Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es wurde bereits gesagt: Bevor man sich ein neues Familienmitglied in Form eines Haustieres anschafft, sollte man sich fragen, woher dieses Tier kommt, denn insbesondere bei Hunden gerät man im Internet auf der Suche oft an einen illegalen Händler. Dort zu erwerbende Welpen sind häufig zu jung, traumatisiert oder krank. Ein verantwortungsvoller Züchter hingegen unterstützt keine Spontankäufe. Vielmehr gibt es hier teilweise lange Wartelisten. Der verantwortungsvolle Züchter möchte den Interessenten kennenlernen und einiges über das neue Umfeld seines abzugebenden Tieres in Erfahrung bringen. Viele unüberlegt während der Pandemie angeschaffte Tiere wurden bereits in Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt. Unsere Tierheime waren noch niemals so überfüllt, wie sie es gerade sind. Um die verantwortungsvollen Züchter, Händler und die hervorragende Arbeit unserer Tierheime geht es aber in diesem Antrag nicht – es ist der Onlinehandel mit Tieren, der weitestgehend unreguliert ist. Hier sind Tiere vielfach dem Missbrauch ausgeliefert. Die Große Koalition in Berlin wollte Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tierbörsen im Internet und Versandhandel vorlegen. Dies ist leider nicht passiert. Ja, liebe Kollegen, die GroKo hat in der letzten Legislaturperiode diesbezüglich wirklich nicht geliefert, aber ich gestehe auch, dass mir der Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin auch nicht weit genug geht. Nun sollen eine verpflichtende Identitätsprüfung für Tierverkäufer auf Onlineplattformen sowie die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden obligatorisch werden. So soll der illegale Handel mit Welpen weiter erschwert und möglichst natürlich auch unterbunden werden. Ich finde aber, diese Pflicht bräuchten wir auch für Katzen. Der Online-Tierhandel gehört für Wildtiere gänzlich verboten und für Heimtiere stark eingeschränkt. Warum betone ich jetzt diese Ausnahme für Heimtiere? – Viele Tierschutzvereine, insbesondere die aus dem Ausland, haben nun einmal nur über ihre Website die Möglichkeit, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannter und gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheime weiterhin vorzustellen, um diese vermitteln zu können. Dann ist auch die Überprüfung der legalen Tiervermittlung sichergestellt. Somit ist es an der Zeit, dass wir in Schleswig-Holstein unsere Forderung nach einer Änderung des Bundestierschutzgesetzes mit dem Ziel des Verbots eines anonymen Tierhandels erneuern. Der Züchter aus dem Umfeld und die zertifizierten Zoohandlungen sind schon lange nicht mehr die automatisch gewählten Ansprechpartner, wenn es um den Erwerb eines Haustieres geht. Auch die Tierheime haben vermehrt Probleme, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach geht, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen. Im Internet werden zudem nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch nahezu alle exotischen Wildtiere zum Erwerb angeboten. Der anonyme, unkontrollierte und zum Teil internationale Handel mit Tieren ist vielfach tierschutzwidrig und gefährdet das Tierwohl. Die Lieferung kranker oder beim Transport sogar gestorbener Tieren ist leider keine Seltenheit. Die Leittragenden sind hier zwar in erster Linie die betroffenen Tiere, aber in gewissem Maße auch die zum großen Teil – das wollen wir auch einmal sagen – in gutem Glauben agierenden Käufer. Anonymer Handel mit Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Das heißt, der Handel mit geschützten Wildtieren oder zu jungen Tierbabys, die Einfuhr aus dem Ausland ohne die erforderliche behördliche Genehmigung oder aber die fehlende obligatorische Impfung. Auch der Käufer macht sich übrigens in solchen Fällen strafbar, denn wir wissen alle: Unkenntnis schützt auch hier vor Strafe nicht. Immer wieder sei noch einmal auf § 90 a BGB verwiesen: (Annabell Krämer) „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ Somit wird es Zeit, dass wir beim Onlinehandel endlich etwas anderes bestimmen. (Beifall Sandra Redmann [SPD] und Christian Dirschauer [SSW]) Grundsätzlich muss gelten: Die Entscheidung zur Anschaffung eines Haustieres – das sagte die Kollegin schon – sollte wohlüberlegt sein. Ein Hund oder eine Katze bindet für viele Jahre, muss bei der Urlaubsplanung einbezogen werden, ist ein Kostenfaktor und benötigt viel Zeit und Zuneigung. Corona und der Ukrainekrieg haben dazu geführt, dass unsere Tierheime überfüllt und die Unterbringungs- und Versorgungskosten in den Tierheimen massiv angestiegen sind. Seit vielen Jahren – das wissen Sie – fordere ich für unsere Tierheime eine Betriebskostenunterstützung seitens des Landes. Leider wollten weder CDU noch die Grünen dies in der Jamaikakoalition unterstützen, aber ich habe wirklich noch Hoffnung, dass jetzt aufgrund der brenzligen Situation ein Umdenken stattgefunden hat. Ich bitte somit die Landesregierung, über die Nachschiebeliste zum aktuellen Haushalt in die institutionelle Förderung der Tierheime einzusteigen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und Sandra Redmann [SPD])
