Hauke Göttsch
Herr Kumbartzky, Sie sind richtig darauf eingegangen: Unsere CDU/CSU-Landesgruppe hat dies beantragt. Und jetzt bitte ich Sie um Unterstützung. Gehen Sie nach Berlin, und sagen Sie Herrn Lindner: Mensch, unterstützt doch mal den Antrag da! – Hier in Schleswig-Holstein sind wir lange noch nicht so in Druck wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen. Hier sind wir mit unserem Wolfsmanagement ziemlich gut davor. Ich fordere Sie also auf: Holen Sie Unterstützung aus der Regierung in Berlin! – Das will ich sehr gerne tun, zumal es auch wirklich wichtig wäre, dass aus Berlin Richtung Brüssel gemeldet wird: Günstiger Erhaltungszustand ist erreicht, Überführung von Anhang IV in Anhand V! – Ich will auch gern einmal in der FDP-Bundestagsfraktion dafür werben. Ich sage Ihnen aber noch etwas: Im Gegensatz zum Bundestag gibt es hier im Landtag eine schwarzgelbe Mehrheit. Die könnten wir heute nutzen, um diesen Appell an Brüssel zu richten. (Beifall FDP und SSW) Wir brauchen einen ideologiefreien Umgang mit dem Schutzstatus der Wölfe. Dazu gehört eben auch anzuerkennen, dass der Wolf nicht vom Aussterben bedroht ist. Es gibt europaweit Zehntausende Tiere, und entsprechend unnötig ist die Aufrechterhaltung des höchsten Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie. Bei den Gänsen haben Sie es doch auch gemacht, Herr Göttsch. Dann bringt das ja auch nichts, das von hier aus Richtung Brüssel zu beantragen. Aber das feiern Sie hier; vor zwei Stunden haben Sie das abgefeiert. Einen solchen Brief könnten Werner Schwarz, Tobias Goldschmidt und auch gerne der Verkehrsminister doch einmal Richtung Brüssel schicken. Das wäre doch eine gute Maßnahme. (Beifall FDP) Frau Backsen, die Änderung des Schutzstatus von Anhang IV zu Anhang V heißt nicht, dass jeder Jäger dann auf Wölfe schießen darf. Der Wolf bleibt doch auch dann unter Schutz; das dürfen Sie nicht vergessen, weil es auch bei Anhang-V-Arten darum geht, den günstigen Erhaltungszustand zu bewahren. Mir hier Populismus oder so etwas vorzuwerfen, ist völlig falsch. Auch in Anhang V ist der Wolf geschützt. Wir müssen aber auf die rasante Ausbreitung reagieren, und deshalb brauchen wir ein regional differenziertes Bestandsmanagement und eine wildökologische Raumplanung, Wolfsschutzareale, Wolfsmanagementareale und, ja, auch Wolfsausschlussareale. Damit komme ich zurück zu diesem wirklich schwachen Antrag der CDU und der Grünen heute. Sie wissen selber: Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit bringt nichts. Ich will Sie an Ihr eigenes Wahlprogramm erinnern, auch das ist ein Service, eine Dienstleistung von mir, die wir sicherlich in den nächsten Jahren noch öfter bieten müssen. Ich zitiere aus dem CDU-Wahlprogramm: (Zuruf Hauke Göttsch [CDU]: Das ist gut!) „Wir wollen die rechtlichen Grundlagen für eine Ausweisung von wolfsfreien Zonen insbesondere an den Küsten- und Deichlinien schaffen.“ Ja, dann mal los, Herr Göttsch! (Beifall FDP) Ich sage Ihnen noch eines, das sage ich Ihrer Fraktion, das sage ich auch Minister Werner Schwarz: Jeden Tag, an dem Sie sich nicht für ein ausgewogenes Bestandsmanagement entscheiden, entscheiden Sie sich gegen die Weidetierhaltung, entscheiden Sie sich gegen den Erhalt unserer Kulturlandschaften und gegen die Deichsicherung durch Schafherden. Darüber sollten Sie mal nachdenken! – Vielen Dank. (Oliver Kumbartzky) (Beifall FDP)
