landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

FDP 25.01.2023 Sitzungen 20/16

Herr Abgeordneter, geben Sie mir recht, dass im Rahmen der Verhandlungen zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs mit der Mittelaufstockung, auf der die Grünen damals bestanden haben, Mittel auch für sonstige Investitionen zur Verfügung gestellt werden und nicht nur für den Straßenausbau? Haben die kommunalen Landesverbände damals in dem Zusammenhang zugesagt, auf weitere Forderungen zu verzichten und somit auch auf jegliche Konnexitätsansprüche zu verzichten? Geben Sie mir da recht? – Das mag wohl sein, dass sie zugestimmt haben. – Danke! Aber die kommunalen Landesverbände können nicht für jede einzelne Kommune sprechen. Das Anhörungsverfahren hat es auch gezeigt: Wiederholt haben die kommunalen Landesverbände darauf hingewiesen, dass eine bloße gesetzliche Abschaffung nicht zu einer tatsächlichen örtlichen Finanzierungslösung der notwendigen Investitionen in den Straßenbau führten. Das lag auch davor. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu den Möglichkeiten für die Kommunen oder Vorgaben beziehungsweise Verboten für Kommunen: Auch das wurde im Jahr 2017 schon hier im Landtag debattiert. Wir als CDU haben auch damals schon gesagt, dass wir Kompetenzen in der Erwartung in die Kommunen geben, dass die Kommunen die Spielräume, die wir ihnen geben, nutzen, im Angenehmen wie im Schwierigen, und das machen wir. Uns ist durchaus bewusst, dass die aktuelle Regelung die Gemeinden in die Pflicht nimmt. Es ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, welchen Weg diese im Einzelfall wählt. Und genau darum geht es: selbst in der Kommune entscheiden zu können, um Gestaltungsmöglichkeit, um Eigenverantwortung, um die Entscheidungsfreiheit in der Kommune vor Ort. Aber in dieser Freiheit liegt auch eine Verantwortung, nämlich die Verantwortung zum sorgsamen Umgang mit den kommunalen Finanzen ebenso wie mit der Belastung der Bürger. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist nach unserer Auffassung absolut richtig, die Entscheidung über die Finanzierung dort zu treffen, wo auch die Entscheidungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Straßenbaus gefällt werden. Anhand der individuellen örtlichen Verhältnisse soll dort selbst entschieden werden, ob Beiträge von Anrainern erhoben werden. Wenn ja, dann gibt es in den Kommunen auch Gestaltungsmöglichkeiten mit Einmalbeitrag oder langfristiger Ratenzahlung und Zinsstundung sowie inzwischen auch eine größere Flexibilität bei der Beitragsbemessung. Wenn nein, dann wird auf Beiträge gänzlich verzichtet, oder sie werden möglicherweise über die alle Bürger treffende Grundsteuer finanziert. Die Kommunen haben also einen Instrumentenkasten an der Hand, und ganz überwiegend wird auf Straßenbaubeiträge verzichtet. In der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat die FDP einen unterschiedlichen Umgang der Kommunen mit Straßenbaubeiträgen verfassungs- (Thomas Jepsen) rechtlich als Willkür angezweifelt. Die Abgeordnete Krämer hat die Möglichkeit zur Beitragserhebung im Juni letzten Jahres hier im Landtag als „willkürliche Abgabe“ bezeichnet, obwohl die Rechtsprechung die Beitragserhebung seit vielen Jahren verfassungsrechtlich geklärt und bestätigt hat. Wir als CDU stehen aber zur örtlichen Verantwortung und Entscheidungsfreiheit, zur kommunalen Selbstverwaltung. Kommunale Verantwortung und örtliche Entscheidungsfreiheit sind keine Willkür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe FDP, die aktuelle Regelung zu Straßenbaubeiträgen haben wir im Jahr 2017 gemeinsam gut gefunden. Bleibt doch einfach bei der guten Lösung! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich zitiere den SSW-Abgeordneten Harms aus seinen Reden im Jahr 2017: (Lars Harms [SSW]: Immer gut!) – Ja.

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗