Rixa Kleinschmit
Nur eine Verständnisnachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden? Wenn ich eine Demonstration mit Fahrzeugen jeglicher Art habe und die Polizei sagt, die Versammlung sei aufzulösen, dann können die sofort und unverzüglich wegfahren. Habe ich das richtig verstanden? – Sie waren ja mal in dem Arbeitsbereich tätig. Sie wissen sicherlich viel besser, wie das Starten eines Treckers ist, welchen Platzbedarf er hat. Aber es ist nicht statthaft, Demonstrationen zum Beispiel nur an den Stellen zuzulassen, an denen zu jeder Zeit gesichert ist, dass die Fahrbahn innerhalb von zehn Sekunden freigeräumt ist. Das sind ja immer Argumentationen gewesen, um zum Beispiel die Palmarum-Demos aus der Lübecker Innenstadt herauszuhalten. Das sind diese rechtlichen Abwägungen, die nicht ich zu treffen habe. Das geht auch gar nicht, ich bin kein Jurist. (Lukas Kilian [CDU]: Ah! Das sage ich jeden Tag!) – Ja, das ist auch nichts Schlimmes. Im Gegensatz zu anderen kann ich rechnen, zum Beispiel bei Windenergie. (Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) „Iudex non calculat“ ist ja hier gestern personifiziert gewesen. Deshalb ist es zum Beispiel nicht statthaft zu sagen, eine Demonstration darf, nur weil sie für ganz viele Dinge eine gewisse Störung hat – also nicht nur für das Rettungswesen, aber natürlich auch für das Rettungswesen – nur auf grünen Wiesen, auf Parkplätzen außerhalb stattfinden. Es gab ja mal die Ten- (Dr. Kai Dolgner) denz, das zu versuchen und unliebsame Demos dahin zu verbannen. Da haben uns die Gerichte gesagt – das respektiere ich –, die Öffentlichkeit muss auch gewisse Störungen hinnehmen, weil ein Demonstrationsrecht abgemindert ist, wenn es irgendwo stattfindet, wo es keiner sehen kann. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Aber ich komme jetzt auch dazu. Ich war gerade bei dem bewussten Verzicht auf die Bannmeile. Es gab ja mal ein paar Kartons, deshalb wurde es infrage gestellt. Aber das ist etwas für die Annalen dieses Landtags. Die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ermöglicht aber auch das Grundgesetz nicht grenzenlos. Wir haben eben schon ein bisschen darüber geplaudert. In Schleswig-Holstein wird der notwendige Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit auf der einen und dem Eingriff in die Grundrechte Dritter auf der anderen Seite durch das Versammlungsfreiheitsgesetz der Küstenkoalition geregelt und durch die Versammlungsbehörde vor Ort, natürlich in Zusammenarbeit mit der Polizei, umgesetzt. Diese Regeln gelten für alle, unabhängig davon, wie gesellschaftlich wichtig ihr Anliegen ist. Die absolute Grenze der Versammlungsfreiheit wird aber durch das Strafrecht bestimmt, sodass Straftaten wie Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und so weiter nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Für die Verfolgung haben wir die Staatsanwaltschaften und für die Beurteilung die unabhängigen Gerichte. Alles Selbstverständlichkeiten, oder? – Leider nein. (Beifall SPD) Der Zweck heiligt die Mittel, oder die Erkenntniselite ist besser geeignet, Entscheidungen zu treffen als die Allgemeinheit, sind seit der Antike unausrottbare antidemokratische Rechtfertigungsmuster. Ich habe Ihnen schon mal beim Kommunalrecht den Lesetipp Karl Popper gegeben. Viele Bewegungen, die von der Gerechtigkeit, Richtigkeit und Dringlichkeit des Zieles oder – wie hier – gar nur des Weges überzeugt sind, müssen irgendwann feststellen, dass nicht alle die eigenen Erkenntnisse und Forderungen teilen. Aber wenn das Ziel doch richtig ist? Ich das Gute will? Die Menschheit retten? Da verfällt mancher dem Gedanken, dass man nicht versuchen müsse oder gar keine Zeit mehr habe, demokratische Mehrheiten zu erringen. Da muss ich wohl mein Ziel herbeinötigen; denn genau das mache ich, wenn ich ankündige, mit strafbaren Aktionen so lange weiterzumachen, bis meine Forderungen erfüllt sind. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Genau da ist die Grenze dessen erreicht, was der demokratische Rechtsstaat und die pluralistische Gesellschaft hinnehmen können. (Beifall ganzes Haus) Denn wer sagt denn, was richtig, gut und heilig ist? Alle anderen Systeme, die wir jenseits der Demokratie ausprobiert haben, um das zu bestimmen, haben am Ende erbärmlich versagt. (Beifall ganzes Haus) Ein Wort noch zum rhetorischen Überbietungswettbewerb im politischen Wettstreit. Nach meiner Wahrnehmung sind die Klebeaktionen weder geeignet, die Bevölkerung einzuschüchtern – eher dazu, sie zu verärgern –, noch die Grundstrukturen des Staates zu beeinträchtigen. Das sind die Grundlagen für die Beurteilung als terroristische Vereinigung, als Terrorismus. Deshalb sind Terrorismusvergleiche unangemessen – die wurden hier in diesem Haus nicht bewusst gemacht, so aber außerhalb des Hauses – und auch respektlos gegenüber tatsächlichen Terroropfern. Bei aller Kritik müssen wir immer noch die richtige Abstufung haben. Das gilt übrigens auch für die Straftaten im Strafgesetzbuch; die sind auch nicht alle als gleichwertig anzusehen. Ich bin gespannt darauf, mit welchen weiteren Forderungen dazu uns die CSU noch beglücken wird. Ich rechne fest mit einer Meldepflicht beim Kauf von mehr als drei Tuben Sekundenkleber oder weiteren Forderungen nach irgendwelchen Strafverschärfungen. Wir halten den bestehenden rechtlichen Rahmen für ausreichend, und es ist auch noch gar nichts geurteilt worden. Ich weiß gar nicht, auf welcher Grundlage, Kollege Brockmann, Sie das schon wieder ins Spiel bringen. Das sind durchaus Straftaten, die sehr empfindlich sein können. Was den zivilrechtlichen Aspekt angeht: Daran, zwei Stunden den Flugverkehr am Flughafen aufzuhalten, dürfte man lange abzuzahlen haben. Die Privatinsolvenz dürfte da wahrscheinlich relativ schnell erreicht sein. (Lukas Kilian [CDU]: Das zahlen also auch wir alles!) – Ja, aber auch bei anderem Demonstrationsverhalten. Auch wenn zum Beispiel in Lübeck gegen die Palmarum-Bombennacht demonstriert worden ist – von der meine Mutter eine Überlebende ist, die an (Dr. Kai Dolgner) der Stelle überhaupt nicht ertragen konnte, wer da angeblich in ihrem Namen demonstriert hat –, mussten die Hundertschaften der Polizei bezahlt werden. Demonstrationsrecht hat einen Preis. Sonst würde man es von vornherein verhindern. Wer während der Demonstrationen Schäden verursacht, ist zivilrechtlich natürlich haftbar zu machen. Das ist aber jetzt schon so. Dafür brauchen wir keine neuen Gesetze. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ganz ehrlich, Hinweise zur konsequenten Rechtsanwendung aus dem Parlament brauchen unsere Gerichte nicht. Ich weiß, was denn wahrscheinlich jetzt kommen wird: Ja, wir wollen es nur bestätigen. – Also, wenn meine Frau mir sagt, ich soll konsequent eine Diät machen,
