Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Vorfälle im Schlachthof in Flintbek sind – so viel, denke ich, kann schon gesagt werden, auch wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind – ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzrecht. Solche Zustände sind nicht hinzunehmen, und es ist daher zu begrüßen, dass der Betrieb durch die Veterinäraufsicht unverzüglich geschlossen wurde. Aufgedeckt wurden diese Missstände allerdings durch eine Gruppe von Tierschützerinnen und Tierschützern, nicht durch die staatlichen Überwachungsbehörden. Da stellt sich die Öffentlichkeit zu Recht die Frage nach der Wirksamkeit von Kontrollen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir wollen, dass das untersucht wird und dass die Schwachstellen im Kontrollsystem aufgedeckt und behoben werden, denn das sind wir auch der Öffentlichkeit schuldig. Wir finden allerdings, die FDP macht es sich ein bisschen zu einfach, der obersten Tierschutzbehörde Versagen vorzuwerfen. Ebenso wenig ist es zielführend, den Schwarzen Peter allein den Landkreisen zuzuschieben. Eine hundertprozentige Überwachung kann es nicht geben, es sei denn, wir wollten tatsächlich Kameras in jedem Schlachtbetrieb installieren, und genau diese hundertprozentige Überwachung der Angestellten und ihrer Tätigkeiten ist meinem Empfinden nach überhaupt nicht korrekt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe FDP) Dennoch meinen wir, dass sich das jetzige System verbessern lässt, dass es verbessert werden muss. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Die Zusammenarbeit der obersten Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsbehörde – jetzt im MLLEV gebündelt und vorher auf zwei Häuser verteilt – mit den Veterinärbehörden auf kommunaler Ebene muss effizienter werden. Eventuell sind Länder, die eine dreiteilige Struktur haben, hier etwas im Vor- (Dirk Kock-Rohwer) teil. Allerdings ist dies für ein kleines Land wie Schleswig-Holstein schwierig. Das ist am Ende auch eine Frage der Finanzierung. Diese Einsicht ist auch nicht neu. Ich bin zwar erst seit Kurzem Abgeordneter, aber ich habe mir sagen lassen, dass es auch in der vergangenen Wahlperiode, in der die FDP ja mit auf der Regierungsbank saß, dazu schon Bestrebungen gab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir noch wichtig, einen Aspekt zu betonen: Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, regionale Schlachthöfe zu erhalten und zu stärken. Dazu gehören auch der Ausbau und die einfachere Ermöglichung von mobilen Schlachtungen. Dies ist auch im Sinne des Tierschutzes. Kurze Transportzeiten oder noch besser Schlachtung auf der Weide oder im Betrieb ist für die Tiere am stressfreiesten. Wir müssen daher die Kontrollanforderungen so gestalten, dass sie auch für solche Betriebe umsetzbar sind. Das kann aber nicht heißen, dass wir da wegschauen. Wir brauchen für diese Art der regionalen beziehungsweise lokalen Schlachtung und handwerklichen Verarbeitung eine Qualitätsorientierung. Das Fleisch aus dieser Art der Schlachtung und Verarbeitung hat eine besondere Qualität, das kann und muss auch zur Vermarktung genutzt werden, und es muss zu einem Preis vermarktet werden, der die Kosten deckt und kein Tierschutzdumping hervorbringt, wie wir das im Moment ganz oft haben. Wenn die Menschen Fleisch aus dieser Art der Herstellung mit einer besonderen Qualitätserwartung kaufen, dann möchten sie selbstverständlich auch sichergehen, dass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist und dass hohe Tierschutzstandards eingehalten werden. Es wäre fatal, wenn die Menschen durch ähnliche Vorfälle wie in Flintbek das Vertrauen in kleine, handwerkliche Betriebe verlören. Das darf nicht geschehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das darf nicht geschehen, und dafür werden wir uns mit ganzer Kraft einsetzen. Ich bitte deshalb um die Unterstützung des ganzen Hauses, auch für unseren Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
