Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Es ist doch nur ein Scheingesetz!“ – das oder Ähnliches wurde dem Integrations- und Teilhabegesetz Schleswig-Holsteins in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten vorgeworfen. Unser Anspruch in dieser Legislaturperiode sollte es sein, diesem Eindruck etwas Handfestes entgegenzusetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Auch ich hatte im Entstehungsprozess des Gesetzes – damals noch als Sachverständige im Innen- und Rechtsausschuss – sehr viel mehr gefordert und kritische Stellungnahmen abgegeben, weil ich daran glaube, dass es uns als Bundesland gelingen kann, Vorreiterin zu sein, mutiger zu sein, vorzumachen, was es bedeutet, eine moderne Zuwanderungsverwaltung zu entwickeln, die jedem neu zugewanderten oder geflohenen Menschen auf Augenhöhe, mit Auskunftsfreude und Fairness begegnet; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) weil ich daran glaube, dass es wichtig ist, Anerkennung und Respekt für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auch in Gesetzestexten ganz deutlich zum Ausdruck zu bringen; und weil ich hoffe, dass es uns langfristig gelingen wird, uns tatsächlich als vielfältige Gesellschaft mit individuellen Lebensentwürfen und Biografien zu begreifen. Das Gesetz dient dem Zweck, klare Integrationsziele festzulegen und die für die Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen und Instrumente zu regeln. Genau daran mangelt es aber momentan noch. Es ist noch zu wenig mit konkreten Umsetzungspunkten unterlegt, es ist noch zu wenig messbar. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das ist ein Punkt, in dem ich dem SSW zustimme; hier können wir nachlegen. In dem Gesetz fehlen große Bereiche, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Gelingen von Teilhabe und Partizipation stehen. Darauf weisen ja auch wir selbst schon in unserem Koalitionsvertrag hin. Es fehlt das Thema „Zugang zum Gesundheitssystem und zu psychiatrischer und psychosomatischer Versorgung“. Hier eingeschlossen ist die Frage eines landesweit einheitlichen Umgangs mit Dolmetschendenleistungen. Es fehlt auch eine Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe besonders vulnerabler Personengruppen. Hierbei denke ich besonders an Frauen und Kinder, (Beifall Katja Rathje-Hoffmann [CDU]) aber auch an Menschen, die stark traumatisierende Erfahrungen vor und während der Flucht gemacht haben oder die eine Behinderung haben. (Catharina Johanna Nies) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ein gewisser Zustand von Sicherheit und Grundversorgung muss ja erst einmal erreicht sein, bevor ein Mensch beginnen kann, sich aktiv in eine Gesellschaft einzubringen. Außerdem sollten wir unsere konkreten Ziele zur interkulturellen Öffnung gesetzlich verankern und die Bedeutung von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen stärker betonen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Und: Wir können unser Landes-Integrations- und Teilhabegesetz nutzen, um elementare Strukturen in der Migrationsarbeit nachhaltig abzusichern, beispielsweise die Migrationssozialberatung oder eine unabhängige Asylverfahrensberatung. Deshalb danke ich dem SSW für diesen ersten Aufschlag, in dem ich viele gute Vorschläge lese. Ein paar weitere Ideen habe ich soeben angesprochen. Es ist sinnvoll, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss für die Weiterentwicklung des Gesetzes ausreichend Zeit nehmen und gemeinsam überlegen, was es künftig transponieren und ganz konkret bewirken soll. Zum Zweiten bin ich überzeugt davon, dass wir schon jetzt sehr viel stärker auf die Umsetzung schauen sollten; denn es stehen auch schon wichtige Punkte drin: dass Schleswig-Holstein für eine integrationsorientierte Politik steht, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die gleichen Chancen in unserem Bildungssystem haben sollen, dass wir den Sprachzugang ab Ankunft ermöglichen wollen und dass – ganz relevant! – der Zugang zu ausländerrechtlicher Information gewährleistet werden soll, analog wie digital. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Allein diese Passagen mit Leben zu füllen würde den Alltag vieler Menschen und auch die Interaktion mit Behörden stark verändern. Viele Menschen erleben die Kommunikation in unserem Behördendschungel als diskriminierend und belastend: im Asylverfahren, bei Antragstellungen zu Arbeit oder Ausbildung, aber auch bei ihren Fragen zu bleiberechtlichen Möglichkeiten. Aus diesem Grund haben wir im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass wir das Recht auf Information in die Praxis umsetzen und eine umfassende Beratung der Geflüchteten mit Blick auf ihre Aufenthaltsperspektiven sicherstellen wollen. Dazu brauchen wir aus meiner Sicht mehr Personalressourcen für die Zuwanderungsverwaltung vor Ort und ein landesweites, digitales Antragstool, ein Instrument, mit dem alle kommunalen Zuwanderungsbehörden arbeiten können und das im Sinne des Onlinezugangsgesetzes echte Verbesserungen sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden als auch für die zu beratenden Menschen mit sich bringen würde. Unsere Zuwanderungsverwaltung hat sich in den letzten Jahren an vielen Stellen wirklich positiv gewandelt. Diesen Weg des Wandels müssen wir gemeinsam weitergehen. In diesem Sinne sollten wir unser Integrations- und Teilhabegesetz mit Leben füllen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)
