Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns hier alle einig in diesem Hohen Hause, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz gewährt werden muss. Bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft muss ebenso gewährleistet werden. Des Weiteren sind wir uns einig, dass kein Unternehmen das ohne eigene Schuld durch die exogenen Schocks in den Konkurs getrieben werden darf. Da sind wir alle einer Meinung. Deshalb haben wir interfraktionell im Frühjahr 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit für erforderliche Maßnahmen umgewidmet. Das war richtig und wichtig, und das ist es auch heute noch. (Beifall FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Einrichtung eines Mittelstandssicherungsfonds für unsere Wirtschaft sowie Härtefallfonds für unsere Bürger, Schulen, Kitas, Vereine und Verbände sind auch hier die richtigen Maßnahmen. Schauen wir uns einmal an, was das Land bis Ende September nun von den 400 Millionen Euro tatsächlich verausgabt hat – 30 Millionen Euro. Wofür werden die Kreditermächtigungen noch bereitgestellt? Jeweils 20 Millionen Euro für einen Härtefallfonds für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine und Verbände, 15 Millionen Euro für ein Unterstützungsprogramm für Kitas, Schulen und Hochschulen sowie 10 Millionen Euro für eine Beratungsoffensive zur Verhinderung von Überschuldung. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus der 400-Millionen-Euro-Kreditermächtigung gerechtfertigt und richtig. Richtig wäre allerdings auch ein vernünftiger Mittelstandssicherungsfonds ohne Zinsbelastung für unsere Unternehmen. (Beifall FDP – Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Fassen wir zusammen: 30 Millionen Euro sind verausgabt, weitere 65 Millionen Euro mit direkter Kausalität zum Ukrainekrieg geplant – so weit in Ordnung. Rund 300 Millionen Euro Restkreditermächtigung stehen der Landesregierung somit noch zur Verfügung, um weitere unerwartete Härten abzufedern, unsere Bürger sicher durch den Winter zu bringen, unseren mittelständischen Unternehmen zu helfen und geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer unterzubringen und zu integrieren. 300 Millionen Euro weitere Kreditermächtigung, um auf zusätzliche Risiken und Bedarfe reagieren zu können, deren Erhöhung wir übrigens selbstverständlich jederzeit zustimmen würden – bei Bedarf. Das sieht die grüne GroKo allerdings natürlich gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen wird einfach zur Finanzierung von Koalitionsprojekten zweckentfremdet. So sollen Kostensteigerungen bei Hochbaumaßnahmen in Höhe von momentan geschätzt mindestens 115 Millionen Euro aus Notkrediten finanziert werden. Dass diese Kostensteigerungen übrigens überwiegend aus der inflationären Geldpolitik der EZB der vergangenen Jahre resultieren und diese Kostensteigerungen natürlich im Umkehrschluss auch zu immensen inflationsbedingten Steuermehreinnahmen führen – geschenkt. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Chance ist da, man greift in den Topf von Notkrediten. Die Sanierung des Schlosses Gottorf? Energetische Sanierung von Landesliegenschaften und Maßnahmen für IT- und sonstige Dienstleistungsmaßnahmen? – Alles richtig und wichtig übrigens, aber bitte aus einem ordentlichen Haushalt zu finanzieren. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Wie geht es weiter im Potpourri der grünen GroKo? Kommen wir zu den grünen Wunschprojekten, die nun ungehemmt aus Notkrediten finanziert werden sollen: 45 Millionen Euro für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, 75 Millionen Euro – und nun aufgestockt – für ein Wärmepumpen- und Speicherpro- (Annabell Krämer) gramm für das gut verdienende Wählerklientel der Grünen und 75 Millionen Euro für kommunale Investitionen in die Wärmenetze. Wow – wer kann, der kann! Nicht nur, dass Sie Mittel aus der bestehenden Kreditermächtigung für Ihre Wunschprojekte zweckentfremden, Sie haben noch nicht mal Skrupel, sich auf Vorrat eine weitere Milliarde Euro zu genehmigen. Es darf nicht sein – das meine ich allen Ernstes –, dass dieser fürchterliche Krieg in der Ukraine als Deckmantel herhalten muss, um den von den Grünen geforderten Klima-Notkredit durchzudrücken. (Beifall FDP – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie wollen hier gemeinsam beschließen, dass die außergewöhnliche Notlage nach Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein weiter fortbesteht. Sie rechtfertigen auf der Grundlage dieser Notlage eine weitere Erhöhung des Ukraine-Kreditrahmens um 1 Milliarde Euro. Was sind eigentlich die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Notlage? Das sehe ich etwas anders als der Kollege Petersdotter. Um eine außerordentliche Notlage durch unsere Verfassung zu begründen, müssen folgende drei Punkte gleichzeitig erfüllt sein: Die Notsituation muss außergewöhnlich sein, sich der Kontrolle des Staates entziehen, und es muss die kurzfristige Handlungsfähigkeit des Staates gefährdet sein. (Lars Harms [SSW]: Alle drei erfüllt!) Genau bei dem letzten Punkt, Kollege Harms, der erheblichen Beeinträchtigung der finanziellen Handlungsfähigkeit, bestehen doch erhebliche Zweifel. Ministerin Heinold, Sie bitten uns um eine Verschiebung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2023, wissen aber schon jetzt, dass dieser nicht auskömmlich finanzierbar ist? Das hat wirklich gar nichts mehr mit finanzpolitischer Seriosität zu tun. (Beifall FDP) Denn es gilt zu beachten, dass dem Land neben dem bestehenden Kreditrahmen in Höhe von 400 Millionen Euro zusätzlich erhebliche inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen, und 300 Millionen Euro dürfen Sie eh schon durch die Konjunkturkomponente über den Durst nehmen. So sieht die aktuelle Steuerschätzung für das Land Schleswig-Holstein im Zeitraum von 2023 bis 2026 nahezu 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen vor. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen 2023 allein decken übrigens vollends den Anteil Schleswig-Holsteins für das Entlastungspaket III. Warum nenne ich gerade den Zeitraum 2023 bis 2026? Ein kurzfristiger Handlungsspielraum, ne? Die Antwort darauf ist ganz einfach. Sie, Frau Heinold – ich muss das leider so sagen –, missbrauchen mal wieder das Instrument der Notkreditermächtigung – nein, es wird ja in diesem Hohen Hause oft verklärend „Rücklage“ genannt –, um sich auch in Zukunft die Finanzierung von grünen Traumprojekten zu sichern. Mit einem Nachtragshaushalt – das ist ja schon das Absurde –, der Mitte Dezember 2022 für 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe 1 Milliarde Euro erhöhen – einen Notkredit bisher in Höhe von 400 Millionen Euro, der Ende September erst zu sage und schreibe 30 Millionen Euro ausgeschöpft war! Wollen Sie uns allen Ernstes verkaufen, dass die Mittel 2022 benötigt werden? Es gibt 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit! (Beifall FDP) Sie verstoßen damit auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt 2022 besteht – wir haben gesagt, sollten sich Bedarfe ergeben, sind wir jederzeit bereit, dem zuzustimmen –, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2026. Seien Sie doch zumindest so ehrlich und räumen ein: Kreditermächtigungen auf Vorrat, deren Mittelabfluss teilweise erst in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen soll, stehen definitiv nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der kurzfristigen finanziellen Handlungsfähigkeit. (Beifall FDP) Schaut man sich genauer an, wofür die Mittel bereitgestellt werden, sieht man schon auf den ersten Blick den fehlenden inhaltlichen Zusammenhang. Ja, Klimaschutz ist wichtig, und auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist ein vertretbares Ziel. Aber um diese Fragen geht es hier heute nicht. Es geht darum, dass ein Notkredit zur Abmilderung einer akuten, zeitlich begrenzten, außerordentlichen Notlage dient. Der Klimawandel kann unter anderem aufgrund der fehlenden zeitlichen Begrenztheit nicht durch Notkredite bekämpft werden. Eine langjährige finanzielle Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen über Notkredite ist mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. (Beifall FDP) (Annabell Krämer) Dies widerspricht auch dem Grundsatz, dass Kredite nur in dem Umfang aufgenommen werden dürfen, der zur Bewältigung und Überwindung der aktuellen außergewöhnlichen Notlage notwendig ist. Sparanstrengungen sind übrigens auch nicht ersichtlich. Denn auch die aktuelle Generation – das dürfen wir nicht vergessen – hat im Sinne der Gerechtigkeit ihren Beitrag zur Überwindung der Krise zu leisten. Die Generationengerechtigkeit ist es nämlich, welche der Schuldenbremse eine so essenzielle Bedeutung gibt. Ich zitiere dazu aus der Rede des ehemaligen Bundesfinanzministers der SPD, Peer Steinbrück, zur Einführung der Schuldenbremse vom 29. Mai 2009. Dieser spricht von einer „Entscheidung, … die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit sichern und nicht einschränken soll“. Die Schulden von heute schränken den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen erheblich ein. Dabei geht es nicht nur um die Tilgung der Schulden. Die Zeiten des billigen zinslosen Geldes sind nun endgültig vorbei. Allein die von Ihnen angestrebte zusätzliche Nettokreditaufnahme von 1 Milliarde Euro führt zu einem dreistelligen Millionenbetrag, der an Zinsen zu zahlen ist – Ausgaben, die in zukünftigen Haushalten für wichtige Investitionen fehlen. Dass die SPD heute zustimmt, ist schlüssig, denn der Fraktionsvorsitzende sagte ja bereits, dass er eigentlich ein 5,5-Milliarden-Euro-Klimaprogramm fordert. Der heutige Beschluss verstößt aus unserer Sicht eindeutig gegen die Verfassung unseres Landes. Sie sagen, es sei gut gewesen oder großzügig, dass die Regierung auf die Opposition zugegangen ist. Nein, aus unserer Sicht nicht. Denn leider wird uns durch die Zustimmung der SPD und des SSW die Klage vor dem Landesverfassungsgericht verwehrt. Ich glaube, das Kalkül hat die Landesregierung auch einbezogen. Der Blick in das CDU-Landtagswahlprogramm lohnt sich viel mehr. Dort ist geschrieben: Die von uns in die Landesverfassung aufgenommene Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte. – Die CDU hat sich nun mit der Finanzierung grüner Wunschprojekte zur Wahrung des Koalitionsfriedens endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. (Beifall FDP) Ich richte mich jetzt an die Kollegen der CDUFraktion: Liebe Kollegen, ich wünsche Ihnen starke Nerven und gute Argumente, wenn Sie Ihre heutige Zustimmung zu dieser finanzpolitischen Irrfahrt in Ihren Wahlkreisen vertreten müssen. Denn das werden Sie tun müssen. Frau Ministerin Heinold, Ihnen möchte ich Folgendes in aller Deutlichkeit sagen: Mit Ihrem geplanten Nachtragshaushalt zur Erhöhung des Notkredits um 1 Milliarde Euro treten Sie unserer Landesverfassung erheblich gegen das Schienbein – und das mit Anlauf. Ich fürchte, die Büchse der Pandora ist seit heute geöffnet. Die FDP bleibt die letzte Bastion gegen ausufernde Staatsfinanzen und steht damit alleine an der Seite zukünftiger Generationen. (Unruhe – Lachen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Im Gegensatz zu uns war Berlin keine Liebesheirat, aber uns fehlte auch nicht nur ein Sitz zur absoluten Mehrheit. (Anhaltender Beifall FDP)
