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Hauke Göttsch

CDU 30.09.2022 Sitzungen 20/9

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir alle die Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein als Erfolg für Artenund Naturschutz begrüßen, müssen wir aus der Erfahrung im Umgang mit diesen Tieren unsere Lehren ziehen und dementsprechend politisch handeln. Insbesondere unsere traditionelle Weidehaltung von Rind und Schaf gilt es bestmöglich zu schützen. (Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP] – Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) (Hauke Göttsch) Das in den letzten Jahren im Agrar- und Umweltministerium installierte Wolfsmanagement hat sich genau dieser Aufgabe angenommen und deutlich zur Entspannung der verhärteten Fronten beigetragen. Schutzzäune werden zur Verfügung gestellt, bei Betroffenheit wird vor Ort beraten, und letztlich werden Rissgutachten mit den damit verbundenen Entschädigungszahlungen organisiert. Nach massiven Rissvorfällen in den Jahren 2016 bis 2020 hat sich die Situation in Schleswig-Holstein glücklicherweise beruhigt. Aktuelle Zahlen zur Bestandsentwicklung der Wolfspopulation in den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern lassen erwarten, dass sich junge, vom Rudel verstoßene Wölfe ihrem Instinkt folgend neue Lebensräume suchen werden. Dabei werden diese jungen Wölfe natürlich auch wieder nach Schleswig- Holstein kommen und nach leichter Beute Ausschau halten. Lesen Sie dazu die aktuelle Presse! Es wird also auch künftig wieder Wölfe geben, die in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft Probleme bereiten. Entweder lassen sie sich durch Schutzmaßnahmen nicht beeindrucken und reißen trotzdem weiterhin Weidetiere, oder sie treiben bei ihrer Jagd Rinder- und Pferdeherden durch Zäune, was im Straßenverkehr zu schweren Unfällen führen kann. Oder sie kommen dem Menschen zu nahe und greifen gegebenenfalls wiederholt auch Haustiere an. Natürlich fallen sie auch künftig selbst dem Straßenverkehr zum Opfer, verunfallen schwer oder tödlich. Genau darauf, meine Damen und Herren, müssen wir vorbereitet sein, und nur für diese Fälle – hoffentlich sind es absolute Ausnahmefälle – brauchen wir die Fachkunde und die Erfahrung unserer Jägerschaft. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bisher darf ein schwerverletzter, verunfallter Wolf nur nach Artenschutzrecht von im Einzelfall durch die Fachbehörde ausgewählten Fachleuten erlegt werden. Sowohl die Waffen, ihre Munition als auch die Erfahrung der Polizei stoßen in solchen Fällen an ihre Grenzen, zumal ein verletzter Wolf durch seine Wehrhaftigkeit für Menschen gefährlich wird und der Tierschutz es gebietet, ihn von seinem Leiden schnellstmöglich zu erlösen. Wäre der Wolf im Jagdrecht – bei gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit –, könnten in solchen Ausnahmesituationen die Jäger helfen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn ein Wolf vom zuständigen Ministerium als möglicher „Problemwolf“ eingestuft wird, könnten die orts- und fachkundigen Jäger auf Anordnung diesen gefährlichen Wolf erlegen, bevor er noch ernsthafteren Schaden verursacht. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich das Ganze nicht so einfach vor: Bis ein Problemwolf als ein solcher eingestuft wird, muss er nachweislich unverbesserlich immer wieder immensen Schaden angerichtet haben. 2019 stufte der damalige Minister einen Wolf als Problemwolf ein; der Abschuss ist aber auch durch extra beauftragte Spezialisten aus Skandinavien nicht gelungen. Der Wolf wurde letztlich in Niedersachsen überfahren. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist ja tragisch! – Heiterkeit FDP) Ein Wort noch zu Ihrem Antrag, Herr Kumbartzky: Ähnlich wie bei den Seehunden wollen wir den strengen Schutzstatus des Wolfes nicht aufheben, sondern nur für den Ernstfall die Unterstützung der Jägerschaft in Anspruch nehmen. Sie aber wollen mit der Absenkung des Schutzstatus allgemein eine Bejagung zulassen und reißen ohne Not die Gräben zwischen Tierhaltern und Wolfschützern wieder auf. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das brauchen wir bei der relativ entspannten Situation in Schleswig-Holstein nun wirklich nicht. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Wir sprechen in einem halben Jahr noch einmal darüber!) – Deswegen wollen wir ja vorbereitet sein. Gegebenenfalls ist das aber auch nur Wahlkampfgetöse für die Landtagswahl in Niedersachsen. (Lachen FDP) Also, meine Damen und Herren, folgen Sie der Vernunft, und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: Hauke, das war eine Spitzenrede!)

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