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Hauke Hansen

CDU 23.02.2023 Sitzungen 20/20

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So viel Applaus habe ich auf (Hauke Hansen) meinem Weg zum Rednerpult noch nie bekommen. Vielen Dank! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit – Lars Harms [SSW]: Denken Sie mal drüber nach! – Christopher Vogt [FDP]: Keine Sorge, passiert nie wieder!) Meine Damen und Herren, CDU und Grüne bringen heute zwei für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein wichtige Anträge in diese Landtagssitzung ein. Der erste betrifft die Investitionsmittel für unsere Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Die Krankenhausfinanzierung teilt sich in Deutschland in zwei große Bereiche auf: die Finanzierung von Investitionskosten – das ist Sache der Länder und Kommunen – und die Finanzierung von Betriebskosten – das ist auf Bundesebene über die Krankenkassen geregelt. Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in unserem Land ist aktuell angespannt, manchmal sogar existenzbedrohend. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zu den Nachwirkungen der Coronapandemie kommen beispielsweise steigende Energiekosten sowie die Inflation hinzu. Die von der Bundesebene zur Verfügung gestellten Mittel für die Betriebskostenfinanzierung reichen vorne und hinten nicht aus. Nun ist die geplante Krankenhausstrukturreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in aller Munde. Wenn man am letzten Donnerstag im Sozialausschuss den Ausführungen unserer Gesundheitsministerin Frau von der Decken zur Krankenhausstrukturreform aufmerksam zugehört hat, kann man sich ausmalen, welche finanziellen Auswirkungen durch die Reform von Herrn Lauterbach auf das Land Schleswig-Holstein möglicherweise zukommen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]: Und deswegen der Antrag in Richtung Berlin! – Zuruf: Genau!) Die Frage ist, ob die Eurobeträge, die hier auf das Land zukommen, am Ende acht Stellen, neun Stellen oder gar zehn Stellen haben werden. Für uns ist wichtig, dass sich der Initiator dieser Reform, also der Bund, auch an den reformbedingten Investitionskosten beteiligt, da dies nicht allein durch die Länder zu erledigen ist. (Beifall CDU) Schauen wir uns nun den Antrag der Opposition an: Sie blenden diesen Aspekt in Ihrem Antrag „Auskömmliche Investitionsmittel für Krankenhäuser bereitstellen“ vollkommen aus. (Annabell Krämer [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! – Weitere Zurufe FDP) In Ihrer Rede sind Sie kurz darauf eingegangen. Auch aus diesem Grund lehnen wir – das kann ich nur sagen – Ihren Antrag ab. (Zuruf FDP) Unabhängig von der Krankenhausstrukturreform hat der Investitionskostenbericht eine Finanzierungslücke für die Krankenhausinvestitionen in unserem Land dargelegt. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) In den letzten Jahren sind immer wieder Anstrengungen unternommen worden, um diese Lücke zu schließen. Hier besteht fraktionsübergreifend ja weitgehend Einigkeit, dass dies gut und auch richtig war. In Schleswig-Holstein ist im Landeskrankenhausgesetz geregelt, dass sich Kreise und kreisfreie Städte zu 50 Prozent an den Investitionskosten beteiligen. Die Bereitstellung von Investitionsmitteln ist also nicht nur eine finanzielle Anstrengung unseres Bundeslands, es ist auch ein Kraftakt für unsere Kommunen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun hat unsere Landesregierung bekannt gegeben, dass zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 220 Millionen Euro in den kommenden zehn Jahren in diesem Bereich bereitgestellt werden sollen, 110 Millionen Euro durch das Land, 110 Millionen Euro durch unsere Kommunen. Diese Mittel sind in Anbetracht der Herausforderungen notwendig, und dies ist unstrittig auch gut angelegtes Geld.

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