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Kristina Herbst

16.12.2022 Sitzungen 20/15

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. (Unruhe) – Die Abgeordnete Nies hat das Wort. Vielen Dank. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dem Rechnung zu tragen und die Einbürgerungsmöglichkeiten zu stärken. Aktuell schöpfen wir gerade mal 2,5 Prozent des Einbürgerungspotenzials in Deutschland aus. Es gibt viele Menschen, die hier dauerhaft leben und keinen Antrag stellen; denn sie wollen ihre mitgebrachte Staatsangehörigkeit nicht verlieren. Sie wollen sich nicht entscheiden müssen, und das kann ich verstehen. De facto zwingen wir sie aber, im Gegenzug auf ihre volle politische Teilhabe zu verzichten. Unsere Herkunft ist Teil unserer Identität. Sie verbindet uns nicht zuletzt mit unserer Familie. Mehrere Staatsangehörigkeiten zu haben, ist in vielen anderen Ländern kein Problem. Warum also bei uns? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Wir leben doch nun mal in einer global vernetzten Welt, in einer Welt, die von Interdependenzen geprägt ist, und das gilt nicht nur für unsere Wirtschaft und Kommunikation und für unsere Kulturen, sondern auch für die Lebensrealität zahlreicher Familien. Es gibt rechtliche, faktische und finanzielle Hürden, die Menschen eine Einbürgerung erschweren. Aktuell ist es so: Der Prozess der Einbürgerung kann für die einen relativ simpel vollzogen werden: ein Gang zum Amt, eine Formalität, ein Stempel in einem Dokument. Für andere wiederum ist es ein steiniger Weg mit langen Wartezeiten, viel Aufwand und Emotionen und vielleicht auch mit einer Ablehnung, die sich dann anfühlt, als würde man selbst abgelehnt werden in dem Land, in dem man aufgewachsen ist oder sich jahrelang ein Privatleben aufgebaut hat, engagiert und Steuern gezahlt hat, in dem Land, in dem die eigenen Kinder oder man sogar selbst geboren ist. Ich finde es falsch, das nicht zu sehen. Und ich finde es falsch, vom Verramschen eines Passes zu sprechen, wie einige Politikerinnen und Politiker es derzeit auf Bundesebene tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Und ich finde es wirklich gut, dass unsere PartnerCDU hier in Schleswig-Holstein einen ganz anderen und sachlicheren Umgang mit diesem Thema findet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Schauen wir uns die Realität an. Wir haben zwar ein Staatsangehörigkeitsrecht, das vorgibt, Mehrstaatigkeit im Grundsatz vermeiden zu wollen, aber das tut es nicht wirklich, nicht für alle. Von der Regel sind nämlich weniger Menschen betroffen als von den Ausnahmen, und das ist nicht fair. 63,2 Prozent aller Einbürgerungen erfolgten 2020 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Deutschland. Dies betraf vor allem Unionsbürgerinnen und -bürger, Schweizerinnen und Schweizer und Briten, außerdem Menschen aus Ländern, denen aufgrund des dortigen Rechts oder der dortigen Rechtspraxis ein Ausscheiden aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht ermöglicht wird, wie zum Beispiel Iran, Afghanistan, Eritrea, Syrien, Marokko, Tunesien, Kuba, Thailand und mehr. In erster Linie also benachteiligt durch das Verbot von Mehrstaatigkeit sind hier geborene Kinder ausländischer Eltern, die noch der Optionspflicht unterliegen, und Angehörige von Drittstaaten, für die keine Ausnahmerege- (Catharina Johanna Nies) lung gilt, also zum Beispiel die türkische Community, die größte Gruppe der Einwanderinnen und Einwanderer in Deutschland. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht in Ordnung. Auf Bundesebene geht es der Ampelregierung mit ihrer geplanten Reform nicht darum, die Mehrstaatigkeit neu einzuführen, sondern sie fair und gleichermaßen für alle zuzulassen. Lassen Sie uns also die Bundesebene dabei unterstützen, das Gesetz zu vereinfachen und aus der Ausnahme die Regel zu machen; denn faktisch ist sie es schon. Und über noch einen Punkt müssen wir reden: über die hier geborenen Kinder. Wer zwei ausländische Elternteile hat, wird nur unter bestimmten Voraussetzungen als Deutsche oder Deutscher in Deutschland geboren. Vater oder Mutter muss seit acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt haben und dazu eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Das schließt viele aus. Das bedeutet zum Beispiel, Neugeborene, deren Eltern eine Duldung haben, werden in einen unsicheren Aufenthalt hineingeboren. Sie wachsen hier auf, werden hier sozialisiert, lernen Deutsch von Beginn an, sie sind faktisch Deutsche, aber das zählt nicht. 2019 waren es 1,56 Millionen Menschen und 2020 knapp 1,6 Millionen Menschen in Deutschland mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die keine eigene Migrationserfahrung hatten, die als Ausländerinnen und Ausländer in ihrem eigenen Land leben. Ich finde das inakzeptabel, und deshalb hat jeder politische Schritt, der diesen Missstand heilt, meine volle Unterstützung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Aber ja, es gibt rechtliche und praktische Hürden beim Thema Einbürgerung, die wir abbauen müssen. Wir müssen die Rechte hier geborener Kinder stärken und die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiterinnen- und Gastarbeitergeneration anerkennen. Das ist unsere grüne Haltung. Noch ein Satz, dann komme ich zum Ende. – Wir können aber heute nicht über einen Antrag abstimmen, der sich auf einen Gesetzentwurf bezieht, der uns noch nicht vorliegt, dessen Details wir nicht kennen und nur vermuten können. Deshalb lehnen wir nicht ab, sondern schlagen heute eine Ausschussüberweisung vor. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte am Schluss auch noch sagen, dass ich Ihnen allen ein frohes Fest und eine besinnliche Zeit zwischen den Jahren wünsche. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

Protokoll ↗