Tobias Koch
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und seinen Folgen besteht eine außergewöhnliche Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.“ Das ist keine neue Feststellung, sondern genau diesen Beschluss hat der Schleswig-Holsteinische Landtag bereits am 27. April dieses Jahres einstimmig getroffen und damit 400 Millionen Euro an Notkrediten für die Bewältigung der finanziellen Folgen des Krieges in der Ukraine bereitgestellt. An dieser Notsituation hat sich bis heute nichts geändert. Ganz im Gegenteil: Die direkten und indirekten Folgen für den Landeshaushalt sind inzwischen erheblich gewachsen, (Tobias Koch) (Annabell Krämer [FDP]: Die Steuereinnahmen auch!) weshalb mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW der Notkreditrahmen um 1 Milliarde Euro auf 1,4 Milliarden Euro aufgestockt werden soll. Es zeichnet Schleswig-Holstein aus, dass wir in Krisenzeiten politisch zusammenstehen. Wie schon in der Coronapandemie übernehmen auch in der jetzigen Krise Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen gleichermaßen Verantwortung. Mein Dank gilt daher den Fraktionen von SPD und SSW. Das ist wahrlich keine Selbstverständlichkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das gilt umso mehr, als die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über eine eigene Zweidrittelmehrheit verfügen. Beide Oppositionsfraktionen hätten sich somit einen schlanken Fuß machen und der Verantwortung entziehen können, ohne dass sich daraus irgendwelche Folgen ergeben hätten. Dem erforderlichen Notkredit dennoch zuzustimmen, beweist aus meiner Sicht besondere staatspolitische Verantwortung, die die Opposition hier zeigt. Das verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Nun stehen den gewachsenen Belastungen des Landeshaushaltes erfreuliche Steuerschätzungen aus dem Mai und Oktober gegenüber. Das Argument werden wir bestimmt gleich noch zu hören bekommen. Es wäre allerdings ein Irrtum zu glauben, dass sich mit diesen zusätzlichen Steuereinnahmen die Folgen des Ukrainekrieges bewältigen ließen. Wer davon ausgeht, übersieht oder blendet vielleicht auch bewusst aus, dass der Haushalt 2022 so, wie er in der Jamaikakoalition mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossen worden ist, mit neuen Schulden finanziert werden sollte. Über 500 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit sollten dieses Jahr die erwarteten strukturellen Steuermindereinnahmen ausgleichen. Daneben ist von dem im Jahr 2020 zur Bewältigung der Coronapandemie aufgenommenen Konjunkturkredit noch ein Restsaldo von rund 120 Millionen Euro offen, der bei konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen, so wie wir sie in diesem Jahr erleben, als erstes umgehend zu tilgen ist. Diesen zusammen über 620 Millionen Euro geplanten neuen Schulden und zu tilgenden alten Schulden stehen nunmehr die prognostizierten Steuermehreinnahmen gegenüber – nicht von über 800 Millionen Euro, wie teilweise zu hören war, sondern nach Abzug des kommunalen Finanzausgleichs von 680 Millionen Euro. Wenn man beide Zahlen vergleicht, merkt man: Von den Steuermehreinnahmen bleibt kaum etwas übrig, um daraus in diesem Jahr die Belastungen des Ukrainekriegs zu finanzieren. Die nach der Steuerschätzung zu erwartenden Steuermehreinnahmen reduzieren stattdessen die Verschuldung des Jahres. Das ist die gute Botschaft der Steuerschätzung: Verzicht auf neue Schulden aus dem Corona-Notkredit und vollständige Tilgung des Konjunkturkredits aus dem Jahre 2020. Wer bitte schön hätte damals geglaubt, dass wir zu Beginn der Coronapandemie einen 700-Millionen-EuroKonjunkturkredit aufnehmen und diesen innerhalb von zwei Jahren wieder vollständig zurückzahlen können? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, 700 Millionen Euro Tilgung innerhalb von zwei Jahren hat es überhaupt noch nie im Land Schleswig-Holstein gegeben. Wenn von den 5,5 Milliarden Euro Corona-Notkredit am Ende der Pandemie nur 2,5 Milliarden Euro in Anspruch genommen werden und vielleicht bis zu 3 Milliarden Euro getilgt werden, ist das doch der Beweis dafür, dass wir für die Bewältigung der Coronapandemie nur so viel Geld ausgegeben haben, wie es zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt unbedingt notwendig erschien. Meine Damen und Herren, wofür braucht es nun eine Aufstockung des Ukrainenotkredites um 1 Milliarde Euro? – Die Aufstockung im kommenden Jahr ist deshalb erforderlich, weil die aus dem Ukrainekrieg resultierenden Lasten im Landeshaushalt nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können. So einfach ist die Wahrheit. Die für das kommende Jahr vorhergesagten Steuermehreinnahmen dienen zunächst einmal dazu, den Haushalt ohne den dann ja nicht mehr vorhandenen, weil vorzeitig abgerechneten Corona-Notkredit auszugleichen. Das dürfen wir nicht vergessen: Auch im Jahr 2023 war ursprünglich vorgesehen, aus dem Corona-Notkredit prognostizierte Steuermindereinnahmen auszugleichen. Das wird jetzt nicht mehr passieren. Dafür dienen jetzt die erhöhten Steuereinnahmen, die wir dankenswerterweise erwarten können. (Tobias Koch) Darüber hinaus gibt es aber eine ganze Reihe zusätzlicher Belastungen für den Landeshaushalt: durch die Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets, durch den Abbau der kalten Progression, durch die Erhöhung des Kindergeldes, durch steigende Zinsen, durch den diesjährigen Tarifabschluss im Bereich der Kitabeschäftigten, der sinnvoll und richtig ist, um dort die Wertschätzung und Anerkennung und die Attraktivität dieses Berufsbildes zu stärken, durch steigende Schülerzahlen und durch stark steigende Ausgaben für die Eingliederungshilfe. All das sind Mehrausgaben, die nicht unmittelbar mit dem Ukrainekrieg im Zusammenhang stehen. Deswegen, Frau Kollegin Krämer, müssen Sie aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Das werden wir genau so tun: All das finanzieren wir aus dem laufenden Haushalt heraus. Allein diese Positionen summieren sich aber schon auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Deshalb gelingt auch im nächsten Jahr der Haushaltsausgleich nur, indem wir einen erneuten Konjunkturkredit von rund 350 Millionen Euro in Anspruch nehmen werden. Dieser Konjunkturkredit ist nach dem Regelwerk der Schuldenbremse zulässig, so wie es auch 2020 mit sogar 700 Millionen Euro der Fall war. Deshalb wird die Schuldenbremse in SchleswigHolstein nicht irgendwie ausgesetzt, sie wird erst recht nicht abgeschafft, sondern dieser Konjunkturkredit wird erneut auf dem Konjunkturausgleichskonto verbucht, das aufgrund der Tilgung dann auf null steht. Er wird in den kommenden Jahren bei guter Konjunktur als erstes sofort wieder getilgt, genauso, wie wir es jetzt mit den 700 Millionen Euro gemacht haben. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Lars Harms [SSW]) Damit ist der Haushalt 2023 zwar ausgeglichen, aber woher kommt dann das Geld für die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge? Woher kommt das Geld für die Ausweitung des Wohngeldes, für krisenbedingt steigende Energiekosten, für die Entlastungsmaßnahmen des Landes und erst recht für die Kofinanzierung der Entlastungsmaßnahmen des Bundes? – All das lässt sich nicht mehr aus dem laufenden Haushalt finanzieren. Dafür reicht das Geld nicht. Deswegen befindet sich Schleswig-Holstein in einer finanziellen Notsituation, die nur durch die Aufnahme eines Notkredits abgewendet werden kann. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Belaufen sich nun die krisenbedingt zu erwartenden Mehrausgaben auf die jetzt angesetzten 1,4 Milliarden Euro? Da muss ich ehrlich sagen: Nein, das tun sie – zumindest, soweit es heute absehbar ist – zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Aber umgekehrt kann auch niemand mit Gewissheit vorhersagen, was in den nächsten beiden Jahren aufgrund des Kriegsgeschehens noch an weiteren Belastungen auf uns zukommen wird. Nur ein Beispiel will ich Ihnen dafür geben: Am 8. November 2022 wurde der Tarifabschluss für das private Busgewerbe verkündet. Demnach kommt es dort im nächsten Jahr zu einer tabellenwirksamen Erhöhung um 8,5 %, (Beifall Christian Dirschauer [SSW] und Lars Harms [SSW]) was aber angesichts von 10 % Inflation auch nicht gerade überraschend ist. Der Omnibusverband Nord erklärte daraufhin, dass noch unklar sei, wie dieser Tarifabschluss zu finanzieren sei. Zitat: „Wir sind darauf angewiesen, dass insgesamt im Land erkannt wird, dass es ohne Fahrpersonal kein Busfahren gibt.“ – Ja, das ist richtig. Jetzt kann man natürlich an dieser Stelle sagen: Busverkehr, das ist Sache der Kommunen, damit haben wir als Land nichts zu tun – das ist auch richtig. Aber schon allein dieser eine Tarifabschluss zeigt doch, was da alles im nächsten Jahr noch an Unvorhergesehenem auf uns zukommen kann. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sorgen wir mit der Aufstockung um 1 Milliarde Euro dafür, dass unser Land in diesen Krisenzeiten jederzeit handlungsfähig bleibt, und das ist doch gerade jetzt wichtiger denn je, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Uns als CDU-Fraktion ist dabei aber auch klar: Der Ukraine-Notkredit wird genauso wie der CoronaNotkredit nur soweit in Anspruch genommen, wie es die Lage zum jeweiligen Zeitpunkt erfordert. Und um dies zu gewährleisten, stehen alle Ausgaben unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses. Der Ukraine-Notkredit ist also keine Blankovollmacht, keine Ermächtigung, sondern er bedarf in jedem Einzelfall der parlamentarischen Zustimmung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) (Tobias Koch) Die nicht benötigten Mittel werden Ende 2024 für eine Sondertilgung eingesetzt, genauso wie wir es jetzt mit dem Corona-Notkredit gemacht haben. Ebenfalls im Jahr 2024 beginnt dann die Tilgung: zunächst einmal des Corona-Notkredites mit einem auf 30 Millionen Euro reduzierten Tilgungsbetrag, der aber mit einer geringeren Kreditaufnahme korrespondiert, und zwei Jahre später, im Jahr 2026, setzt dann auch die Tilgung des Ukraine-Notkredites mit einem Tilgungsbetrag ein, der auf 50 Millionen Euro steigt. Trotz allem, meine Damen und Herren: Die Entscheidung für die Aufnahme eines solchen Notkredites ist keine leichte Entscheidung. Sie fällt uns allen nicht leicht, aber sie ist in der jetzigen Lage notwendig. Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine treffen uns hart, und sie sind auch weitaus gravierender als die Auswirkungen der Coronapandemie, obwohl deren Folgen mit Lieferkettenproblemen und Personalengpässen immer noch nachwirken. Mit 1,4 Milliarden Euro beträgt der Ukraine-Notkredit dennoch nur rund ein Viertel des Kreditvolumens, das wir zu Coronazeiten als Notkredit bewilligt haben. Auch dieser Vergleich zeigt, dass wir hier mit Augenmaß vorgehen. Deshalb will ich auch deutlich sagen: Formulierungen, dass sich die Landesregierung mit dem Ukraine-Notkredit die Taschen vollmachen würde, sind unangebracht. Wir sollten demokratischen Entscheidungen ein gewisses Maß an Respekt entgegenbringen (Christopher Vogt [FDP]: Ja, wechselseitig!) und nicht zu Formulierungen greifen, die wir ansonsten nur aus dem nichtdemokratischen Spektrum hören. (Christopher Vogt [FDP]: Entschuldigung, Kollege! Ein bisschen mehr Zurückhaltung!) – Das war genau mein Appell: etwas mehr Zurückhaltung vor demokratischen Entscheidungen! Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem vorliegenden Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Losse-Müller [SPD] und Lars Harms [SSW])
