Malte Krüger
Sollten dennoch Fördermittel aus dem DigitalPakt übrigbleiben, können diese dann im Anschluss an die Budgetphase, also ab 2023, im Rahmen der Restmittelvergabe beantragt und verteilt werden. Es besteht also kein Grund zur Panik. Liebe FDP, die drei Punkte in Ihrem Antrag sind teilweise schon umgesetzt – Stichwort: Fast Track –, oder sie sind obsolet. Das Antragsverfahren wurde während Jamaika vereinfacht – Sie waren dabei, ich ja nicht. Es ist gar nicht erforderlich, die Beratung bei der Antragstellung zu verbessern, weil es zu einer Vereinfachung gekommen ist. Außerdem gab es auch diese Telefonate und die Bereitschaft der Schulträger, die Anträge zu stellen. Die Antragsfrist muss auch nicht drei Monate nach hinten verlängert werden, da Mittel ab 2023 im Rahmen der Restmittelvergabe beantragt werden können. In der letzten Legislaturperiode hat die schulische Digitalisierung einen riesigen Schritt nach vorne gemacht, auch begünstigt durch die Coronapandemie. Als Koalition haben wir in den vergangenen Jahren unter anderem fast alle Schulen im Land an das Breitbandnetz angeschlossen, über 69.000 bedürftige Schülerinnen und Schüler mit digitalen Leihgeräten ausgestattet, und wir sind dabei, auch alle Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten zu versorgen. Corona hat der Digitalisierung einen Schub gegeben.
