Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer würde sich nicht freuen, wenn seine Gemeinde die Straßenbaubeiträge abschafft? Vielleicht gilt das sogar für alle anderen öffentlichen Abgaben auch. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge würde unsere Kommunen jedoch finanziell erheblich belasten. Zudem nimmt er den Gemeinden die Möglichkeiten, legitime Erträge zu erzielen, und schränkt deren Gestaltungsspielraum erheblich ein. Wir verfolgen bereits seit der vergangenen Legislaturperiode einen anderen Weg. Zunächst haben wir die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft und die Kommunen in dieser Beziehung finanziell bessergestellt. Seit der letzten Anpassung des Kommunalabgabengesetzes Anfang 2022 gewähren wir den Gemeinden noch mehr Flexibilität. Kommunen, die noch Beiträge erheben, können sich selbst mit erheblichen Eigenanteilen einbringen. So können die Bürgerinnen und Bürger je nach Situation vor Ort entlastet werden. Auch das stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Der Ermessensspielraum ist erheblich erweitert. Darüber hinaus haben die Gemeinden in individuellen Härtefällen die Möglichkeiten, Beiträge zu stunden oder zu erlassen oder auch das Instrument der Verrentung zur Verfügung. Dieses ermöglicht den Gemeinden, ganz unbürokratisch eine Beitragsschuld bis zu 20 Jahren zinsfrei zu verrenten. Schon mit diesen Instrumenten können die Belastungen Einzelner deutlich reduziert werden. Wie Sie sehen: Die Kommunen haben wesentlich mehr Spielraum. Hingegen würde eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge dazu führen, dass Straßenbaumaßnahmen künftig mit anderen kommunalen Aufgaben finanziell konkurrieren, zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder sozialen Einrichtungen. Oder aber die Gemeinden erhöhen insgesamt ihre finanziellen Mittel, zum Beispiel durch Anhebung der Hebesätze von Grundsteuer und Gewerbesteuer. Das hätte dann eine unmittelbare Wirkung auf die örtlichen Mieten, denn entgegen Ihrer Auffassung können Vermieterinnen und Vermieter Straßenbaubeiträge nicht über die Nebenkostenabrechnungen auf die Mieterinnen und Mieter umlegen, die Grundsteuer hingegen schon. Oft höre ich auch davon, dass es sich bei Straßenbaubeiträgen um ein landesweites Ärgernis handele. Das kann ich so nicht stehenlassen. Die jüngst von unserem Haus durchgeführte Umfrage zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen hat ergeben, dass zurzeit noch rund zwölf Prozent unserer Gemeinden Straßenbaubeiträge erheben. Offensichtlich nutzen viele Gemeinden die ihnen zur Verfügung stehende Wahlfreiheit. Wenn Sie nun sagen, zwölf Prozent der Gemeinden seien immer noch zu viel, dann bitte ich Sie zum Schluss, noch einen Punkt zu bedenken: Insbesondere für die mittelgroßen Städte und Gemeinden, welche zu fast 50 Prozent an der Erhebung festhalten, würde eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge eine erhebliche finanzielle Einschränkung nach sich ziehen. Statt Straßenbaubeiträge zu erheben, (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) müssten dann die Hebesätze steigen, und genau diese Kommunen kämpfen übrigens auch mit steigenden Mieten. Es würden infolge dieses Gesetzes also vorrangig jene Menschen belastet werden, welche wir doch gemeinsam unterstützen und entlasten wollen. Auch aus diesem Grund rate ich vom vorliegenden Gesetzentwurf ab. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns unsere Gemeinden nicht in ihrer Aufgabenerfüllung einschränken, lassen Sie uns gemeinsam unsere Kommunen in ihrer Gestaltungsfreiheit stärken. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
