Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bundesweit stehen die Krankenhäuser vor großen Herausforderungen. Einige davon waren seit Langem absehbar: ein überholtes Finanzierungssystem für die Betriebskosten, der demografische Wandel, der Fachkräftemangel, die zunehmenden Qualitätsanforderungen und Do- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) kumentationspflichten. Andere Herausforderungen kamen unerwartet: Die Coronapandemie, der Ukrainekrieg, die Energiekrise, die Inflation. Um die Lage in den Krankenhäusern zu verbessern, sind daher zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene erforderlich. Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Finanzierung der Betriebskosten sind Aufgaben der Krankenkassen und liegen in der Verantwortung des Bundes. Die Krankenhausplanung und die Investitionen sind Aufgaben der Länder. Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen Monaten umfassend mit großer Kraft und auf allen Ebenen für seine Krankenhäuser eingesetzt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich mit der Finanzierung der Betriebskosten beginnen: Erst nach mehrfacher Aufforderung, auch Schleswig-Holsteins, hat der dafür zuständige Bund ein Hilfspaket für Krankenhäuser in Höhe von 6 Milliarden Euro beschlossen. Davon waren 1,5 Milliarden Euro für pauschale krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen vorgesehen. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist die Wahrheit! – Weiterer Zuruf Beate Raudies [SPD]) Als einziges Bundesland haben wir nach entsprechenden Hilferufen der Kliniken diese erste Hilfsmaßnahme aus Landesmitteln vorfinanziert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dafür haben wir Ende Januar 48 Millionen Euro an unsere Krankenhäuser ausgezahlt. (Beate Raudies [SPD]: Aus dem UkraineNotkredit!) Der zweite Teil des Hilfspakets, 4,5 Milliarden Euro für krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge, besteht aus drei Tranchen. Letzte Woche ist die Frist zur Meldung für die erste Tranche abgelaufen. Das Ergebnis: Nicht einmal jedes fünfte schleswigholsteinische Krankenhaus konnte überhaupt einen Anspruch geltend machen. Das gesamte Volumen diese Tranche beträgt für Schleswig-Holstein knapp 344.000 Euro. (Tobias Koch [CDU]: Das ist ja nichts!) Im Vergleich zu den vorherigen 48 Millionen Euro sind das rund 0,7 Prozent. Hauptursache ist die vom Bund für die Krankenhäuser festgelegte ungünstige Berechnungsmethode. Ich habe sofort an den Bundesgesundheitsminister geschrieben (Zuruf SPD: Wow!) und ihn dringend um Korrekturen gebeten, denn die Liquiditätssicherung der Krankenhäuser ist mein Ziel, und dafür werde ich mich weiterhin mit Nachdruck einsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
