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Tobias Koch

CDU 25.01.2023 Sitzungen 20/16

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern und erweitern wir das bestehende Sondervermögen Bürgerenergie Schleswig-Holstein, das in Zeiten – Herr Minister – der Jamaikakoalition mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP – Frau Kollegin Krämer – beschlossen wurde. Wir wissen alle: Das Instrument der Sondervermögen hat sich in Schleswig-Holstein seit nunmehr über zehn Jahren bewährt, um sich von der Jährlichkeit des Landeshaushalts zu lösen und die Mittel für Investitionsvorhaben über mehrere Jahre bereitzustellen, weil dies der Planungssicherheit dient. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut!) Die Einführung von Sondervermögen – der Kollege Harms hat heute Morgen schon darauf Bezug genommen – geht übrigens nicht auf die Küstenkoalition zurück, wie hier immer wieder irrtümlich behauptet wird, sondern auf die schwarz-gelbe Koalition im zweiten Kabinett von Peter Harry Carstensen. Es war nämlich Finanzminister Rainer Wiegard, der im Jahre 2011 nicht verbrauchte Gelder des laufenden Haushalts in Höhe von 60 Millionen Euro an die Investitionsbank übertrug, um damit den Ausbau der Kitaplätze in den kommenden Jahren abzusichern. Das hieß damals zwar noch nicht Sondervermögen, folgte aber genau dem gleichen Prinzip. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Später folgten dann weitere Sondervermögen für Hochschulsanierung, Breitbandausbau und für die energetische Sanierung von Landesliegenschaften. Mit dem Sondervermögen MOIN.SH sichern wir die im Jahresverlauf nicht verbrauchten Regionalisierungsmittel des Bundes für den Schienenpersonennahverkehr ab. Davon hat Bernd Buchholz in der letzten Wahlperiode regelmäßig Gebrauch gemacht. Natürlich kennen wir alle das Sondervermögen IMPULS, mit dem wir den Sanierungsstau bei der öffentlichen Infrastruktur abbauen. (Tobias Koch) (Annabell Krämer [FDP]: Ja! Zum Thema!) Unsere Kritik in Zeiten der damaligen Küstenkoalition bezog sich bei IMPULS übrigens nicht, lieber Lars Harms, auf das Instrument des Sondervermögens an sich, (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) sondern immer darauf, dass IMPULS zum damaligen Zeitpunkt viel zu wenig und erst zu einem zu späten Zeitpunkt etwas für mehr Investitionen getan hat. Deswegen haben wir es in Jamaika auch deutlich ausgeweitet und IMPULS stärker genutzt. (Annabell Krämer [FDP]: Zum Thema!) – Meine Damen und Herren, zum Thema: (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das in der letzten Legislaturperiode neu geschaffene Sondervermögen Bürgerenergie Schleswig-Holstein folgt dem gleichen Prinzip: Die mit dem Landeshaushalt bereitgestellten Mittel für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen erneuerbare Stromund Wärmeerzeugung sowie zur CO -freien Mobili2 tät werden damit über das laufende Haushaltsjahr hinaus gesichert. Sie verfallen also am Jahresende nicht, sondern können über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch genommen worden. Mit der jetzigen Änderung erweitern wir den Verwendungszweck dieses Sondervermögens, sodass zukünftig nicht nur Projekte einzelner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch kommunale Wärmenetze, Wasserstoffprojekte und Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie gefördert werden können. Dazu werden dem Sondervermögen weitere knapp 180 Millionen Euro zugeführt, so wie es damals im Energie-Spitzengespräch der Landesregierung vereinbart worden ist und sich in dem vom Landtag mit breiter Mehrheit beschlossenen Ukraine-Notkredit niedergeschlagen hat. Das ist alles somit bereits bekannt. Wie im Beschluss enthalten, sollen die investiven Teile des Entlastungspakets über die Jahre 2023 und 2024 hinaus bis Ende 2026 zur Verfügung stehen, damit auch im Fall einer mehrjährigen Planungs- und Umsetzungsdauer die Fördermittel nicht verfallen. Genau dieser mehrjährige Ansatz dient der Überführung der Mittel in das Sondervermögen. Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, mit dem Entlastungspaket nicht nur kurzfristige Hilfe für die akuten Probleme der Energiekrise bereitzustellen, nein, wir wollen auch mitten in der Krise in die Zukunft investieren. So werden wir aus dieser Krise gestärkt hervorgehen, weil die geförderten Maßnahmen dazu beitragen, unsere Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erhöhen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt werden wir wahrscheinlich wie bei der Haushaltsdebatte wieder von der Opposition hören, dass es den einen zu wenig ist, wir viel mehr Geld bereitstellen müssten, während die FDP gleich die Finanzierung aus Mitteln des Ukraine-Notkredits kritisieren wird. Letzteres ist angesichts der kreditfinanzierten Sondervermögen von Bundesfinanzminister Christian Lindner im Volumen von 300 Milliarden Euro letztendlich mit gewisser Komik verbunden. Ich bin auf Ihre Ausführungen gespannt, Frau Kollegin Krämer. Mir hingegen ist wichtig zu betonen, dass die Mittel des Sondervermögens – sofern sie aus dem Ukraine-Notkredit stammen – nur soweit in Anspruch genommen werden, wie sie tatsächlich benötigt werden und ansonsten Ende 2026 für eine Sondertilgung des Ukraine-Notkredits verwendet werden, so wie es in § 6 des Gesetzentwurfs festgeschrieben ist, Frau Kollegin Krämer.

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