Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befinden uns im Übergang von der Pandemie zur Endemie. Die Infektionszahlen haben sich längst von der Schwere der Krankheitsverläufe entkoppelt. Die Omikronvariante und eine sehr gute Impf- und Genesenenquote in Schleswig-Holstein haben zu einer hohen Immunisierung unserer Bevölkerung geführt. Es sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar. Es geht daher in dieser Phase, anders als zu Beginn, nicht mehr darum, jede einzelne Infektion zu vermeiden, sondern darum, schwere Verläufe zu verhindern, sie zu behandeln und vulnerable Gruppen zu schützen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anhörung am 3. November 2022 hat nachdrücklich bestätigt, dass Isolationsregelungen – das wurde jetzt mehrfach gesagt –, also freiheitsentziehende Maßnahmen, weder geboten noch verhältnismäßig sind. Die Menschen können sich vor dem Coronavirus wie vor jeder anderen vergleichbaren Infektionskrankheit sehr gut selbst schützen – durch Impfungen, Masken, Vorsichtsmaßnahmen und Hygienemaßnahmen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Isolationspflicht vergangene Woche aufgehoben. Wir haben uns davor gemeinsam mit mehreren Ländern mehr- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) fach darum bemüht, auf Bundesebene zu einer Neubewertung der Absonderungsempfehlungen des RKI zu kommen, um ein einheitliches Vorgehen der Länder zu ermöglichen. Der Bundesgesundheitsminister hat allerdings die Forderung nach einer solchen wissenschaftlichen Neubewertung immer wieder abschlägig beschieden. Wir haben uns deswegen nach der Anhörung beraten und überlegt, wie wir landesseitig eine Lösung sinnvoll gestalten und umsetzen können. Ich möchte ganz kurz auf den Hinweis des Abgeordneten Garg eingehen, was die Kommunikation betrifft. Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Ich habe hier meine Pressemitteilung vor mir, die ich damals nach der Landtagsanhörung abgegeben habe. Damals habe ich gesagt, dass hinsichtlich des Tragens von Masken kurzfristig nichts geändert werde. Was die Isolationspflicht betrifft, habe ich gesagt – ich zitiere –, „Deswegen beraten wir aktuell in der Landesregierung, wie eine landesseitige Lösung sinnvoll umsetzbar ist und wie diese konkret aussehen könnte. Die Expertenanhörung heute im Landtag liefert uns hierbei wertvolle Erkenntnisse und Einschätzungen, die wir in die Beratungen einbeziehen.“ Das waren meine Worte in der Pressemitteilung; da ist offensichtlich etwas falsch verstanden worden. Wir haben uns dabei nicht nur mit uns selbst beschäftigt, sondern wir haben uns auch mit anderen Ländern beraten und schließlich gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg die Isolationspflicht aufgehoben. Hessen hat diesen Schritt am Mittwoch getan. Rheinland-Pfalz wird die Isolationspflicht am Samstag aufheben. Für positiv Getestete gilt in Schleswig-Holstein nun anstelle der Isolationspflicht eine Maskenpflicht in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung. Wenn diese Personen medizinische oder pflegerische Einrichtungen besuchen wollen, dürfen sie das nicht; für sie gilt ein Betretungsverbot. Und es gilt ein Beschäftigungsverbot in der stationären und der ambulanten Pflege. Wir kehren damit zu dem Grundsatz zurück, der schon immer gegolten hat: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wir haben darüber hinaus beschlossen, dass wir die Impfstellen in konzentrierter Form bis zum 31. März 2023 weiterführen. Ab dem 1. Januar 2023 werden wir sieben Schwerpunktzentren und fünf mobile Impfteams haben. Das Land stellt dafür 5,8 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund, der bislang die Hälfte der Kosten getragen hat, wird sich wahrscheinlich nicht beteiligen. Allerdings, meine Damen und Herren, werden uns die Folgen der Coronapandemie noch lange beschäftigen. Dazu gehört zum einen Long Covid, also gesundheitliche Beeinträchtigungen, die länger als vier Wochen nach Symptombeginn bestehen. Dazu gehört auch Post Covid. Laut WHO sind das gesundheitliche Beeinträchtigungen, die in der Regel drei Monate nach einer Covid-19-Erkrankung fortbestehen. Aber es gibt hierzu noch ganz, ganz viele offene Fragen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass eine Ansteckung mit der Omikron-Variante weniger Gefahr birgt, an Long Covid zu erkranken. Es gibt Erkenntnisse, dass bei schweren Verläufen die Gefahr, an Long Covid zu erkranken, höher ist. Es gibt viele Studien, die aber sehr uneinheitlich sind, weil jeweils unterschiedliche Zeiträume, unterschiedliche Personen und unterschiedliche Varianten des Virus untersucht worden sind. Trotzdem: Wir haben Betroffene. Sie brauchen medizinische Angebote. Bei uns gibt es bereits viele solcher Angebote, oder sie sind im Aufbau. Ich möchte nur wenige schlagwortartig nennen: Die KVSH hat ein Netzwerk gegründet, an dem etwa 50 niedergelassene Ärzte aus verschiedenen Bereichen beteiligt sind. Im stationären Bereich ist die Tagesklinik für schwere chronische Erkrankungen am UKSH Lübeck zu erwähnen. Auch Vorsorge und Rehakliniken sind zunehmend mit Long und Post Covid befasst oder haben sich darauf spezialisiert. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien. Ich möchte nur eine nennen, die COVIDOM-Studie, die hier im Land Schleswig-Holstein läuft. In diesem Rahmen werden die gesundheitlichen Folgen einer Coronainfektion erforscht. Diese Studie wird vom Land mit 780.000 Euro gefördert. Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, die Versorgung von Long- und Post-Covid-Betroffenen weiter zu optimieren, ist ein wichtiges Ziel. Wir stehen neuen Projektideen offen gegenüber. Wir haben einen Versorgungssicherungsfonds. Organisationen und Personen, die einen Antrag stellen, werden eine wohlwollende Prüfung erfahren. Wenn eine Förderung möglich ist, wird sie erfolgen. Lassen Sie mich zum Abschluss auf einen Punkt eingehen, auf den schon Sie, Herr Abgeordneter Garg, hingewiesen haben. Es geht um die Äußerung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach im (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Bayerischen Rundfunk, wonach die Lockerungen der Bundesländer – ich zitiere – „ein Stück weit populistisch“ seien. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Das, was wir tun, ist nicht Populismus. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Lars Harms [SSW]) Es ist genau das Gegenteil. Wir basieren unsere Entscheidungen auf der Wissenschaft. Wir hatten Expertenanhörungen. Wir haben immer wieder Bundesgesundheitsminister Lauterbach aufgefordert, noch einmal die Experten auf der Ebene des RKI entscheiden zu lassen. – Also erstens: Wir entscheiden auf der Basis der Wissenschaft. Zweitens. Wir entscheiden auf der Basis des Rechts. Recht bedeutet: Nur verhältnismäßige Maßnahmen! Freiheitseinschränkende Maßnahmen gehören nicht mehr dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
