS-Programm finanziert. Über das Zweckvermögen stehen seit 2011 jedes Jahr 40 Millionen Euro zur Verfügung. Aus dem IMPULS-Programm sind seit 2016 über 1 Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt worden. Das Land und die Kommunen haben also in den vergangenen zwölf Jahren erhebliche Summen in unsere Krankenhäuser investiert. Der Investitionsbedarf ist allerdings weiter gestiegen. Laut dem letzten Infrastrukturbericht der Landesregierung 2022 beträgt die Finanzierungslücke bis 2030 rund 628 Millionen Euro. Wir werden wie die Vorgängerregierungen sukzessive zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konkret werden wir, beginnend in diesem Jahr, landesseitig 110 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen. Über zehn Jahre wird das Land jährlich 2 Millionen Euro aufwachsend zu den Investitionsmitteln hinzunehmen. Zusammen mit dem hälftigen Anteil (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) der Kommunen stehen damit zusätzliche Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro bereit. Und nicht nur das: Mit dieser Entscheidung werden ab 2033 statt bislang 40 Millionen Euro jedes Jahr 80 Millionen Euro für große Baumaßnahmen bereitstehen. Ich bin der Finanzministerin sehr dankbar für dieses Ergebnis unserer konstruktiven Gespräche. Wir erreichen damit nämlich eine deutlich höhere Planungssicherheit als durch lediglich einmalig zur Verfügung gestellte Mittel. Wir handeln verantwortlich und nachhaltig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden gemeinsam diese Finanzierungslücke Schritt für Schritt und im Guten miteinander schließen. Entsprechend setzen wir auch den Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden fort, denn nicht nur der Landeshaushalt muss an die Grenzen seiner Belastbarkeit gehen, auch für die Haushalte der Kreise und kreisfreien Städte stellen die Mittelsteigerungen große Herausforderungen dar. Wir wollen daher der kommunalen Seite mehr Planungssicherheit beim Mittelabfluss geben. Eine weitere Entwicklung ist allerdings bereits absehbar: Die geplante Krankenhausstrukturreform des Bundes wird erhebliche zusätzliche Investitionsbedarfe generieren. Erste Berechnungen gehen von 100 Milliarden Euro bundesweit aus. Diese Beträge, meine Damen und Herren, werden Länder und Kommunen nicht alleine schultern können. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir werden daher auf dem Vorschlag der Regierungskommission bestehen, den Krankenhausstrukturfonds neu aufzulegen. Dieser Fonds wird mit wesentlich mehr Mitteln als seine Vorgänger ausgestattet sein müssen. Lassen Sie mich noch etwas zum Ausbau sektorenverbindender Strukturen sagen: Das ist ein gesundheitspolitisches Leitmotiv der Landesregierung, um damit die medizinische Versorgung in der Fläche zu sichern und weiterzuentwickeln. Wir führen daher den Versorgungssicherungsfonds fort, aus dem wir weiterhin Projekte zur Sicherung ambulanter, stationärer und sektorenverbindender Versorgungskonzepte fördern. Auch die geplante Krankenhausstrukturreform des Bundes sieht intersektorale Versorgungsformen – die sogenannten Level-Ii-Krankenhäuser – vor. Diese sind auch ein wesentlicher Gegenstand der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausstrukturreform, an denen die Projektgruppe meines Hauses regelmäßig mitwirkt. Über die Reform hinaus hat der Bund neue sogenannte Versorgungsgesetze angekündigt, mit denen die Kooperation und die Koordination in der sektorenverbindenden Versorgung weiter verbessert werden soll. Es ist wichtig, verschiedene neue Strukturen zu schaffen, um in den einzelnen Regionen bedarfsgerechte, auf die Regionen zugeschnittene und qualitativ hochwertige Versorgungsmodelle sicherzustellen. Auch Regionalbudgets sind ein guter Ansatz. Er ist nicht ganz neu, aber in Schleswig-Holstein ist er bereits im Bereich der Psychiatrie seit vielen Jahren erfolgreich. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass innerhalb des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 SGB V auch mögliche Projekte für eine Modellregion erörtert und geprüft werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
