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Lasse Petersdotter

GRÜNE 24.11.2022 Sitzungen 20/11

Vielen Dank. – Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich möchte zu Beginn der Debatte erst mal einen Dank für die vertrauensvolle und konstruktive Entwicklung dieses Antrages aussprechen, sowohl an die CDU als auch an die SPD und den SSW. Es ist wichtig, dass wir hier einen gemeinsamen Antrag fertigbekommen haben. Damit stellen wir dieses Vorhaben auf eine breitere Legitimationsgrundlage. Legitimation ist aber natürlich etwas, was man nicht einmal beschließt und dann gilt es, sondern was sich auch in den nächsten Monaten bewähren muss – dessen bin ich mir auch sehr bewusst –, wenn also die Opposition bereit ist, in ansonsten sehr kontroversen Zeiten – was auch gut ist, dass sie kontrovers sind –, solche Momente des Gemeinsamen zu schaffen. Deswegen freue ich mich auf die Zusammenarbeit im Finanzausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Thomas Losse-Müller [SPD]) Es ist auch nur nachvollziehbar und konsequent, dass – zumindest in meiner Wahrnehmung ist das nachvollziehbar und konsequent – es zu solch einer Einigung kommen konnte. Schließlich wird ein Großteil dieses Notkredites auch dazu dienen, die Bundesprogramme zu begleiten, woran ja auch die SPD ein großes Interesse hat. Und der SSW wurde ja an keiner Stelle müde zu betonen, dass das Leben der Menschen bezahlbarer werden soll. Insofern ist das auch, finde ich, alles sehr schlüssig. Wir stehen aktuell – deswegen sind solche Schritte überhaupt notwendig – vor einer riesigen Herausforderung. Deswegen werden wir heute den sogenannten Ukraine-Notkredit um 1 Milliarde Euro auf 1,4 Milliarden Euro erhöhen – maximal. Herr Koch hat es richtig angesprochen: Damit ist nicht festgelegt, dass diese Summe abfließen muss, aber wir schaffen damit einen Handlungsspielraum für die (Lasse Petersdotter) kommenden zwei Jahre. Das ist keine leichtfertige Entscheidung. Ich weiß, es wird immer ganz gerne so getan, als sei ich und seien auch die Grünen bei Schulden relativ locker. Wir sind da womöglich auch etwas entspannter als andere Fraktionen in diesem Haus, das will ich gerne zugeben. Abgesehen davon sind wir aber auch bei dem, was Herr Koch eben angesprochen hat, der Tilgung der Konjunkturkomponente des Konjunkturkredites, sehr einer Meinung. Ich halte diese Tilgungen immer für extrem sinnvoll, weil sie die unmittelbare Handlungsfähigkeit des Landes sicherstellen. Nichtsdestotrotz ist diese Entscheidung, die wir heute treffen, keine leichte. Die Aufnahme von Schulden muss gut abgewogen und gut begründet sein. Unserer Auffassung nach sind diese Kredite, die wir hier aufnehmen werden, gut begründet und gut abgewogen. Es ist richtig, dass der Bund in drei Paketen für wichtige Entlastungen sorgt. Es ist ebenso wichtig, dass wir als Land mit einem eigenen Entlastungspaket – ich werde nicht müde, das zu betonen –, mit dem ersten Entlastungspaket eines Landes in Deutschland ein eigenes Programm aufgesetzt haben und diese Krise begleiten. Beide sind durch Notkredite abgesichert – übrigens beim Bund doch relativ ähnlich; dazu komme ich aber später noch mit einem Halbsatz. Darüber hinaus bekräftigt Schleswig-Holstein abermals sein Versprechen, dass die humanitäre Aufnahme von Geflüchteten nicht am Geld scheitert, und dieses Versprechen ist wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Wir sichern zudem die Daseinsvorsorge, etwa auch bei der Energiepreissteigerung und den Energiekostensteigerungen im ÖPNV. Das ist eine Debatte, die alle Bundesländer gerade erleben, und diese Probleme zu bewältigen, ist gerade für den ländlichen Raum sehr wichtig. Wir unterstützen die Kommunen bei der Abwicklung der Wohngeldzahlungen und der Bereitstellung von Wohnraum wie auch bei der Bewältigung der Baukostensteigerungen – nicht die der Kommunen, sondern unserer Baukostensteigerungen, nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht. Das ist wichtig. Natürlich müssen wir unsere Investitionsvorhaben, liebe FDP, auch fortsetzen. Durch Stillstand und Rückbau kommen wir nicht aus der Krise. Genau das wäre die Konsequenz, wenn wir Ihren Plänen folgten. Auch bei der Abfederung von sozialen Härten werden wir weiterhin tätig sein. Des Weiteren werden wir die Mittel für die Dekarbonisierung der Wirtschaft noch einmal, und zwar um weitere 30 Millionen Euro, erhöhen. Das sage ich deswegen, weil dies auch zu der Debatte, die wir eben geführt haben und auch in diesen Tagen viel führen, gehört, weil es für die Industriestandorte, auch in Brunsbüttel, wichtig ist, dass wir hier vorankommen. Wir müssen die fossile Abhängigkeit reduzieren. Das ist der eigentlich nachhaltige Weg aus dieser Energiekrise. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Aber natürlich ist jede Maßnahme nur ein Mosaikstein. Bevor ich zu sehr ins Detail gehe, möchte ich die Zeit gerne nutzen, um auf die Kritik der FDP einzugehen, so wie ich sie bisher zumindest vernommen habe. Denn die Kritik ist im Wesentlichen ja eine juristische – nicht gegen Notkredite generell, da haben wir in der Vergangenheit gemeinsam beschlossen, und Christian Lindner als Bundesfinanzminister hat ehrlicherweise relativ ähnliche Vorhaben wie wir hier jetzt gerade. Aber das sei dahingestellt. Gucken wir auf die Rechtsgrundlage. Die Rechtsgrundlage ist zunächst einmal Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz. Er enthält die gemeinsamen Vorgaben für die Ausgestaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern. Da heißt es – Zitat: „Bund und Länder können … eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.“ So kann man also eine Ausnahme von der Schuldenbremse machen. Das ist Teil der Schuldenbremse. Es geht hier nicht um eine Abschaffung oder Aussetzung der Schuldenbremse, sondern das ist Teil der Schuldenbremse. (Christopher Vogt [FDP]: Da klagt die CDU/ CSU!) In Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung heißt es – ich zitiere: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der (Lasse Petersdotter) Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben … mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages abgewichen werden.“ Wir sehen also: Die Tatbestände sind sehr, sehr ähnlich und gehen immer wieder auf drei wesentliche Aspekte ein. Der erste ist, dass es entweder eine Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notlage geben muss, der zweite ist, dass es sich der Kontrolle des Staates entziehen muss, und der dritte ist, dass die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt sein muss. Kommen wir zu dem ersten Punkt, der außergewöhnlichen Notsituation. Gemeint sind dabei Schadensereignisse von großem Ausmaß und von Bedeutung für die Öffentlichkeit, die durch Unfälle, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst werden oder die Dritte absichtlich herbeigeführt haben. Hierunter fallen plötzlich eintretende Beeinträchtigungen der Wirtschaftsabläufe – davon erleben wir gerade einige –, wenn sie denn ein extremes Ausmaß haben. Gedacht wurde hierbei etwa an die Finanzkrise von 2008/2009, die ja ein bisschen die Geburtsstunde der Schuldenbremse war, aber auch historische Ereignisse wie zum Beispiel die Wiedervereinigung, die einen der großen Punkte der Staatsschuldenanstiege in der Bundesrepublik markiert. Der Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine erfüllt diese Merkmale der außergewöhnlichen Notsituation unbestreitbar. Es ist eine von Dritten herbeigeführte absichtliche Destabilisierung Europas mit dem schlimmsten Leid für die Menschen in der Ukraine und mit gezielten Folgewirkungen auf andere Staaten. Ich glaube, da gibt es Konsens. Dann haben wir das Kriterium „sich der Kontrolle des Staates entziehen“. Der Kontrolle des Staates entzieht sich ein Ereignis, wenn es besonders auf äußeren Einflüssen beruht, die nicht im Wesentlichen der staatlichen Kontrolle unterfallen. Schleswig-Holstein hat über diese Entwicklung, die ich gerade beschrieben habe, keinerlei eigene Kontrolle. Dazu kommen Lieferengpässe und Lieferkettenstörungen, die es jetzt schon seit einiger Zeit gibt. Bis hierhin gibt es, so würde ich vermuten, sogar Konsens mit der FDP, dass diese Aspekte erfüllt sind. Ich vermute, die Kritik der FDP macht sich an der erheblichen Beeinträchtigung des Haushaltes oder der finanziellen Lage fest. (Annabell Krämer [FDP]: Zeitliche Konnexität!) Die erhebliche Beeinträchtigung des Haushaltes bedeutet aber nicht nur, dass die Einnahmen des Haushaltes in den Keller gehen müssen, wie wir das beispielsweise in der Coronapandemie erlebt haben, wo Steuereinbrüche prognostiziert wurden. Es ist die naheliegende Vermutung, und das hatten wir, wie gesagt, auch, und das war auch die Argumentationslogik des letzten Notkredites unter Corona. Die erhebliche Beeinträchtigung des Haushaltes bezieht sich allerdings auf den Finanzbedarf zur Beseitigung und Bewältigung der aus der Notsituation resultierenden Schäden. Hier verändert es sich wieder: Wir können lange vorrechnen, warum der Staat – weder im Bund noch im Land – jetzt nicht sprudelnde Einnahmen hat oder gar nicht weiß, wohin mit dem Geld. Es sind damit immer auch besondere Ausgaben verbunden. Aber wir haben eine Notsituation, die wir, so glaube ich, alle gemeinsam erkennen, und bei der wir auch alle sehen, welche Möglichkeiten es dagegen gibt. Was die finanzielle Tragfähigkeit in dieser Frage ausmacht, ist, wie wir diese Notsituation und die Schäden reduzieren und bewältigen können. Dafür brauchen wir Geld. Das ist von der Schuldenbremse gedeckt. Das ist von den Regeln gedeckt und gewollt. Es wäre doch absurd, wenn die Logik eine andere wäre, denn das Lehrbuchbeispiel für die Schuldenbremse ist doch immer wieder die Sturmflut. Bei der Sturmflut und bei Überschwemmungsereignissen liegt nicht die Situation vor, dass plötzlich die Steuereinnahmen einbrechen und man deshalb Kredite aufnehmen darf, sondern deshalb, weil ein plötzlicher sehr großer Schaden angerichtet wurde, menschliche Not entstanden ist und man für die Bewältigung dessen Geld braucht. Deshalb darf man in solchen Situationen auch Kredite aufnehmen. Alle Schönrechnereien der FDP bei den Steuereinnahmen laufen also am Kern vorbei. Nicht einmal diese Schönrechnerei ist unserer Auffassung nach tragfähig. Heute ist ein schwerer – das kann ich verstehen –, aber auch ein wichtiger Tag. Dieser Beschluss heute zeigt, dass Schleswig-Holstein krisenfest bleibt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und vereinzelt SPD)

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