Claus Ruhe Madsen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für einen Moment habe ich gedacht, ich solle den Bericht gar nicht geben, da es ja zunächst keine Zustimmung gab. Trotzdem freue ich mich, jetzt die Gelegenheit zu haben. Tarifverträge haben eine große Bedeutung für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Sie sorgen für einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Unternehmen und der Beschäftigten. Die Arbeitgeber erhalten Wettbewerbssicherheit, wenn für alle in einer Branche die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen gelten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten Tarifverträge Schutz, faire Arbeitsbedingungen und Einkommenssicherheit. Darin sind wir uns vermutlich alle einig. Auch einig sind wir uns, dass die Tarifbindung wieder gestärkt werden muss. Sie ist seit Jahren rückläufig. Nur noch für rund 43 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland war das Beschäftigungsverhältnis 2021 durch einen Tarifvertrag geregelt. Die Reichweite von Tarifverträgen ist damit zwischen 1998 und 2021 um etwa 20 Prozentpunkte gesunken. Auch der Grad der gewerkschaftlichen Organisation sinkt. Nur noch circa 15 Prozent der Beschäftigten sind Mitglied einer Gewerkschaft. Zwischen 1991 und 2020 hat sich die Mitgliederzahl der acht DGB-Gewerkschaften halbiert: von 11,8 auf 5,9 Millionen Menschen. Gerade die jüngeren Beschäftigten sind immer weniger organisiert. Nur 15 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder sind unter 30. Eine ähnliche Tendenz gibt es bei den Unternehmen. Der Anteil der Firmen, die sich in Verbänden organisieren, ist zwar noch relativ hoch, aber viele Unternehmen sind OT-Mitglieder. Für sie gilt der Tarifvertrag also in der Regel nicht. Das ist keine gute Entwicklung. Dabei ist das erklärte Ziel der EU, eine höhere Tarifbindung zu erzielen. Eine neue europäische Richtlinie gibt unter anderem ein Ziel von 80 Prozent Tarifbindung vor. Die Frage ist, was wir dafür tun können. Da merke ich an: Beim Verständnis von Tarifautonomie und der Autonomie der Sozialpartner sind wir uns offenbar nicht mehr einig. Dabei ist es klar im Grundsatz geregelt: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben das in der Verfassung geschützte Recht, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge eigenständig zu regeln – und zwar ohne staatliche Einflussnahme. Der Gesetzgeber schafft nur den Rechtsrahmen, in dem sich die Partner autonom bewegen. Deshalb schaltet sich die Landesregierung auch nicht in einzelne Tarifstreitigkeiten wie bei Vestas ein. Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit bedeuten aber auch, dass es in erster Linie Aufgabe der Tarifpartner ist, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband attraktiver zu machen und damit die Tarifbindung zu stärken. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine funktionierende Sozialpartnerschaft setzt starke Arbeitgeberverbände ebenso wie starke Gewerkschaften voraus. Für die Landesregierung ist klar, dass Lösungen nur unter strikter Achtung der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie gefunden werden können. Der Staat kann hier also nur wenig Anreize setzen. Ein Instrument, das wir nutzen und das quasi eine Sonderrolle im Tarifsystem einnimmt, ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Gemäß § 5 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz kann ein Tarifvertrag im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss „auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien“ für allgemeinverbindlich erklärt werden, „wenn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint“. Davon machen wir auch in Schleswig-Holstein Gebrauch, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Zuletzt wurden drei Tarifverträge für das Hotel- und Gaststät- (Minister Claus Ruhe Madsen) tengewerbe auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein für allgemeinverbindlich erklärt. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein anderes seit Jahren auch in Schleswig-Holstein umstrittenes Feld ist das Vergaberecht. Die Frage lautet hier, ob man die Tarifbindung stärken kann, wenn der Staat gesetzlich regelt, dass Unternehmen nur dann öffentliche Aufträge erhalten, wenn sie sich an Tarifverträge halten. Diese Frage stellt sich gerade der Bund, der laut seinem Ampelkoalitionsvertrag die öffentliche Auftragsvergabe an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche koppeln will (Serpil Midyatli [SPD]: Das Land leider nicht!) und dazu momentan ein öffentliches Konsultationsverfahren durchführt. Diese Frage stellen wir uns auch als Landesregierung, indem wir prüfen, wie eine stärkere Tarifbindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erzielt werden kann, ohne dass dabei zusätzlicher Bürokratieaufwand entsteht. Wir sind hierzu mit den Sozialpartnern schon in Gesprächen und haben letztes Jahr zudem eine breit angelegte Konsultation gestartet. Hier befinden wir uns in der Auswertung, aber ich kann schon so viel verraten: Erwartungsgemäß sind die Rückmeldungen sehr heterogen. Das erste Problem ist dabei das rechtlich Zulässige. Eine Bevorzugung tarifgebundener Unternehmen oder andersrum eine Schlechterstellung nicht tarifgebundener Unternehmen ist rechtlich nicht umsetzbar. Es gilt die Dienstleistungsfreiheit, eines der Grundprinzipien der Europäischen Union. Die Anwendung von Tarifverträgen könnte theoretisch Unternehmen aus anderen EU-Staaten benachteiligen, die sich um einen Auftrag bewerben. Das müssen wir immer mitbedenken. Wir können also nicht verlangen, dass ein Unternehmen sich einem Tarifvertrag unterwirft. Es ist schon unklar, ob es überhaupt zulässig wäre, außerhalb von ÖPNV-Vergaben – für die es nämlich eine besondere Rechtsgrundlage gibt – den Bietern in Vergabeverfahren bestimmte Regelungen aus bestehenden Tarifverträgen vorzuschreiben. Also ist es schon auf rechtlicher Ebene nicht so einfach, wie es klingt. Die zweite Hürde ist, dass wir kein kontraproduktives Bürokratiemonster schaffen wollen. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das würde aber passieren, wenn einerseits aufwendig festgelegt werden müsste, für welche Branchen und welche Gewerke welche Tarifverträge und welche Teile davon angewendet werden sollen, und andererseits die Unternehmen genau und aufwendig dokumentieren müssten, welche Beschäftigen wie, wo, wann und wie lange Leistungen erbringen, die dem vergebenen Auftrag entsprechen. Das würde gerade unsere KMU überfordern, und die bewerben sich schon länger nicht mehr so stark auf unsere Aufträge. Das dritte Problem ist die Geeignetheit. Sie wissen auch, dass die Tarifbindung schon gesunken ist, als das alte Tariftreuegesetz noch galt. Die staatliche Anordnung von Tariftreue hat also keinen sichtbaren und nachweisbaren Effekt gebracht, um die Tarifbindung zu steigern. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie sehen, es ist kompliziert, und es gibt, wie so oft, keine einfachen Lösungen. Wir werden daher zunächst weiter die Ergebnisse unserer Anhörung auswerten und bestehende sowie neu geschaffene Gesprächsformate, wie etwa den Industrietrilog, nutzen, um das Thema voranzutreiben. Es ist auch gut, dass sich der Wirtschaftsausschuss demnächst in einem Fachgespräch mit diesem Thema befassen wird. Wir werden die Ergebnisse bei unseren Bewertungen berücksichtigen. Auch die Ergebnisse der Konsultation im Bund werden wir im Blick behalten. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
