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Manfred Uekermann

CDU 30.09.2022 Sitzungen 20/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Was lange währt, wird endlich gut – so würde - Freitag, 30. September 2022 561 ich es bezeichnen. Das Ergebnis war die Mühe wert, und es ist nicht ein Ende, sondern ein guter Anfang. Seit Jahren beschäftigt uns die Wildgänsepopulation im Kreisgebiet Nordfriesland ganz besonders. Dabei geht es weniger um die seltenen und besonders zu schützenden Arten als um die, die durch eine inzwischen exponentiell wachsende Population massive Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie an Ackerflächen und im Grünlandbereich verursachen. Es handelt sich dabei um die beiden Arten Graugans und Nonnengans. Festzuhalten ist, dass das grundsätzliche Problem mit den ausufernden Gänsepopulationen auch mit dem formalen Verwaltungsakt nicht ansatzweise gelöst werden kann. Es bedarf weiterer Maßnahmen, um das zu bewerkstelligen. Nebenbei sind diese großen Populationen auch ursächlich für eine massive Verkotung von Weideflächen und damit verbundene Hygieneprobleme bei der Bergung von Viehfutter und für die auf denselben Flächen brütenden Wiesenvögel. Große Bestandszahlen sind auch anfällig für Krankheiten, wie zum Beispiel die Vogelgrippe oder auch Geflügelpest. Schon 2016/2017 wurden über 8.000 Nonnengänse tot aufgefunden. Damit war und ist diese Art mit großem Abstand die zahlenmäßig am stärksten betroffene Vogelart. Bei der Nonnengans ist eine reguläre Jagdzeit wegen des Schutzstatus momentan nicht möglich, aber die Jäger dürfen sie laut Landesverordnung über die Jagd- und Schonzeitenverordnung vom 1. Oktober bis zum 15. Januar zur Vergrämung und zur Verminderung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und bei Schäden auf Grünflächen bejagen, aber nur unter der Bedingung, dass ein Sachverständiger dies bestätigt. Anträge gemäß § 27 Bundesjagdgesetz sind auch möglich. Diese Verfahren können Landwirte nutzen, sie bedeuten jedoch erhebliche Arbeitszeit, nicht nur in der Behörde. Schlussendlich muss neben der Erteilung der Abschussanordnung auch noch der Erfolg dokumentiert und kontrolliert werden. Diese Rechtsvorgabe, verbunden mit der Tatsache, dass die Nonnengans – über 300.000 Vögel – Schleswig-Holstein, das Gebiet der Westküste, Nordfriesland und seine Inseln und Halligen, schon im Oktober besiedelt und erst Ende Mai wieder verlässt, führt zu großem Unmut bei den Landwirten. (Manfred Uekermann) Ziel ist: Erleichterung für die Landwirte und Jäger bei Nichtgefährdung der Gänsepopulation und stark verringertem Verwaltungsaufwand. – Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP und SSW – Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!)

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