Thomas Jepsen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kaum ein anderes Thema als die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sorgt immer wieder so für Diskussionen in den Kommunen und auch bei uns im Landtag. Auch ich bin kein Fan davon. Wenn von einzelnen Härtefällen berichtet wird, wird deutlich: Straßenbaubeiträge sind ein hochemotionales Thema in der Kommunalpolitik. Die Meinungen dazu gehen bisweilen weit auseinander, auch in der Landespolitik. Im Landtag wurde zu dem Thema schon oft debattiert. Ich gebe einen Rückblick: 2011 hatten CDU und FDP die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft. (Beifall SSW und Annabell Krämer [FDP]) Gleich darauf hat dann die SPD-geführte Küstenkoalition in einer ihrer ersten Amtshandlungen die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen 2012 wiedereingeführt, und 2017 hat die Jamaikakoalition dann in einer ihrer ersten Amtshandlungen die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen wieder abgeschafft. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt CDU) Ich habe mir dazu einmal die Plenarprotokolle von 2017 angesehen, als die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft wurde. In den Redebeiträgen der SPD finden sich nur Argumente zur Beibehaltung der pflichtigen Straßenbaubeiträge: Man kippe den Kommunalpolitikerinnen und -politikern vor Ort Probleme vor die Füße, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) so die Abgeordnete Raudies damals. (Heiterkeit) Ich zitiere die Abgeordnete Raudies zur Abschaffung der Erhebungspflicht: Unsere Zustimmung für diesen Murks bekommen Sie nicht. – Am Ende war es dann auch so gekommen. Die SPD stimmte wie eh und je für die Beibehaltung des Zwangs von Straßenbaubeiträgen. Und jetzt, wenige Monate vor der Kommunalwahl, wollen Sie uns das Gegenteil von Ihrem jahrzehntelangen Verhalten der SPD verkaufen? Das ist schon dubios. (Beate Raudies [SPD]: Dann sollten Sie die Protokolle richtig lesen oder richtig recherchieren! Das ist hier nicht das erste Mal!) – Mein Zettel ist weg, aber ich habe das Protokoll sicherheitshalber ausgedruckt. Das ist hier. Liebe FDP, unser gemeinsames Ziel war es immer, die Kommunen in die finanzielle Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen und auf Straßenbaubeiträge verzichten zu können, und genau das haben wir ja dann mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs so weit möglich auch getan. (Thomas Jepsen) (Zurufe FDP: Aha!) Seit 2021 werden den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich 68 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen. Da könnte man denken: Jetzt können wir die Kommunen nicht nur aus der Erhebungspflicht entbinden, wie wir es bereits gemacht haben, sondern wir können es ihnen sogar generell verbieten, wie es der Oppositionsantrag vorsieht. Aber die Mittelzuweisungen über das FAG sind nicht zweckgebunden nur für Investitionen in den Straßenbau zu verwenden, sondern können im Rahmen der kommunalen Hoheit über deren Finanzmittel auch für andere Investitionen verwendet werden. Deshalb würden entgegen der Begründung im Oppositionsantrag in der Begründung des Gesetzestextes eben doch Konnexitätsansprüche ausgelöst. Das ist auch ein Ergebnis des Anhörungsverfahrens, nachzulesen in der Stellungnahme des Landesrechnungshofs. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern ist die aktuelle Gesetzesregelung mit der Möglichkeit für die Kommunen zum Verzicht auf Straßenausbaubeiträge genau richtig. Apropos Möglichkeiten für Kommunen oder Vorgaben beziehungsweise Verbote für Kommunen.
