Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Aktionen der Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten der sogenannten Letzten Generation beschäftigen uns als Landesregierung und besonders mich als Innenministerin. In der vergangenen Woche haben wir auch auf der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz in München umfassend darüber gesprochen. Meine Damen und Herren, auch ich verstehe den Klimawandel als eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit, und ich verstehe, dass sich gerade junge Menschen für einen lebenswerten Planeten einsetzen. Der Einsatz für den Klimaschutz – das haben wir heute gehört – hat unser aller Unterstützung. Deswegen ist es auch richtig, dass wir daran erinnert werden, dass viele Dinge schnell, vielleicht auch schneller vorangebracht werden müssen. Hinzu tritt, dass die Garantie von Versammlungs- und Meinungsfreiheit eine elementare Bedeutung für unseren Rechtsstaat hat. Sie bietet die Möglichkeit, Standpunkte und Positionen in den demokratischen Diskurs einzubringen. Auch ungewöhnliche Formen des Protestes gehören dazu. Was nicht dazugehört, sind Rechtsbrüche. Der Verstoß gegen das Gesetz darf nicht als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele angesehen werden. (Beifall CDU, FDP, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unsere Sicherheitsbehörden sowie die örtlich Verantwortlichen in den Kommunen gewährleisten selbstverständlich, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch bei Protesten für den Klimaschutz ausgeübt werden kann und, was mir ganz wichtig ist, sie versuchen, mit den Protestierenden immer in eine Kooperation und einen Dialog zu kommen. Die Versammlungsfreiheit ist durch unsere Versammlungsbehörden und die Polizei meinungsneutral zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, einige Belästigungen, die sich aus den Protesten ergeben, sind hinzunehmen. Gleichzeitig – das sage ich genauso deutlich – betrachte ich genau wie meine Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern die Entwicklung der gegenwärtigen Proteste mit Sorge. Zentrale staatliche Aufgabe bleibt es, die Bürgerinnen und Bürger vor den durch die rechtswidrigen Aktionen verursachten Gefahren zu schützen. Das gilt grundsätzlich und für jede Zielrichtung von Protesten und Aktivismus. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich dürfen Proteste kreativ sein. Sie dürfen auch stören, aber legitimer Protest findet spätestens dort seine Grenzen, wo Leib und Leben von Menschen gefährdet werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben es heute hier mehrfach gehört: Das gilt auch, wenn der Protest sich einem guten Ziel, nämlich dem Klimaschutz, verschreibt. Straftaten müssen und werden daher zügig und konsequent im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt und geahndet. Für mich steht fest: Wer Straftaten begeht, beschädigt am Ende nur das Anliegen des Klimaschutzes und schadet uns damit allen, (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) denn die Zukunft unseres Lebens hängt davon ab, dass wir gemeinsam und konsequent den Klimawandel bekämpfen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
