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Sybilla Nitsch

SSW 26.01.2023 Sitzungen 20/17

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Tagesordnung anguckt, ahnt man manchmal nicht, welche Tagesordnungspunkte sich in der Plenardebatte zu einem Highlight entwickeln können. (Heiterkeit und Beifall SSW und FDP) Ich habe erst überlegt, ob ich die Rede zu Protokoll gebe, aber auch wir haben uns in der Vorbereitung über einige Punkte gewundert; deswegen möchte ich sie doch zum Besten geben. Wir haben uns gewundert, welchen Eindruck die regierungstragenden Fraktionen hier vermitteln wollen, nämlich dass nur noch einige Feinarbeiten in Sachen Digitalisierung nötig wären. Der Landtag solle einfach beschließen, dass man bei Green IT schon eine Vorreiterposition innehabe. Aber entspricht das den Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürgern im Austausch mit den Verwaltungen hierzulande? Da sehen wir das Ziel noch in nicht erreichbarer Ferne. Problemlos Anträge oder Termine im Netz zu erledigen, funktioniert auch nicht. Jeden Tag sind Bürgerinnen und Bürger frustriert über komplizierte Verfahren oder über zusammenbrechende Seiten, wie bei den Anträgen zu den sogenannten Balkon-Solaranlagen. Einige Angelegenheiten können gar nicht digital erledigt werden, sodass man in Telefonwarteschleifen versauert. Dieser Missstand frustriert übrigens auch die Beschäftigten in den Behörden, die selbst mit IT-Lösungen hantieren müssen, die veraltet oder unsicher sind. Auch fünf Jahre nach Einführung des Onlinezugangsgesetzes suchen wir vergeblich nach den großen Erfolgen. Der große Erfolg ist, dass die Liste der Hemmnisse recht lang ist. Die digitale Infrastruktur der öffentlichen Hand läuft nicht. Dieser Befund soll mit den Anträgen wohl vergessen gemacht werden. Ich möchte an einem Beispiel aus dem Bildungsausschuss zeigen, wie groß die Probleme tatsächlich sind. Es dreht sich um die Frage, wie die Energiepauschale den Studierenden zugänglich gemacht werden kann. Die Bildungsministerin schlug vor, ein privates Unternehmen zu beauftragen, den Studierenden einen Token zu geben, mit dem sie ihren Anspruch auf 200 Euro geltend machen können. Dieses Verfahren ist kompliziert, aufwendig und technisch veraltet, als ob man noch in den 90er-Jahren wäre. Warum werden nicht die Daten genutzt, die bereits vorliegen, beispielsweise für das Semesterticket? Warum werden teure Doppelstrukturen aufgebaut? Wir bekommen keine Antworten. Die eigentliche Frage lautet: Wie lange noch wird sich jedes einzelne Ministerium digital handgestrickte Lösungen ausdenken? Das Problem liegt nicht bei technischen Hemmnissen oder beim viel gescholtenen Datenschutz, sondern im Fehlen digitaler Kompetenz.

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