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Martin Balasus

CDU 24.11.2022 Sitzungen 20/11

Ja, gern. (Christopher Vogt [FDP]: Der Löwe meldet sich!) Martin Habersaat [SPD] Vielen Dank, Herr Balasus. Die Kritik der kommunalen Landesverbände, dass das Antragsverfahren zu kompliziert ist, die bestand von Anfang an, also seit dem Zeitpunkt, an dem der DigitalPakt in Schleswig-Holstein aufs Gleis gesetzt wurde. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass erst im August 2021 darauf gehört wurde? – Ich finde es gut, dass man, wenn Kritik geäußert wird, dann umdenkt und den Sachverhalt verbessert. Das hat etwas gedauert. Es ist aber hier passiert. Genau das ist auch der Punkt. Wir haben einen Antrag vorliegen. Da werden einige Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Ich führe hier gerade aus, warum der erste Punkt unsinnig ist: Weil er schon umgesetzt ist. Jetzt komme ich zum zweiten Punkt, der auch bereits umgesetzt ist, aber ich will jetzt nicht das Ende verraten. Neben diesen Vereinfachungen hat das Bildungsministerium eine Vielzahl von weiteren Unterstützungs- und Beratungsmaßnahmen bereitgestellt, wie zum Beispiel das Veranstalten eines DigitalPakt-Cafés. Das ist ein vierzehntägiges digitales Format, in dem die Schulträger Fragen rund um die Antragstellung im DigitalPakt stellen und sich gleichzeitig auch untereinander vernetzen können. Das Ganze wurde nicht nur einmalig durchgeführt. Seit dem 14. Januar 2022 findet es regelmäßig statt. Außerdem wurden noch Videokonferenzen mit Schulträgern durchgeführt, das Ganze in Form einer Eins-zu-eins-Beratung, oder es wurden Ausfüllhinweise zu den Fast-Track-Anträgen entwickelt. Dazu kommt noch: In diesem Monat hat noch eine persönliche Beratung von Schulträgern durch zwei Mitarbeiterinnen des Bildungsministeriums stattgefunden. Damit sind wir beim zweiten Bullet-Point, der Frage nach der Beratung. Auch dieser ist bereits erfüllt, denn sie findet offenkundig und nachhaltig statt. Jetzt möchte ich zum dritten Punkt, zum dritten Bullet-Point der FDP kommen. Sie fordern ja eine Fristverlängerung um drei Monate. (Martin Balasus) (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Im Mai/Juni dieses Jahres hat das Ministerium telefonischen Kontakt zu den Schulträgern hergestellt, die noch keinen Förderantrag gestellt hatten. Fast alle Schulträger haben bestätigt, dass sie das bis Ende des Jahres noch tun möchten. Dann wurde im Oktober noch ein Brief verschickt, der auf das baldige Antragsende hinweist. Ich möchte noch darauf hinweisen – das steht auch im Antrag –, dass lediglich die Budgetphase Ende des Jahres ausläuft. Wenn Gelder nicht abgerufen sind, gibt es im Zuge der Restmittelvergabe noch die Möglichkeit, bis Mai 2024 weitere Anträge zu stellen. Das wäre der Punkt, der zeigt, dass auch der dritte Bullet-Point – die Verlängerung der Frist – unnötig ist.

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