Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Minister Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unabhängig davon, ob Lebensmittel konventionell oder ökologisch produziert werden, sind bei der Herstellung die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und die Einhaltung dieser Gesetze von den zuständigen Behörden zu kontrollieren. Dies dient nicht nur dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Tieren und Umwelt, sondern auch dem Interesse der vielen rechtschaffenen Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmern. Für diese ist das gesellschaftliche Vertrauen in ihre gesetzestreue Arbeit elementare Grundlage für die Akzeptanz ihres beruflichen Wirkens. Das Vertrau- (Minister Werner Schwarz) en ihrer Kunden darauf, dass sie alles richtigmachen, ist die Basis für ihre berufliche Existenz – ihre Daseinsberechtigung. Am letzten Samstag bekam ich einen Anruf von einem Schlachter aus Schleswig-Holstein, der völlig verunsichert war. Ihm ist es seit der BSE-Krise verboten, den sogenannten Rückenmarkzerstörer – eine Möglichkeit zur unmittelbaren Tötung – zu nutzen. Unschöne Bilder kommen bei ihm hin und wieder auch vor, obwohl er alles richtigmacht. Er ist völlig verunsichert. Um diesen Bereich des Übergangs vom Lebewesen zum Lebensmittel vernünftig zu gestalten, brauchen wir Gewissheit, dass da das staatliche Kontrollsystem funktioniert, um die Lebensmittelhersteller zu unterstützen, die diese Gesetze beachten. Der aktuelle Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass das Kontrollsystem gerade in sensiblen Bereichen gut funktioniert und wirksam ist. Meine Damen und Herren, wir befassen uns mit dieser Thematik leider nicht zum ersten Mal; der Fall mit der Schlachterei Horn in Flintbek vergegenwärtigt uns eine bereits bekannte und im Landtag bereits adressierte Fragestellung: Wie können veterinärrechtliche Kontrollen effektiver gestaltet werden? Für den Bereich der Lebensmittelüberwachung wurde bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass die Aufgabenerfüllung aus Sicht aller Beteiligten in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht sehr unterschiedlich ausfällt, sehr heterogen ist. Deshalb hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode die Landesregierung gemeinsam mit den Gebietskörperschaften und mithilfe eines externen Gutachters ein Analyseprojekt auf den Weg gebracht, um die Abläufe in der Lebensmittelüberwachung näher zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden in der 72. Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses im März dieses Jahres dargelegt; ich verweise in diesem Zusammenhang auf Umdruck 19/7382. Zwar lassen sich die Gutachtenergebnisse aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung nicht einfach auf die Überwachung des Tierschutzes übertragen, dennoch gilt es zu prüfen, inwieweit die durch das Gutachten erarbeiteten Anknüpfungspunkte auf den Bereich Tierschutz angewendet werden können. Dies scheint aus zweierlei Gesichtspunkten sinnvoll. Erstens. Die Themen des Lebensmittelrechts und des Tierschutzes sind aus Sicht des Verbraucherschutzes kaum voneinander zu trennen. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten gesunde und hy-- Freitag, 30. September 2022 597 gienisch unbedenkliche Lebensmittel. Sie erwarten auch einen tierschutzkonformen Umgang mit den Tieren, die zur Erzeugung von Lebensmitteln gehalten und geschlachtet werden. (Vereinzelter Beifall) Aus diesem Grund habe ich in einem ersten Schritt beim Aufbau meines Ministeriums den Bereich Tierschutz in die Abteilung für Verbraucherschutz überführt, damit das in Zukunft gemeinsam gedacht werden kann. Zweitens. Die amtliche Überwachungsfertigkeit der Lebensmittelüberwachung wird in Schleswig-Holstein durch die Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt, die auch die Tierschutzkontrollen verantworten. Wenn die Personalbedarfsanalyse des Gutachtens zur Lebensmittelüberwachung in diesem Bereich einen erheblichen Personalbedarf feststellt, ist das für mich ein Hinweis, auch andere Tätigkeitsbereiche der Veterinärverwaltung wie zum Beispiel Tierschutz einzubeziehen, wenn wir die strukturellen Kontrollsysteme des Landes prüfen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Meine Damen und Herren, aufgrund der Zweistufigkeit des Kontrollsystems in Schleswig-Holstein ist es mir dabei wichtig, die Gebietskörperschaften einzubinden. Ich habe daher die Landrätinnen und Landräte der Kreise sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zu einem gemeinsamen Gespräch am 28. Oktober 2022 eingeladen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Das ist wichtig, denn die Dienstaufsicht liegt bei den Landräten; wir haben die Fachaufsicht. Mir ist es wichtig, mit der übergeordneten Ebene zu reden, bevor wir mit der fachlichen Kontrolle reden. Dann ist es sicherlich sinnvoll, das Thema im Ausschuss zu behandeln. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
